Energieberater für KfW Förderung

So sichern Sie sich bis zu 67.500 € Zuschuss für Ihre energetische Sanierung

Sie planen eine energetische Sanierung und möchten von attraktiven KfW-Förderungen profitieren?

Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte (Energieberater für KfW Förderung) zeige ich Ihnen alle aktuellen KfW Förderprogramme für 2026, vergleiche Zuschüsse und Kredite und begleite Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Antragsprozess – von der Planung bis zur Auszahlung.

Ihre Vorteile mit der KfW-Sanierungsförderung

Energie-Effizienz-Experte
Fördermittelberatung
Enerfokus Team

Wir sind zertifizierte Energie-Effizienz-Experten

🏠 KfW‑Förderung für die Sanierung – So senken Sie Ihre Kosten bei der Modernisierung Ihres Hauses

Die Energiekosten steigen, gesetzliche Anforderungen werden strenger – und gleichzeitig wollen viele Hausbesitzer etwas für die Umwelt tun. Kein Wunder also, dass immer mehr Menschen über eine energetische Sanierung ihres Hauses nachdenken. Doch was viele nicht wissen: Wer sein Zuhause modernisiert, kann von attraktiven KfW-Förderungen bei der Sanierung profitieren.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert Sanierungen mit zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen – für nahezu alle energetischen Maßnahmen. Egal, ob Sie Ihr Dach dämmen, eine neue Heizung einbauen oder die Fenster austauschen möchten – viele Maßnahmen werden gefördert. Und das Beste: Die Förderung kann sich auf mehrere tausend Euro belaufen.

Doch der Weg zur KfW Förderung bei Sanierung ist nicht immer leicht zu durchschauen. Viele Eigentümer stellen sich Fragen wie:

  • Was genau wird gefördert

  • Welche Bedingungen gelten?

  • Muss ich erst sanieren oder mich vorher beraten lassen?

  • Wie läuft die Antragstellung Schritt für Schritt ab?

Genau hier kommen wir ins Spiel. Als erfahrene Energieberater helfen wir Ihnen dabei, alle Möglichkeiten auszuschöpfen – einfach, sicher und mit maximaler Förderung. Wir kennen die aktuellen KfW-Förderprogramme, prüfen Ihre Immobilie und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zur erfolgreichen Sanierung.

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich umfassend – auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Infos rund um die KfW Sanierung Förderung, von den förderfähigen Maßnahmen bis hin zur optimalen Antragstellung.

👉 Sanierung geplant? Holen Sie sich jetzt Ihre kostenlose Förderberatung – und sichern Sie sich die maximale KfW‑Förderung für Ihr Projekt!

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Energieberatung

🏦 Was ist die KfW-Förderung bei einer Sanierung?

Wenn Sie eine Immobilie besitzen, stoßen Sie früher oder später auf den Begriff „KfW‑Förderung bei Sanierung“. Doch was genau bedeutet das eigentlich?

Die KfW, offiziell Kreditanstalt für Wiederaufbau, ist eine staatliche Förderbank. Ihr Ziel: Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bei wichtigen Zukunftsaufgaben zu unterstützen – zum Beispiel beim Klimaschutz im Gebäudebereich. Dafür vergibt die KfW günstige Kredite und Zuschüsse – besonders dann, wenn Immobilien energieeffizient saniert werden.

💡 Warum fördert die KfW energetische Sanierungen?

Alte Häuser verbrauchen oft unnötig viel Energie. Die Heizkosten steigen, der CO₂-Ausstoß ist hoch, und der Wohnkomfort lässt zu wünschen übrig. Eine energetische Sanierung – etwa durch neue Fenster, moderne Heiztechnik oder eine bessere Dämmung reduzieren dauerhaft Kosten und CO₂.

Weil solche Sanierungen jedoch kostenintensiv sind, unterstützt die KfW Eigentümer finanziell. Der Staat will damit:

  • den Energieverbrauch in Deutschland senken

  • das Klima schützen

  • den Wohnkomfort und den Wert der Immobilie steigern

  • und die langfristige Werterhaltung von Immobilien sichern

🧾 Wie funktioniert die KfW-Förderung konkret?

