Förderung für energetische Sanierungen

Ihre Immobilie benötigt dringend eine Modernisierung?
Mit der richtigen energetischen Sanierung erhöhen Sie nicht nur den Wert Ihrer Immobilie, sondern sparen bis zu 60% Energiekosten – mit bis zu 40.000 € staatlicher Förderung.

Durch unseren individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sichern Sie sich zusätzliche 5% Förderbonus – ohne Umsetzungspflicht und mit 15-jähriger Gültigkeit.

Wichtig: Alle Förderanträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.

In 4 Schritten zur energetischen Sanierung

Energie-Effizienz-Experte
Energieausweis
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Wir sind zertifizierte Energie-Effizienz-Experten

Mehr Förderungen für Ihre energetische Sanierung erhalten:

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Energetische Sanierungsmaßnahmen werden vom Staat gefördert – das ist bekannt.

Doch was viele nicht wissen:
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sichern Sie sich nicht nur 5 % Extra-Bonus (aus 15 % werden 20 % Förderung) auf alle förderfähigen Maßnahmen,
sondern erhöhen auch die maximale Fördergrenze von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.

Und das Beste:
Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durch unsere zertifizierten Energieberater wird selbst mit 650 € staatlich bezuschusst.

Zum besseren Verständnis:

Ein Beispiel der Förderungen für eine Wohneinheit – mit und ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Ohne iSFP
Sanierungskosten60.000 €
max. Fördergrenze30.000 €
Fördersatz15 %
Förderung für Sanierung4.500 €
Mit iSFP
Sanierungskosten60.000 €
max. Fördergrenze60.000 €
Fördersatz20 %
Förderung für Sanierung12.000 €
Zuschuss iSFP-Erstellung650 €
Kosten iSFP-Erstellung (ca.)- 1.700 €
Fördervorteil insgesamt10.950 €

Fazit: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Sie in diesem Beispiel 6.450 € mehr Förderung als ohne iSFP.

Jetzt persönliche Förderhöhe ermitteln lassen

Sie möchten wissen, wie viel Förderung bei Ihrer energetischen Sanierung möglich ist?

Unsere Energieberater analysieren Ihre Situation und berechnen für Sie die individuelle Förderhöhe – schnell, unverbindlich und kostenfrei.

Lassen Sie sich jetzt beraten und erfahren Sie, wie Sie mit einem Sanierungsfahrplan (iSFP) das Maximum an staatlicher Unterstützung erhalten.

Fördermittel optimieren

Unsere Energieberater identifizieren die besten Förderprogramme für Ihre Maßnahmen und unterstützen Sie bei der Beantragung. Maximieren Sie Ihre Zuschüsse und reduzieren Sie die Kosten Ihrer Sanierungsprojekte effizient.

Kosten reduzieren

Unsere Energieberater helfen Ihnen, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie zu senken. Mit gezielten Maßnahmen können Sie Ihre Energiekosten langfristig minimieren und gleichzeitig den Wohnkomfort steigern.

Schnell & zuverlässig

Unser erfahrenes Team steht Ihnen für eine zügige und zuverlässige Umsetzung zur Seite. Wir versprechen Ihnen eine termingerechte Durchführung Ihrer Projekte und eine effiziente Betreuung von Anfang bis Ende.

Unabhängige Beratung

Als unabhängiges Energieberater- und Ingenieurbüro stehen wir auf Ihrer Seite. Unsere Empfehlungen basieren ausschließlich auf Ihren individuellen Anforderungen und Zielen.

Energetische Sanierung - Was ist Förderfähig?
Ein Überblick

1. Gebäudehülle

Außenwanddämmung (inkl. Fassade, Wärmebrücken):

Die Dämmung der Außenwände verbessert den Wärmeschutz des Gebäudes und reduziert den Energieverlust. Auch die Behandlung von Wärmebrücken sowie Arbeiten an der Fassade sind förderfähig.

Dachdämmung (Dachflächen, oberste Geschossdecke):

Eine der effektivsten Maßnahmen, da warme Luft nach oben steigt. Spart ganzjährig Energie.

Fenster & Türen (Dreifachverglasung, Rollladenkästen, Außentüren):

Der Austausch oder die Sanierung von Fenstern, Außentüren und Rollladenkästen trägt zur Verbesserung der Energiebilanz und zur Erhöhung des Wohnkomforts bei.

2. Heizungstechnik

Wärmepumpen (Luft, Sole, Wasser):

Der Einbau moderner Wärmepumpen nutzt Umweltwärme zur Beheizung und stellt eine nachhaltige Technologie dar.

Biomasseheizungen (Pellet, Hackschnitzel):

Mit Biomasseheizungen wird erneuerbare Energie aus Holzpellets oder Hackschnitzeln zur Wärmegewinnung eingesetzt.

Solarthermie & Hybridsysteme:

Solarthermieanlagen und kombinierte Heizsysteme nutzen Sonnenenergie und ermöglichen eine effiziente Wärmeversorgung.

3. Lüftung & Klima

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung:

Lüftungsanlagen sorgen für frische Luft im Gebäude und nutzen die Abwärme zur Energieeinsparung.

Kältetechnik (nur Nichtwohngebäude):

In Büros und Gewerbebauten senkt effiziente Kühlung die Stromkosten.

Regelungstechnik (bedarfsgesteuerte Systeme):

Intelligente Steuerungssysteme passen Heizung, Lüftung oder Kühlung automatisch an den tatsächlichen Bedarf an und helfen so, Energie zu sparen.

4. Erneuerbare Energien

Photovoltaik-thermische Hybridkollektoren (PVT):

Diese Kollektoren erzeugen sowohl Strom als auch Wärme und steigern die Gesamteffizienz der Energieversorgung.

Stromerzeugende Bauteile (z.B. Solardachziegel):

Bauteile wie Solardachziegel integrieren die Stromgewinnung direkt in die Gebäudehülle.

Wärmespeicher (Pufferspeicher, Eisspeicher):

Mit modernen Wärmespeichern kann erzeugte Wärme zwischengespeichert und bedarfsgerecht genutzt werden.

5. Fachplanung & Begleitung

Energieberatung (iSFP-Erstellung):

Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans zeigt sinnvolle und förderfähige Maßnahmen für die energetische Sanierung auf.

Baubegleitung (Qualitätskontrolle):

Fachliche Begleitung während der Umsetzung sorgt für die Einhaltung der energetischen Anforderungen und eine hohe Ausführungsqualität.

Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG):

Die Zertifizierung nach QNG bestätigt die Umsetzung nachhaltiger Standards im Gebäudebereich.

6. Notwendige Begleitarbeiten (Umfeldmaßnahmen)

Gerüstkosten & Entsorgung:

Kosten für das Aufstellen von Gerüsten und die fachgerechte Entsorgung von Altmaterialien werden berücksichtigt.

Notwendige Elektroarbeiten:

Elektroinstallationen, die im Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen, gelten als förderfähige Nebenarbeiten.

Wiederherstellungsarbeiten (z. B. Putz nach Dämmung):

Notwendige Arbeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, wie Putz- oder Malerarbeiten nach der Dämmung, sind ebenfalls umfasst.

Das ist nur ein Überblick – viele weitere Sanierungsmaßnahmen sind förderfähig.

Die gezeigten Beispiele sind nur ein Ausschnitt der tatsächlich förderfähigen Maßnahmen.

Im Rahmen einer individuellen Beratung erfahren Sie, welche weiteren Arbeiten für Ihr Gebäude bezuschusst werden können.

Nutzen Sie diese Chance für eine maßgeschneiderte Förderung.

Energetische Sanierung - Was ist das?

Energetische Sanierung ist ein zentrales Thema für alle, die ein älteres Haus besitzen, kaufen oder erben. Denn mit gezielten Maßnahmen lässt sich nicht nur der Energieverbrauch deutlich senken, sondern auch der Wert der Immobilie steigern und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz leisten. Doch was genau versteht man unter einer energetischen Sanierung, für wen ist sie relevant und welche typischen Maßnahmen gehören dazu? In diesem Überblick erhalten Sie alle wichtigen Informationen – kompakt und verständlich aufbereitet.

Was bedeutet energetische Sanierung?

Unter einer energetischen Sanierung versteht man alle baulichen und technischen Maßnahmen an einem bestehenden Gebäude, die dazu dienen, den Energiebedarf dauerhaft zu senken. Ziel ist es, den Verbrauch von Heizenergie und Strom zu reduzieren, den Wohnkomfort zu erhöhen und gleichzeitig die Umwelt zu entlasten.

Eine energetische Sanierung kann je nach Ausgangszustand und Zielsetzung sehr unterschiedlich ausfallen – von einzelnen Maßnahmen wie dem Austausch alter Fenster bis hin zur Komplettsanierung eines Altbaus zum modernen Effizienzhaus.

Die wichtigsten Ziele einer energetischen Sanierung:

  • Energiekosten senken:
    Durch einen geringeren Energiebedarf fallen auch die monatlichen oder jährlichen Kosten für Heizöl, Gas oder Strom deutlich niedriger aus. Das schont den Geldbeutel nachhaltig.
  • Wohnkomfort steigern:
    Eine gute Dämmung und moderne Fenster sorgen für ein angenehmeres Raumklima – im Winter bleibt es warm, im Sommer angenehm kühl. Zugluft und kalte Wandoberflächen gehören der Vergangenheit an.
  • Immobilienwert erhöhen:
    Ein energetisch saniertes Gebäude ist attraktiver auf dem Immobilienmarkt. Es erzielt oft höhere Verkaufspreise oder Mieteinnahmen und ist zukunftssicher aufgestellt.
  • Umwelt- und Klimaschutz aktiv betreiben:
    Weniger Energieverbrauch bedeutet weniger CO2-Emissionen. Jede eingesparte Kilowattstunde ist ein Beitrag zum Schutz unseres Klimas.
  • Gesetzliche Anforderungen erfüllen:
    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere bei größeren Sanierungen oder Eigentümerwechseln.
  • Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen steigern:
    Durch den Umstieg auf erneuerbare Energien (z.B. Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaik) kann die Abhängigkeit von Öl und Gas reduziert werden.
  • Staatliche Förderung nutzen:
    Für viele Maßnahmen der energetischen Sanierung gibt es attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Kredite vom Staat, oft gebündelt in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Für wen ist eine energetische Sanierung besonders relevant?