Die KfW Sanierung Förderung gibt es in zwei Formen:

  1. Zuschuss: Sie erhalten nach Abschluss der Sanierung einen bestimmten Geldbetrag direkt ausgezahlt.

  2. Kredit mit Tilgungszuschuss: Die KfW vergibt ein zinsgünstiges Darlehen. Wenn Sie bestimmte Energiestandards erreichen, wird ein Teil der Kreditsumme erlassen – das nennt sich Tilgungszuschuss.

Beispiel:
Sie nehmen einen KfW-Kredit über 100.000 € auf und erhalten einen Tilgungszuschuss von 20 %. Das bedeutet: Sie müssen am Ende nur 80.000 € zurückzahlen.

Das kann sich also richtig lohnen – vor allem, wenn Sie clever planen.

🎯 Wer kann die KfW‑Sanierungsförderung nutzen?

Die Förderung KfW Sanierung richtet sich an:

  • Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern,

  • Wohnungseigentümer,

  • Vermieter,

  • Käufer von sanierungsbedürftigen Immobilien.

Egal, ob Sie selbst in der Immobilie wohnen oder diese vermieten – KfW Fördermittel können in den meisten Fällen beantragt werden.

🔍 Wichtig: Energieberater sind Pflicht!

Eine Förderung gibt es nur mit eingebundenem Energieeffizienz‑Experten.
Dieser stellt sicher, dass:

  • die Maßnahmen sinnvoll und effektiv sind,

  • die Förderbedingungen eingehalten werden,

  • und alle Anträge korrekt gestellt sind.

Das klingt kompliziert? Keine Sorge – genau das übernehmen wir für Sie!

👇 Unser Tipp:

Je früher Sie sich informieren, desto besser! Viele Fördermöglichkeiten müssen vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Wenn die Arbeiten schon laufen, ist es oft zu spät.

👉 Lassen Sie sich jetzt beraten – wir prüfen für Sie, welche KfW‑Programme für Ihr Objekt am besten passen.

KfW-Förderung für Sanierung auf einen Blick

Die KfW-Bank bietet verschiedene Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden an.

Der Förderdschungel kann schnell unübersichtlich werden – hier finden Sie die wichtigsten Programme im direkten Vergleich.

Ob Zuschuss oder Kredit – die passende Förderung hängt von Art und Umfang Ihrer Sanierung ab.

KfW Förderprogramme im Überblick

ProgrammArtFörderhöheBesonderheitFür wen?
KfW 261
Wohngebäude Kredit
Kredit + TilgungszuschussBis 120.000 € + bis 25% Tilgungszuschuss (bis 150.000 € mit EE-/NH-Klasse + bis 45%)Für Effizienzhaus-StandardKomplettsanierung
⚠️ KfW 262: Aktuell eingestellt - keine Antragstellung möglich
Einzelmaßnahmen Kredit
KreditBis 60.000 € pro WohneinheitEinzelne MaßnahmenHeizung, Dämmung, Fenster
BAFA BEG EM
(Kombination)
Zuschuss15% bis 70% der KostenDirekter Zuschuss ohne RückzahlungEinzelmaßnahmen (Alternative zu 262)
KfW 270
Erneuerbare Energien
KreditBis 150 Mio. €Für PV, Speicher, WärmepumpeErneuerbare Energien
KfW 358/359
Ergänzungskredit
ErgänzungskreditBis 120.000 € pro WohneinheitZusätzlich zur ZuschussförderungEinzelmaßnahmen (Ergänzung)
KfW 458
Heizungsförderung
ZuschussBis 70% der förderfähigen KostenFür klimafreundliche HeizungenHeizungstausch (Wärmepumpe etc.)