Grundsätzlich kann jeder Gebäudeeigentümer von einer energetischen Sanierung profitieren. Besonders im Fokus stehen jedoch folgende Gruppen:

  • Altbaubesitzer:

    • Gebäude, die vor 1977 (vor der ersten Wärmeschutzverordnung) errichtet wurden, haben oft einen sehr hohen Energieverbrauch. Hier sind die Einsparpotenziale durch eine energetische Sanierung am größten.
    • Veraltete Heizungsanlagen, undichte Fenster und eine unzureichende Dämmung führen zu unnötig hohen Heizkosten.
    • Eine Sanierung steigert nicht nur den Komfort, sondern erhält und erhöht auch den Wert der oft charmanten Altbauten.
  • Käufer und Erben von Bestandsimmobilien:

    • Wer ein älteres Haus kauft oder erbt, übernimmt oft auch einen gewissen Sanierungsstau.
    • Dies ist die ideale Gelegenheit, das Gebäude von Grund auf energetisch zu modernisieren und an die eigenen Bedürfnisse sowie aktuelle Standards anzupassen.
    • In bestimmten Fällen (z.B. bei Eigentümerwechsel von Ein- und Zweifamilienhäusern mit bestimmten energetischen Mängeln) kann sogar eine Pflicht zur Nachrüstung oder zur Energieberatung bestehen. Ein Energieberater kann hier wertvolle Erstinformationen geben.
  • Vermieter:

    • Niedrigere Nebenkosten machen eine Wohnung für potenzielle Mieter attraktiver und können die Mietdauer verlängern. Die „zweite Miete“ (Nebenkosten) wird für Mieter ein immer wichtigeres Entscheidungskriterium.
    • Ein guter energetischer Zustand sichert die langfristige Vermietbarkeit und den Werterhalt der Immobilie.
    • Auch hier gibt es gesetzliche Vorgaben, die bei größeren Modernisierungen oder Neuvermietungen beachtet werden müssen.
    • Zufriedene Mieter durch höheren Wohnkomfort und geringere Energiekosten sind ein weiterer Pluspunkt.

Kurzüberblick typischer Maßnahmen einer energetischen Sanierung

Die konkreten Maßnahmen hängen immer vom Zustand des jeweiligen Gebäudes ab. Ein qualifizierter Energieberater, kann nach einer Bestandsaufnahme die sinnvollsten und wirtschaftlichsten Schritte empfehlen, oft zusammengefasst in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der auch Voraussetzung für viele Förderungen ist.

Typische Maßnahmen umfassen:

  1. Dämmung der Gebäudehülle:
    Dies ist oft der erste und wichtigste Schritt.

    • Dachdämmung: Da Wärme nach oben steigt, geht hier oft viel Energie verloren. Möglich sind Aufsparren-, Zwischensparren- oder Untersparrendämmung.
    • Fassadendämmung: Die Außenwände bieten eine große Angriffsfläche für Wärmeverluste. Gängige Methoden sind Wärmedämmverbundsysteme (WDVS), hinterlüftete Vorhangfassaden oder Kerndämmungen.
    • Kellerdeckendämmung/Bodenplattendämmung: Um kalte Füße und Wärmeverluste zum unbeheizten Keller oder Erdreich zu vermeiden.
  2. Erneuerung von Fenstern und Außentüren:
    Alte, undichte Fenster sind große Energiefresser.

    • Einbau von Fenstern mit Mehrfachverglasung (z.B. Dreifachverglasung) und gedämmten Rahmen.
    • Austausch von alten Haustüren gegen moderne, gut gedämmte und dichte Modelle.
    • Wichtig ist auch der fachgerechte, luftdichte Einbau.
  3. Modernisierung der Heizungsanlage:
    Veraltete Heizkessel verbrauchen oft unnötig viel Energie.

    • Austausch des alten Kessels gegen effiziente Technik, vorzugsweise auf Basis erneuerbarer Energien (z.B. Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung).
    • Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, sofern verfügbar und ökologisch sinnvoll.
    • Optimierung des bestehenden Systems durch einen hydraulischen Abgleich und den Einbau moderner Thermostatventile.
  4. Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung:
    Besonders in gut gedämmten, dichten Gebäuden wichtig.

    • Sorgt für einen kontinuierlichen, nutzerunabhängigen Luftaustausch und verhindert Schimmelbildung.
    • Die Wärme der Abluft wird genutzt, um die frische Zuluft vorzuwärmen, wodurch Heizenergie gespart wird.
  5. Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung (ergänzend):

    • Obwohl nicht immer Kern der klassischen energetischen Sanierung (die sich primär auf Wärmebedarfsreduktion fokussiert), wird die Installation einer Photovoltaikanlage oft in Kombination durchgeführt, um den (dann idealerweise geringeren) Strombedarf des Haushalts und z.B. einer Wärmepumpe teilweise selbst zu decken.

Die energetische Sanierung ist ein komplexes Thema, aber mit der richtigen Planung und Beratung eine äußerst lohnende Investition in die Zukunft Ihrer Immobilie, Ihren Geldbeutel und die Umwelt. Der erste Schritt sollte immer eine fundierte Analyse durch einen Experten sein.

Fazit: Energetisch sanieren – Für Ihr Zuhause, Ihr Budget und das Klima

Energetische Sanierung lohnt sich in vielerlei Hinsicht: Sie sparen langfristig Geld, erhöhen Ihren Wohnkomfort und steigern den Wert Ihrer Immobilie. Mit den aktuell verfügbaren Förderprogrammen können Sie einen Großteil der Kosten refinanzieren. Zögern Sie nicht zu lange – je eher Sie handeln, desto schneller profitieren Sie von den Einsparungen. Unsere Energieberater hilfen Ihnen, die richtigen Prioritäten zu setzen und die beste Förderstrategie zu entwickeln.

Tipp: Fragen Sie nach einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Diese Analyse wird oft selbst gefördert und zeigt genau, welche Maßnahmen für Ihr Haus am sinnvollsten sind.

Fördermittelberatung
Energieberatung

Energetische Sanierungen - So viel können Sie wirklich sparen

Die steigenden Energiepreise lassen immer mehr Hausbesitzer aufhorchen: Was kostet das Heizen meines Gebäudes in den kommenden Jahren? Und welches Einsparpotenzial bietet eine energetische Sanierung tatsächlich? Diese Fragen sind berechtigt, denn die Unterschiede im Energieverbrauch zwischen unsanierten Altbauten und modernen Energieeffizienzgebäuden sind enorm – und damit auch die möglichen Kosteneinsparungen.

Vom Energiefresser zum Effizienzhaus: Ein Vergleich

Um die Einsparpotenziale greifbar zu machen, betrachten wir eine typische 100 m² Wohnung in unterschiedlichen Gebäudestandards:

Unsanierter Altbau (vor 1977, ohne Wärmeschutzverordnung)

  • Energieverbrauch: 220-300 kWh/m²/Jahr
  • Jahresverbrauch: 22.000-30.000 kWh
  • Jährliche Heizkosten: 3.300-4.500 € (bei 0,15 €/kWh)
  • Typische Merkmale: Keine oder minimale Dämmung, alte Fenster, veraltete Heizungsanlage

Teilsanierter Bestandsbau (1980er/90er Jahre)

  • Energieverbrauch: 120-180 kWh/m²/Jahr
  • Jahresverbrauch: 12.000-18.000 kWh
  • Jährliche Heizkosten: 1.800-2.700 € (bei 0,15 €/kWh)
  • Typische Merkmale: Minimale Dämmstandards, teilweise modernisierte Fenster und Heizung

Effizienzhaus 70 (moderner Sanierungsstandard)

  • Energieverbrauch: 55-70 kWh/m²/Jahr
  • Jahresverbrauch: 5.500-7.000 kWh
  • Jährliche Heizkosten: 825-1.050 € (bei 0,15 €/kWh)
  • Typische Merkmale: Moderne Dämmung, 3-fach-Verglasung, effiziente Heizung mit erneuerbaren Energien

Passivhaus oder Effizienzhaus 40

  • Energieverbrauch: 15-40 kWh/m²/Jahr
  • Jahresverbrauch: 1.500-4.000 kWh
  • Jährliche Heizkosten: 225-600 € (bei 0,15 €/kWh)
  • Typische Merkmale: Optimale Dämmung, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, hocheffiziente Technik

Einsparpotenziale nach Sanierungsschritten

Eine vollständige Sanierung vom unsanierten Altbau zum Effizienzhaus 70 kann die Heizkosten um bis zu 75% reduzieren! Doch welche einzelnen Maßnahmen bringen welche Einsparungen?

Dämmung der Gebäudehülle

  • Fassadendämmung: 15-25% Einsparung
  • Dachdämmung: 10-15% Einsparung
  • Kellerdeckendämmung: 5-10% Einsparung
  • Fensteraustausch: 10-15% Einsparung

Modernisierung der Heiztechnik

  • Austausch einer alten Heizung gegen moderne Wärmepumpe: 30-50% Einsparung
  • Umstellung von Öl auf Biomasse: 10-30% Einsparung (zusätzlich CO₂-Einsparung)
  • Hydraulischer Abgleich: 5-15% Einsparung bei bestehender Heizung

Lüftungstechnik

  • Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung: 10-20% Einsparung

Energiepreise und zukünftige Entwicklung

Die aktuellen Energiepreise variieren je nach Energieträger:

  • Erdgas: ca. 12-16 Cent/kWh (stark schwankend)
  • Heizöl: ca. 10-14 Cent/kWh (stark schwankend)
  • Strom (Wärmepumpe): ca. 6-8 Cent/kWh (bei Wärmepumpentarif)
  • Holzpellets: ca. 8-12 Cent/kWh
  • Fernwärme: ca. 10-15 Cent/kWh (regional unterschiedlich)

Experten gehen davon aus, dass die Energiepreise in den kommenden Jahren weiter steigen werden, vor allem durch die zunehmende CO₂-Bepreisung. Diese Preissteigerungen verkürzen die Amortisationszeit einer energetischen Sanierung erheblich.

 

Ein Beispiel: Familie Müller spart 3.690 € jährlich

Familie Müller besitzt ein 120 m² Einfamilienhaus aus dem Jahr 1972. Vor der Sanierung lag der Energieverbrauch bei 270 kWh/m²/Jahr – das entspricht jährlichen Heizkosten von etwa 4.860 € (bei 0,15 €/kWh).

Nach einer umfassenden Sanierung (Fassadendämmung, Dachdämmung, neue Fenster, Wärmepumpe) erreicht das Haus den Effizienzhaus-70-Standard mit einem Verbrauch von nur noch 65 kWh/m²/Jahr. Die neuen Heizkosten: nur noch 1.170 € pro Jahr.

Jährliche Ersparnis: 3.690 €

Bei Investitionskosten von 80.000 € und einer Förderung von 12.000€ betrug der Eigenanteil 68.000 €. Die statische Amortisationszeit liegt somit bei etwa 18,5 Jahren – ohne Berücksichtigung steigender Energiepreise. Mit der zu erwartenden Energiepreissteigerung reduziert sich diese Zeit auf ca. 15 Jahre.