Wie Sie die richtige Förderung wählen:

1. Komplettsanierung zum Effizienzhaus? → KfW 261

  • Tilgungszuschuss von 5% bis 25% (je nach Standard)
  • Mit EE-/NH-Klasse: bis zu 25% möglich
  • Zusatzboni: WPB +10%, Serielle Sanierung +15%
  • Erfordert ein Gesamtkonzept
  • Energieberater ist verpflichtend
 

2. Einzelne Maßnahmen (z.B. Heizung, Dämmung, Fenster)?

  • ⚠️ KfW 262: Aktuell eingestellt – keine Antragstellung möglich
  • Alternativen:
    • KfW 458 (Zuschuss)
    • Für Heizung: BAFA BEG EM wurde durch KfW 458 ersetzt
    • BAFA BEG EM fördert Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Lüftung und Anlagentechnik (außer Heizung)
 

3. Erneuerbare Energien (z.B. Photovoltaik, Wärmepumpe) → KfW 270

  • Kredit bis 150 Mio. € für PV, Speicher, Wärmepumpen etc.
  • Spezialprogramm zur Finanzierung erneuerbarer Energieanlagen
  • Kann mit KfW 458-Zuschüssen kombiniert werden
 

4. Ergänzungskredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen → KfW 358/359

  • Bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit
  • Zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung (z.B. KfW 458)
  • KfW 358: Zinsvorteil bei Haushaltseinkommen bis 90.000 € (ab 0,01% Zins!)
  • KfW 359: Für Vermieter, WEG, Unternehmen
  • Ideal, wenn Eigenkapital für geförderte Maßnahmen fehlt
 

5. Heizungstausch mit klimafreundlicher Heizung → KfW 458 (Zuschuss)

  • Direkter Zuschuss bis zu 70% für neue Heizungen (z.B. Wärmepumpe)
  • Beinhaltet Grundförderung + mögliche Boni (Geschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus)
  • Kombinierbar mit KfW 358/359 als Ergänzungskredit
  • Kombinierbar mit KfW 270 für PV-Anlage
  • NICHT kombinierbar mit KfW 262 (ist ohnehin eingestellt)
 

6. Altersgerechter Umbau & Einbruchschutz → KfW 159

  • Barriereabbau (z.B. bodengleiche Dusche, Rampen, Treppenlifte)
  • Einbruchschutz (z.B. einbruchhemmende Türen, Fenster, Alarmanlagen)
  • Unabhängig vom Alter nutzbar
  • Bis 50.000 € Kredit zu günstigen Konditionen
  • Auch für den Kauf von bereits umgebautem Wohnraum
 

Förderhöhen 2026:

Die maximale Förderhöhe richtet sich nach dem erreichten Effizienzhaus-Standard:

  • Effizienzhaus 40: bis zu 20% Tilgungszuschuss (mit EE/NH: 25%)
  • Effizienzhaus 55: bis zu 15% Tilgungszuschuss (mit EE/NH: 20%)
  • Effizienzhaus 70: bis zu 10% Tilgungszuschuss (mit EE/NH: 15%)
  • Effizienzhaus 85: bis zu 5% Tilgungszuschuss (mit EE/NH: 10%)
  • Effizienzhaus Denkmal: bis zu 5% Tilgungszuschuss (mit EE/NH: 10%)
 

Zusatzboni:

  • WPB-Bonus: +10%
  • Serielle Sanierung: +15%
 

💡 Wichtig: Die Prozentsätze beziehen sich auf die Kreditsumme, nicht auf die tatsächlichen Baukosten.

Unsicher, welche Förderung zu Ihnen passt?

Ich analysiere kostenlos Ihre individuelle Situation und zeige Ihnen,
welche KfW-, BAFA-Förderungen und sonstigen kommunalen Förderungen Sie optimal kombinieren können – vom ersten Beratungsgespräch bis zur Antragstellung.

Fördermittel optimieren

Unsere Energieberater identifizieren die besten Förderprogramme für Ihre Maßnahmen und unterstützen Sie bei der Beantragung. Maximieren Sie Ihre Zuschüsse und reduzieren Sie die Kosten Ihrer Sanierungsprojekte effizient.

Kosten reduzieren

Unsere Energieberater helfen Ihnen, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie zu senken. Mit gezielten Maßnahmen können Sie Ihre Energiekosten langfristig minimieren und gleichzeitig den Wohnkomfort steigern.