 

Langfristige Vorteile jenseits der Heizkosteneinsparung

Eine energetische Sanierung bietet neben den direkten Heizkosteneinsparungen weitere substanzielle Vorteile:

  1. Wertsteigerung der Immobilie: Energieeffiziente Gebäude erzielen 5-15% höhere Verkaufspreise
  2. Zukunftssicherheit: Schutz vor steigenden Energiepreisen und verschärften gesetzlichen Anforderungen
  3. Verbesserter Wohnkomfort: Höhere Oberflächentemperaturen, weniger Zugluft, bessere Raumluftqualität
  4. Klimaschutz: Reduktion des CO₂-Fußabdrucks um bis zu 80%
  5. Gesundheit: Reduzierung von Schimmelrisiko und verbesserte Luftqualität

Fazit: Ihr Einsparpotenzial ist riesig

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Eine energetische Sanierung kann die Heizkosten um 60-80% reduzieren. Bei einer typischen 100 m² Wohnung in einem unsanierten Altbau bedeutet das jährliche Einsparungen von 2.000-3.000 €.

Die Amortisationszeit einer umfassenden Sanierung liegt – abhängig vom Ausgangsstand – oft bei 10-15 Jahren, kann aber durch geschickte Kombination mit ohnehin anstehenden Instandhaltungsmaßnahmen und durch Nutzung der aktuellen Förderprogramme deutlich verkürzt werden.

Angesichts steigender Energiepreise und der langen Lebensdauer der eingebauten Komponenten (20-40 Jahre) ist die energetische Sanierung eine der rentabelsten Investitionen in Ihre Immobilie. Zusätzlich profitieren Sie von mehr Wohnkomfort, Wertsteigerung und tragen aktiv zum Klimaschutz bei.

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Energetisch Sanieren - Rechtliche Vorgaben und Sanierungspflichten

Die Entscheidung für eine energetische Sanierung ist nicht nur eine Frage der Wirtschaftlichkeit und des Wohnkomforts, sondern wird auch maßgeblich durch rechtliche Rahmenbedingungen beeinflusst.

Der Staat hat ein vitales Interesse daran, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken, um Klimaziele zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren.

Daher gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die Eigentümer von Bestandsimmobilien kennen sollten.

Im Zentrum steht hier das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Der rechtliche Kompass für Ihre Sanierung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft und fasst die vorherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammen. Es bildet den zentralen rechtlichen Rahmen für die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland – sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude.

Ziel des GEG ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Energie- und Klimaziele zu leisten, indem es Anforderungen an die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden festlegt.

Spezifische Sanierungspflichten für Altbauten nach GEG

Für Eigentümer von älteren Bestandsgebäuden (Altbauten) sieht das GEG bestimmte Nachrüstpflichten vor. Diese sollen sicherstellen, dass auch im Gebäudebestand schrittweise energetische Verbesserungen umgesetzt werden. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:

  1. Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches:

    • Ungedämmte oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen oder ungedämmte Dächer selbst sind eine erhebliche Schwachstelle für Wärmeverluste. Das GEG schreibt hier eine Dämmung vor.
    • Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Decke oder des Daches 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m²K)) nicht überschreitet.
    • Ausnahmen bestehen, wenn das Dach bereits die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllt oder wenn die oberste Geschossdecke bestimmte Eigenschaften aufweist und der Eigentümer die Räume darunter selbst bewohnt (maximal zwei Wohneinheiten im Haus).
  2. Austausch alter Heizkessel:

    • Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden (Öl- oder Gas-Standardkessel), müssen in der Regel außer Betrieb genommen und ersetzt werden.
    • Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für bestimmte selbstnutzende Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern unter bestimmten Bedingungen.
    • Auch hier ist es ratsam, frühzeitig über eine moderne, effiziente und idealerweise auf erneuerbaren Energien basierende Heizungslösung nachzudenken. Unsere Energieberater können hier wertvolle Unterstützung bei der Auswahl und Planung bieten.
  3. Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren:

    • Ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre sowie Armaturen in unbeheizten Räumen (z.B. Keller, unbeheizter Dachboden) müssen gedämmt werden, um Wärmeverluste zu minimieren.
    • Die Anforderungen an die Dicke der Dämmung richten sich nach dem Rohrdurchmesser und dem Material der Dämmung.

Die Zwei-Jahres-Frist nach Eigentümerwechsel

Eine besonders wichtige Regelung im GEG betrifft den Eigentümerwechsel bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Kauft oder erbt jemand ein solches Haus, das die oben genannten Nachrüstpflichten (Dämmung oberste Geschossdecke, Austausch alter Heizkessel, Rohrdämmung) noch nicht erfüllt, hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, diese Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.

  • Diese Frist beginnt mit dem Datum des ersten Eigentumsübergangs nach dem 1. Februar 2002.
  • Es ist daher für Käufer und Erben unerlässlich, den energetischen Zustand der Immobilie genau zu prüfen und eventuelle Sanierungspflichten in die Kauf- oder Übernahmeentscheidung einzubeziehen.
  • Ein Energieausweis, der beim Verkauf oder der Vermietung vorgelegt werden muss, gibt erste Hinweise auf den energetischen Zustand, ersetzt aber keine detaillierte Beratung.

Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte): Die Messlatte für Bauteilqualität

Ein zentraler technischer Begriff im GEG ist der Wärmedurchgangskoeffizient, kurz U-Wert. Er gibt an, wie viel Wärme pro Zeiteinheit und pro Grad Temperaturunterschied durch einen Quadratmeter eines Bauteils (z.B. Wand, Fenster, Dach) verloren geht. Vereinfacht gesagt: Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Dämmwirkung des Bauteils.

Das GEG gibt klare Grenzwerte für U-Werte vor, die bei einer energetischen Sanierung von Bauteilen nicht überschritten werden dürfen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (siehe 10-Prozent-Regel). Die wichtigsten Grenzwerte für typische Sanierungsmaßnahmen sind:

  • Fassaden, Dächer, oberste und unterste Geschossdecken: Hier gilt in der Regel ein maximaler U-Wert von 0,24 W/(m²K). Das bedeutet, dass bei einer Dämmung dieser Bauteile die Dämmschicht so dimensioniert sein muss, dass dieser Wert erreicht oder unterschritten wird.
  • Fenster und Fenstertüren: Beim Austausch von Fenstern oder Fenstertüren darf der U-Wert des gesamten Fensters (Glas und Rahmen, Uw-Wert) 1,3 W/(m²K) nicht überschreiten. Für Dachflächenfenster gilt ein Grenzwert von 1,4 W/(m²K).

Diese U-Werte stellen Mindestanforderungen dar. Für eine zukunftssichere Sanierung und um von attraktiver staatlicher Förderung zu profitieren, ist es oft sinnvoll und wirtschaftlich, noch bessere U-Werte anzustreben. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann hier helfen, die optimalen Dämmstärken und Bauteilqualitäten für das spezifische Gebäude zu definieren.

Die 10-Prozent-Regel: Wann Sanierungspflichten greifen

Eine oft missverstandene, aber wichtige Regelung im GEG ist die sogenannte 10-Prozent-Regel (Bagatellgrenze). Sie besagt:

  • Wenn Sie bei einem bestehenden Gebäude mehr als 10 % der Fläche eines Außenbauteils (z.B. Fassade, Dach, Fenster) erneuern, ersetzen oder neu einbauen, dann müssen Sie für das gesamte Bauteil die energetischen Anforderungen des GEG, insbesondere die oben genannten U-Werte, einhalten.

Beispiele zur Verdeutlichung der 10-Prozent-Regel:

  • Fassadenrenovierung: Wird bei einer Fassade mehr als 10 % des Putzes erneuert, greift die Regelung. Das bedeutet, dass die gesamte Fassade dann so gedämmt werden muss, dass der U-Wert von 0,24 W/(m²K) eingehalten wird. Ein reiner Neuanstrich fällt in der Regel nicht darunter, es sei denn, es handelt sich um einen Wärmedämmputz, der die energetische Qualität verändert.
  • Dachsanierung: Wenn Sie Ihr Dach neu eindecken und dabei mehr als 10 % der Dachfläche (z.B. der Dachziegel oder der Dachhaut) erneuern, müssen Sie das Dach gemäß den GEG-Anforderungen dämmen (U-Wert ≤ 0,24 W/(m²K)).
  • Fensteraustausch: Ersetzen Sie mehr als 10 % der Fensterfläche in Ihrem Haus, müssen alle neu eingebauten Fenster den U-Wert von 1,3 W/(m²K) einhalten.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass bei ohnehin anstehenden größeren Instandhaltungsmaßnahmen auch gleich die Energieeffizienz verbessert wird („Wenn-Dann-Prinzip“). Es ist daher entscheidend, bei der Planung solcher Arbeiten die GEG-Anforderungen von vornherein zu berücksichtigen, um nicht nachträglich teuer nachbessern zu müssen oder Fördermöglichkeiten zu verlieren.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Wer die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, riskiert nicht nur höhere Energiekosten, sondern auch Bußgelder. Diese können je nach Verstoß bis zu 50.000 Euro betragen. Zudem wirkt sich eine unterlassene Sanierung negativ auf den Immobilienwert aus und kann später zu Problemen beim Verkauf führen.

Fazit: Klarheit bei Sanierungspflichten gewinnen – Risiken minimieren durch Fachberatung

Die rechtlichen Vorgaben und Sanierungspflichten im Rahmen der energetischen Sanierung sind komplex, aber unumgänglich. Sie dienen dem wichtigen Ziel, unsere Gebäude energieeffizienter und klimafreundlicher zu machen. Für Eigentümer bedeutet dies, sich frühzeitig zu informieren und bei Sanierungsmaßnahmen die Vorgaben des GEG zu beachten. Die Nichteinhaltung kann zu Bußgeldern führen.

Angesichts der Komplexität der Gesetze, der technischen Anforderungen und der vielfältigen Fördermöglichkeiten ist die Beratung durch einen qualifizierten und unabhängigen Energieberater dringend zu empfehlen. Dieser kann den energetischen Zustand Ihrer Immobilie analysieren, Sie über Ihre spezifischen Pflichten aufklären, sinnvolle Sanierungsmaßnahmen vorschlagen (oft im Rahmen eines iSFP) und Sie bei der Beantragung von Förderung unterstützen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Sanierung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch wirtschaftlich optimal und zukunftssicher ist.

Energieeffizienz
Enerfokus Team

Wir haben bereits zahlreiche Projekte erfolgreich umgesetzt und können auf zufriedene Kunden in ganz Deutschland verweisen.

Bei EnerFokus können Sie sich auf kompetente Beratung, individuelle Lösungen und zuverlässige Umsetzung verlassen.

EnerFokus: Energieberatung für energetische Sanierung

Wir sind EnerFokus

EnerFokus ist ein unabhängiges Energieberater- und Ingenieurbüro, das sich leidenschaftlich für die Themen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit einsetzt. Wir unterstützen private und gewerbliche Kunden dabei, ihre Gebäude energieeffizienter zu gestalten und langfristig Kosten zu sparen.