Schnell & zuverlässig

Unser erfahrenes Team steht Ihnen für eine zügige und zuverlässige Umsetzung zur Seite. Wir versprechen Ihnen eine termingerechte Durchführung Ihrer Projekte und eine effiziente Betreuung von Anfang bis Ende.

Unabhängige Beratung

Als unabhängiges Energieberater- und Ingenieurbüro stehen wir auf Ihrer Seite. Unsere Empfehlungen basieren ausschließlich auf Ihren individuellen Anforderungen und Zielen.

Die wichtigsten KfW-Programme für Sanierung im Detail

Nachdem Sie die Übersicht kennen, schauen wir uns die wichtigsten Förderprogramme für die Sanierung genauer an. Ich erkläre Ihnen: 

  • Was wird gefördert?
  • Wie hoch ist die Förderung?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Für wen lohnt sich welches Programm?

KfW 261 – Wohngebäude Kredit (Effizienzhaus)

Die Förderung für Komplettsanierung

Was wird gefördert?

Der KfW 261 Kredit fördert die komplette Sanierung Ihres Wohngebäudes
zu einem KfW Effizienzhaus. Das bedeutet: Ihr Haus muss nach der Sanierung
einen festgelegten energetischen Standard erreichen – z. B. Effizienzhaus 40, 55, 70 oder 85 oder Denkmal.

Förderhöhe 2026:

  • Kreditbetrag: Bis zu 120.000 € pro Wohneinheit (150.000 € mit EE- oder NH-Klasse)
  • Tilgungszuschuss: 5% – 25%, je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard
  • Zinssatz: Ab 2,23% effektivem Jahreszins
 

Tilgungszuschüsse nach Effizienzhaus-Standard

EffizienzhausTilgungszuschussMax. Zuschuss (Basis)Mit EE-/NH-Klasse
EH 4020%24.000 €25% (37.500 €)
EH 5515%18.000 €20% (30.000 €)
EH 7010%12.000 €15% (22.500 €)
EH 855%6.000 €10% (15.000 €)
EH Denkmal5%6.000 €10% (15.000 €)

Extra-Boni:

  • Worst Performing Building (WPB): +10% Tilgungszuschuss
  • Serielle Sanierung (EH 40/55): +15% Tilgungszuschuss
 

Was bedeuten die Klassen und Boni?

  • EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse): Gebäude, die mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen.
  • NH-Klasse (Nachhaltigkeits-Klasse): Gebäude mit nachhaltiger Bauweise und zertifiziertem Nachhaltigkeitsnachweis.
  • WPB (Worst Performing Building): Ihr Gebäude gehört zu den energetisch schlechtesten 25% in Deutschland (ermittelt durch Energieberater)
  • Serielle Sanierung: Vorfertigte Bauteile (z. B. Fassaden, Dächer) werden industriell hergestellt und schnell montiert → schnellere, effiziente Sanierung.
 

Voraussetzungen:

✓ Bauantrag/Bauanzeige liegt mind. 5 Jahre zurück
✓ Erreichung eines Effizienzhaus-Standards (40, 55, 70, 85 oder Denkmal)
✓ Energieberater erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA)
✓ Antrag vor Beginn der Sanierung über die Hausbank erforderlich
✓ Nachweis durch Energieberater nach Fertigstellung

Förderfähige Maßnahmen:

✓ Wärmedämmung (Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenster)
✓ Heizungstausch – z. B. Wärmepumpe oder Pelletheizung
✓ Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
✓ Optimierung der Heizungsanlage
✓ Einbau oder Erneuerung einer Solaranlage

Zusätzlich förderfähig:

  • Baubegleitung: Bis 10.000 € Kredit (EFH) / 4.000 € je WE (MFH), 50% Tilgungszuschuss
  • Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG): Gleiche Konditionen wie Baubegleitung (nur bei NH-Klasse)
 

Für wen lohnt sich KfW 261?

✅ Sie planen eine umfassende Sanierung
✅ Ihr Gebäude ist älter als 5 Jahre
✅ Sie wollen günstige Kredite mit Tilgungszuschuss
✅ Ihr Gebäude kann einen Effizienzhaus-Standard erreichen

❌ Nicht geeignet wenn:

  • Sie nur einzelne Maßnahmen planen → besser BAFA-Zuschuss
  • Sie keinen Kredit benötigen → BAFA- EM + /KfW 458 prüfen
 

Kombinierbar mit:
✅ Regionalen Förderprogrammen (nach Prüfung)

❌ Nicht kombinierbar mit:

  • BAFA/KfW 458 (für dieselbe Heizung)
baubegleitung und qualitätskontrolle
Fördermittelberatung

KfW 262 – Kredit für Einzelmaßnahmen

Für gezielte energetische Einzelmaßnahmen 
Aktuell keine Antragstellung möglich – die Förderung wurde eingestellt.
–>Weitere Infos 

 

Was wird gefördert?

Der KfW 262 Kredit unterstützt gezielte energetische Modernisierungen, ohne dass Ihr Gebäude den Effizienzhaus‑Standard erfüllen muss.

Förderhöhe 2026:

  • Kreditbetrag: Bis zu 60.000 € pro Wohneinheit
  • Zinssatz: Ab 0,01% effektiv
  • 💡 Kein Tilgungszuschuss – dafür besonders zinsgünstiger Kredit
 

Förderfähige Einzelmaßnahmen:

✓ Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller-/Geschossdecken
✓ Erneuerung/Einbau von Fenstern und Außentüren
✓ Erneuerung/Einbau/Optimierung Heizungsanlage
✓ Erneuerung/Einbau Lüftungsanlage
✓ Einbau digitaler Systeme (Smart Home für Energieeffizienz)

Voraussetzungen:

✓ Gebäude ist vor 2002 gebaut
✓ Maßnahmen erfüllen technische Mindestanforderungen (siehe KfW Merkblatt)
✓ Bestätigung zum Antrag (BzA) wird durch Energieberater erstellt
✓ Antrag VOR Beginn über Hausbank

KfW 262 oder BAFA – welche Förderung lohnt sich für Sie?

Für Einzelmaßnahmen haben Sie die Wahl:

KriteriumKfW 262BAFA BEG EM
ArtKreditZuschuss
RückzahlungJa (mit Zinsen)Nein
FörderhöheBis 60.000 €Bis 20% der Kosten
Eigenkapital erforderlichNeinJa (80% müssen Sie zahlen)

Empfehlung:

  • KfW 262: Ideal, wenn Sie wenig oder kein Eigenkapital einsetzen möchten
  • BAFA: Sinnvoll, wenn Eigenkapital vorhanden ist – hier erhalten Sie einen direkten Zuschuss
  • ⚠️ Nicht kombinierbar – Sie müssen eine Variante wählen


Für wen lohnt sich KfW 262?

✅ Einzelne Maßnahmen geplant (z.B. nur neue Heizung)
✅ Wenig Eigenkapital verfügbar
✅ Günstiger Kredit gewünscht

💡 Tipp:
Ich berechne für Sie, ob der BAFA-Zuschuss oder der KfW-Kredit die bessere Wahl ist – maßgeschneidert auf Ihr Sanierungsvorhaben.

BAFA BEG Einzelmaßnahmen

Was ist das?

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert ähnliche Maßnahmen wie die KfW – jedoch als direkten Zuschuss, also ohne Rückzahlung.

Förderhöhe 2026:

Heizungstausch:

  • Grundförderung: 30% der förderfähigen Kosten
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: +20% (bis Ende 2028) bei Austausch alter fossiler Heizungen wie Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicheranlagen bzw. über 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizungen
  • Einkommens-Bonus: +30% bei max. 40.000€ zu versteuerndem Haushaltseinkommen
  • Effizienz-Bonus: +5% für besonders effiziente Wärmepumpen
  • Maximum: Bis zu 70% Förderung möglich!
 