Unsere Vision

Wir glauben, dass jeder Einzelne einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann, indem er seinen Energieverbrauch reduziert. Unsere Vision ist es, Gebäude so energieeffizient wie möglich zu machen, um gemeinsam eine nachhaltige Zukunft zu gestalten.

Unsere Mission

Wir setzen uns dafür ein, unsere Kunden bestmöglich zu beraten und ihnen individuelle Lösungen anzubieten, die perfekt auf ihre Bedürfnisse und die Gegebenheiten ihrer Immobilie abgestimmt sind. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz, Unabhängigkeit und höchste Qualität.

Qualifikation & Expertise

Unser erfahrenes Team aus zertifizierten Energieberatern (Energie-Effizienz-Experten) und Ingenieuren verfügt über fundiertes Fachwissen in allen Bereichen der Energieeffizienz. Wir sind eingetragen in die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena) und bilden uns kontinuierlich weiter, um unseren Kunden stets die neuesten Erkenntnisse und Technologien bieten zu können.

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten einer energetischen Sanierung variieren stark je nach Gebäudezustand, Gebäudegröße und Sanierungsumfang:

  • Einzelmaßnahmen:

    • Fassadendämmung: 120-200 €/m²
    • Dachdämmung: 150-250 €/m²
    • Fensteraustausch: 400-1.000 € pro Fenster
    • Heizungsmodernisierung (Wärmepumpe): 15.000-30.000 €

  • Gesamtsanierung zum Effizienzhaus:

    • Einfamilienhaus (150 m²): 80.000-150.000 € (550-1.000 €/m²)
    • Mehrfamilienhaus: 450-800 €/m² Wohnfläche

 

Wichtig zu wissen: Von diesen Kosten können bis zu 40% durch staatliche Förderungen abgedeckt werden. Zudem enthalten die Gesamtkosten oft auch Instandsetzungsmaßnahmen, die ohnehin fällig gewesen wären.

Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollten Sie immer die langfristigen Energieeinsparungen, die Wertstabilität Ihrer Immobilie und den verbesserten Wohnkomfort berücksichtigen.

Die wirksamsten Maßnahmen sind in der Regel die Dämmung der Gebäudehülle (Fassade, Dach, Kellerdecke), der Austausch alter Fenster und Türen, sowie die Erneuerung ineffizienter Heizungen. Auch eine kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung und die Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe, Photovoltaik) bringen große Einsparungen.

Die Dauer hängt stark vom Umfang der Maßnahmen und der Gebäudegröße ab:

  • Einzelmaßnahmen:

    • Heizungstausch: 2-5 Tage
    • Fassadendämmung: 2-6 Wochen
    • Dachdämmung: 1-3 Wochen
    • Fensteraustausch: 1-2 Wochen

  • Komplettsanierung:

    • Einfamilienhaus: 3-6 Monate
    • Mehrfamilienhaus: 6-12 Monate


Faktoren, die die Dauer beeinflussen:

  • Koordination verschiedener Gewerke
  • Witterungseinflüsse (besonders bei Außenarbeiten)
  • Verfügbarkeit von Handwerkern und Materialien
  • Unvorhergesehene Probleme in der Bausubstanz


Tipp
: Eine gute Planung und Baubegleitung durch einen erfahrenen Energieberater kann die Bauzeit erheblich verkürzen und reibungslose Abläufe sicherstellen.

Modernisierung bedeutet, den energetischen Standard zu verbessern (z. B. durch Dämmung oder Heizungstausch). Instandhaltung erhält lediglich den Ursprungszustand (z. B. Reparaturen ohne zusätzliche Dämmung). Nur Modernisierungen sind förderfähig und führen zu spürbaren Energieeinsparungen.

Die Kombinationsmöglichkeiten von Förderungen sind vielfältig, allerdings gilt der Grundsatz: Eine Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden.

Sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

    • Kann mit regionalen und kommunalen Förderprogrammen kombiniert werden
    • Verschiedene BEG-Förderbausteine (Einzelmaßnahmen, systemische Förderung) können zeitlich nacheinander genutzt werden

  2. KfW-Kredite und Zuschüsse:

    • Können mit steuerlicher Förderung nach § 35c EStG kombiniert werden (aber nicht für dieselbe Maßnahme)
    • Kombination mit Förderprogrammen der Bundesländer oft möglich

  3. Regionale Besonderheiten:

    • Viele Bundesländer, Kommunen und Energieversorger bieten ergänzende Förderprogramme
    • Diese können oft mit Bundesprogrammen kombiniert werden


Wichtig: Die Förderlandschaft ändert sich regelmäßig. Eine aktuelle Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten sichert Ihnen die optimale Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten.

Grundsätzlich ist es möglich, während der Sanierung im Haus zu wohnen, aber es gibt einige wichtige Faktoren zu bedenken:

Bei diesen Maßnahmen ist Wohnen meist möglich:

  • Dachsanierung (wenn von außen)
  • Kellerdeckendämmung
  • Fassadendämmung
  • Heizungserneuerung (kurzzeitige Unterbrechung der Wärmeversorgung)


Bei diesen Maßnahmen ist Wohnen schwierig
:

  • Umfangreiche Innendämmungen
  • Erneuerung der Elektrik
  • Umfassende Sanierung mehrerer Bereiche gleichzeitig
  • Austausch der Fenster im Winter


Praktische Tipps für das Wohnen während der Sanierung
:

  1. Planen Sie die Arbeiten etappenweise (z.B. erst Dach, dann Fassade)
  2. Schaffen Sie sanierungsfreie Rückzugsbereiche
  3. Berücksichtigen Sie jahreszeitliche Aspekte (Fensteraustausch besser im Sommer)
  4. Klären Sie mit den Handwerkern Zeiten für Lärm- und Staubarbeiten
  5. Sorgen Sie für ausreichenden Staubschutz in Wohnbereichen

In manchen Fällen kann eine kurzzeitige Ausweichunterkunft für besonders intensive Bauphasen sinnvoll sein. Die Kosten hierfür sollten in der Sanierungsplanung berücksichtigt werden.