Gebäudehülle & Anlagentechnik:

 

Obergrenze förderfähiger Kosten:

  • 30.000€ förderfähige Kosten ohne iSFP
  • 60.000€ förderfähige Kosten mit iSFP
 
Geförderte Maßnahmen im Überblick:

Heizungstausch (30% Grundförderung)

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizung
  • Solarthermie
  • Fernwärmeanschluss
 

Gebäudehülle (15% Grundförderung)

  • Dämmung Außenwände, Dach, Kellerdecke
  • Fenster & Türen
 

Anlagentechnik (15%)

  • Lüftungsanlage
  • Heizungsoptimierung
 

Voraussetzung:
✓ Antrag vor Beauftragung der Handwerksleistungen stellen
✓ Energieeffizienz-Experte (EEE) erstellt Fachplanung
✓ Gebäude älter als 5 Jahre (beim Heizungstausch)

💡 BAFA und KfW – Kombination möglich?
Ja – aber nur, wenn es unterschiedliche Maßnahmen sind:
✓ BAFA für Heizung + KfW 270 für Solaranlage → Geht!

Warum ich BAFA oft empfehle:
Als Energieeffizienz-Experte empfehle ich das BAFA besonders dann, wenn Hausbesitzer über ausreichendes Eigenkapital verfügen oder nur einzelne Sanierungsmaßnahmen planen – nicht jedoch eine komplette Sanierung.

Energieausweis
Fördermittel Beantragung

KfW 458 - Heizungsförderung für Privatpersonen – Zuschuss

Was wird gefördert?
Der KfW 458-Zuschuss unterstützt den Austausch alter Heizungen in bestehenden Wohngebäuden – als direkten Zuschuss, ohne Rückzahlung, zum Beispiel für eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung.

Förderhöhe 2026:

  • Grundförderung: 30% der förderfähigen Kosten
  • Effizienzbonus: +5% (für effiziente Wärmepumpen mit Wasser, Erdreich, Abwasser als Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel)
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20% (bei Austausch alter Heizungen in selbstgenutzter Wohneinheit)
  • Einkommensbonus: +30% (bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € in selbstgenutzter Wohneinheit)
  • Emissionsminderungszuschlag: +2.500 € pauschal (für Biomasseanlagen mit Staubemissionsgrenzwert 2,5 mg/m³)
  • Maximaler Zuschuss: 70% der förderfähigen Kosten
 

Max. förderfähige Kosten pro Gebäudetyp:

  • Einfamilienhaus: 30.000 €
  • Mehrfamilienhaus: 30.000 € (1. Wohneinheit) + 15.000 € (2.-6. Wohneinheit) + 8.000 € (ab 7. Wohneinheit)
 

Beispielrechnung: Einfamilienhaus (selbstgenutzt):
Neue Wärmepumpe kostet 28.000 €

  • Grundförderung: 30% = 8.400 €
  • Effizienzbonus: 5% = 1.400 €
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20% = 5.600 €
  • Einkommensbonus: 30% = 8.400 €
  • Rechnerisch: 85% = 23.800 €
  • Tatsächlicher Zuschuss: 19.600 € (70% von 28.000 €, da max. 70%)
 

Voraussetzungen:

✓ Gebäude mindestens 5 Jahre alt (laut Bauantrag)
✓ Maßnahme erhöht Energieeffizienz und/oder Anteil erneuerbarer Energien
✓ Einbau der Heizung mit Optimierung des Heizungsverteilungssystems (hydraulischer Abgleich)
✓ Antrag VOR Vertragsabschluss mit Installateur
✓ Antrag direkt über KfW-Zuschussportal (nicht über Hausbank!)

Klimageschwindigkeits-Bonus Voraussetzungen:
✓ Selbstgenutzte Wohneinheit
✓ Austausch einer funktionsfähigen:

  • Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ODER
  • mind. 20 Jahre alten Gasheizung oder Biomasseheizung
    ✓ Fachgerechte Demontage und Entsorgung der alten Heizung
    ✓ Bei Biomasseheizung: Kombination mit Solarthermie, PV für Warmwasser oder Wärmepumpe
 

Einkommens-Bonus Voraussetzungen:
✓ Selbstgenutzte Wohneinheit
✓ Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen max. 40.000 €

Förderfähige Heizsysteme:

  • Wärmepumpen (elektrisch angetrieben)
  • Biomasseheizungen (Pellets, Holzhackschnitzel)
  • Solarthermische Anlagen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstoffsfähige Heizungen (H2-Ready)
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an Gebäudenetz oder Wärmenetz
 

Zusätzlich förderfähig:

  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
  • Akustische Fachplanung
  • Umfeldmaßnahmen (vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen)
  • Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
 

Kombinierbar mit:
✅ KfW 358/359 Ergänzungskredit (wenn Eigenkapital fehlt)
✅ Regionalen Förderprogrammen

❌ Nicht kombinierbar mit:

  • BAFA BEG EM
 

Nicht förderfähig:
❌ Eigenbauanlagen und Prototypen (weniger als 4 Exemplare)
❌ Gebrauchte Anlagen

Für wen lohnt sich der KfW 458-Zuschuss?
✅ Sie tauschen Ihre alte Heizung gegen eine klimafreundliche
✅ Sie haben wenig Eigenkapital (bis zu 70% Zuschuss!)
✅ Ihr Haushaltsjahreseinkommen liegt unter 40.000 € (Einkommensbonus)
✅ Sie wohnen selbst im Haus (Geschwindigkeits- und Einkommensbonus)
✅ Sie wollen keine Rückzahlung (direkter Zuschuss)

❌ Nicht geeignet wenn:

  • Gebäude ist jünger als 5 Jahre → Keine Förderung möglich
  • fossile Heizungsanlage eingebaut wird
  • Sie sind GbR → KfW 459 (Heizungsförderung für Unternehmen) nutzen
 

Hinweis für WEG und Mehrfamilienhäuser:
Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit in einer WEG oder einem Mehrfamilienhaus können den Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus nur durch einen Zusatzantrag beantragen.

KfW 270: Erneuerbare Energien – Standard

Was wird gefördert?
Der KfW 270 Kredit unterstützt Investitionen in erneuerbare Energien – etwa Photovoltaikanlagen, Speicher, Wärmepumpen oder andere klimafreundliche Energiesysteme, sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Ideal für alle, die ihre Energieversorgung unabhängiger und nachhaltiger gestalten möchten.

Förderhöhe 2026:

  • Kreditbetrag: Bis zu 150 Mio. € pro Vorhaben (kein Mindestbetrag)
  • Finanzierung: Bis zu 100% der Investitionskosten
  • Tilgungszuschuss: Nein (reiner Förderkredit mit günstigen Zinsen)
  • Zinssatz: Ab ca. 3,25 % effektiv (je nach Marktlage; aktuelle Werte bei der KfW ansehen)
  • Auszahlung: bis zu 100 % des Kreditbetrags, abrufbar innerhalb von 12 Monaten

 

Voraussetzungen:
✓ Investition in erneuerbare Energien
✓ Anlage wird in Deutschland oder im Ausland errichtet
✓ Antrag vor Beginn des Projekts über Ihre Hausbank stellen
✓ Einhaltung technischer Mindestanforderungen (EEG-Standard)
✓ Der erzeugte Strom oder die Wärme wird ganz oder teilweise eingespeist bzw. genutzt

 
Förderfähige Maßnahmen:

Stromerzeugung (Erneuerbare Energien):

  • Photovoltaik-Anlagen (auf Dach, Fassade oder Freifläche)
  • Windkraftanlagen
  • Wasserkraft-Anlagen (bis 20 MW)
  • Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) auf Biomasse-Basis
  • Biogas-Anlagen inkl. Aufbereitung und Einspeisung

 

Speicher & Netzinfrastruktur:

  • Batteriespeicher für Solarstrom
  • Große Stromspeicher (Power-to-X-Technologien)
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher

 

Wärmeerzeugung (Erneuerbare Wärmequellen):

  • Wärmepumpen (Luft, Wasser, Erdwärme)
  • Solarthermie-Anlagen
  • Biomasse-Heizungen

 

Weitere Maßnahmen:

  • Flexibilisierung & Digitalisierung (Lastmanagement, Mess-/Steuerungssysteme)
  • Contracting-Vorhaben
  • Modernisierungen mit Leistungssteigerung

 

Kombinierbar mit:
✅ BAFA-Zuschüssen für Heizungen
✅ EEG-Einspeisevergütung
✅ Regionalen Förderprogrammen
✅ Anderen öffentlichen Fördermitteln