Die Qualität der Ausführung ist entscheidend für den Erfolg einer energetischen Sanierung. So finden Sie die richtigen Fachleute:

Bewährte Suchstrategien:

  • Empfehlungen aus dem persönlichen Umfeld einholen
  • Energieberater nach Empfehlungen fragen
  • Regionale Handwerkskammern und Innungen kontaktieren
  • Auf Fachverbandsmitgliedschaften achten (z.B. Gebäudeenergieberater-Innung)
  • Online-Portale für Handwerkersuche nutzen


Qualitätsmerkmale bei der Auswahl
:

  • Spezifische Qualifikationen und Zertifizierungen
  • Erfahrung mit energetischen Sanierungen
  • Referenzobjekte besichtigen oder Referenzen einholen
  • Detaillierte und verständliche Angebote
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Energieberater


Wichtige Gewerke für energetische Sanierungen
:

  • Dämm- und Wärmeschutztechniker
  • Heizungsbauer mit Erfahrung in erneuerbaren Energien
  • Fensterbauer mit Schwerpunkt Energieeffizienz
  • Elektriker mit Kompetenz in moderner Gebäudetechnik
  • Lüftungstechniker


Tipp
: Ein qualifizierter Energieberater kann die Koordination der verschiedenen Gewerke übernehmen und als Qualitätssicherer fungieren. 

Ein schrittweises Vorgehen ist nicht nur möglich, sondern oft auch sinnvoll – besonders bei begrenztem Budget oder wenn Sie im Haus wohnen bleiben möchten.

Vorteile des schrittweisen Vorgehens:

  • Finanzielle Belastung wird zeitlich verteilt
  • Wohnen während der Sanierung ist leichter möglich
  • Flexibilität bei der Reaktion auf neue Förderprogramme
  • Zeit für sorgfältige Planung jeder Einzelmaßnahme


Sinnvolle Reihenfolge für schrittweise Sanierung
:

  1. Schritt 1: Beratung und Gesamtkonzept

    • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
    • Langfristige Strategie festlegen, auch wenn Umsetzung schrittweise erfolgt
  2. Schritt 2: Heizungstechnik modernisieren

    • Hohe Förderquoten nutzen
    • Dimensionierung bereits auf zukünftig bessere Dämmung auslegen
  3. Schritt 3: Dach- und Obergeschossdeckendämmung

    • Oft einfach umzusetzen
    • Hohe Energieeinsparung bei relativ geringen Kosten
  4. Schritt 4: Fensteraustausch

    • Idealerweise im Zusammenhang mit Fassadendämmung
    • Bei Einzelaustausch: auf korrekte Anschlüsse achten
  5. Schritt 5: Fassadendämmung

    • Größere Maßnahme, oft mit Gerüst
    • Idealerweise bei ohnehin notwendiger Fassadensanierung


Wichtig zu beachten
:

  • Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Sie bei späteren Maßnahmen einen zusätzlichen Förderbonus von 5%
  • Planen Sie die Übergänge zwischen den einzelnen Maßnahmen sorgfältig (z.B. Anschluss Fenster an spätere Fassadendämmung)
  • Berücksichtigen Sie die technischen Abhängigkeiten der Maßnahmen voneinander


Ein schrittweises Vorgehen nach einem durchdachten Gesamtkonzept ermöglicht es, die Sanierung an Ihre finanziellen Möglichkeiten und Ihre Lebenssituation anzupassen, ohne das Ziel eines energieeffizienten Gebäudes aus den Augen zu verlieren.

Energetisch sanierte Gebäude erzielen am Markt deutlich höhere Preise – je nach Region und Ausgangszustand sind Wertsteigerungen von 5-15% realistisch. Zudem sind sie besser vermietbar und zukunftssicher hinsichtlich steigender Energiepreise und gesetzlicher Anforderungen.

So einfach starten Sie Ihre Energiewende –
Schritt für Schritt

1. Kostenloses Erstgespräch:

Nehmen Sie telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf. In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir Ihre Wünsche und Ziele und klären erste Fragen rund um die Energieberatung.

2. Vor-Ort-Analyse:

Wir führen eine umfassende Vor-Ort-Analyse Ihrer Immobilie durch. Dabei erfassen wir den energetischen Zustand des Gebäudes und identifizieren erste Schwachstellen.

3. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP):

Auf Basis der Analyse erstellen wir einen individuellen Sanierungsfahrplan, der konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz empfiehlt und mögliche Fördermittel aufzeigt.

4. Beantragung von Fördermitteln:

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der passenden Fördermittel. Dabei sorgen wir dafür, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um die bestmögliche Förderung zu erhalten.

5. Umsetzung und Nachbetreuung:

Nach der Bewilligung der Fördermittel können die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden. Wir begleiten Sie während der gesamten Umsetzung und stehen Ihnen auch nach der Fertigstellung für Fragen zur Verfügung.