Für wen lohnt sich KfW 270?
✅ Sie investieren in Photovoltaik oder Speicher
✅ Sie benötigen einen höheren Kreditbetrag
✅ Sie möchten langfristig Energiekosten senken
✅ Sie können den Kredit mit Zuschüssen kombinieren
✅ Sie planen Projekte im Ausland

❌ Nicht geeignet wenn:

  • Sie ausschließlich eine Heizung tauschen → BAFA-Heizungsförderung besser
  • Sie nur kleine Investitionen planen → Eigenfinanzierung evtl. günstiger
  • Investitionen in fossile Brennstoffe geplant sind
pv anlage und wärmepumpe
Enerfokus Team

Wir haben bereits zahlreiche Projekte erfolgreich umgesetzt und können auf zufriedene Kunden in ganz Deutschland verweisen.

Bei EnerFokus können Sie sich auf kompetente Beratung, individuelle Lösungen und zuverlässige Umsetzung verlassen.

Energieberater für KfW Förderung

Professionelle Energieberatung für maximale KfW-Förderung

Sie planen eine energetische Sanierung und möchten von attraktiven KfW-Fördermitteln profitieren? Ein zertifizierter Energieberater für KfW Förderung ist Ihr Schlüssel zu maximaler finanzieller Unterstützung. Mit bis zu 45% Zuschuss bei Einzelmaßnahmen oder günstigen Krediten für Komplettsanierungen können Sie Ihre Investitionskosten deutlich senken.

Warum ein Energieberater für KfW-Förderung unverzichtbar ist:

Ohne qualifizierte Energieberatung erhalten Sie keine KfW-Förderung. Unsere dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten erstellen die notwendigen Anträge, führen Vor-Ort-Begehungen durch und begleiten Ihr Projekt von der Planung bis zur Baubegleitung. Wir kennen alle aktuellen Förderprogramme wie BEG EM, BEG WG und KfW 261 genau und wählen die optimale Förderkombination für Ihr Vorhaben.

Unsere Leistungen als KfW-Energieberater:

  • Energetische Bestandsaufnahme und Sanierungsfahrplan
  • KfW-Antragsstellung und Fördermittelberatung
  • Baubegleitung mit Qualitätssicherung
  • Technische Projektdokumentation für die KfW

Profitieren Sie von unserer Expertise und sichern Sie sich Ihre maximale KfW-Förderung. Gemeinsam realisieren wir Ihre energieeffiziente Sanierung wirtschaftlich und zukunftssicher. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch – Ihre Investition in Energieeffizienz zahlt sich aus!

KfW 358 / 359: BEG-Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit

Was wird gefördert?
Die KfW-Programme 358 und 359 bieten Ergänzungskredite für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, sofern bereits ein BAFA- oder KfW-Zuschuss zugesagt wurde. Der Kredit ergänzt die Förderung und hilft, verbleibende Sanierungskosten zu decken

Unterschied zwischen KfW 358 und KfW 359:

  • KfW 358 (Plus): Für selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltseinkommen bis 90.000€ – mit Zinsvorteil
  • KfW 359: Für alle anderen Antragsteller (Vermieter, WEG, Unternehmen etc.) – ohne Zinsvorteil
 

Förderhöhe 2026:

  • Kreditbetrag: Bis zu 120.000 € pro Wohneinheit
  • Finanzierung: Ergänzend zur bereits zugesagten Zuschussförderung
  • Tilgungszuschuss: Nein (reiner Förderkredit mit günstigen Zinsen)
  • Laufzeit: Bis zu 35 Jahre möglich
  • Auszahlung: 100%, abrufbar innerhalb von 12 Monaten (verlängerbar auf max. 36 Monate)
 
 

Zinssätze für Annuitätendarlehen (Beispiele):

KfW 358 – Plus (mit Einkommensvorteil bis 90.000€):

LaufzeitZinsbindungTilgungsfreiSollzins (Effektivzins)
4-5 Jahre5 Jahre1 Jahr0,01% (0,01%)
6-10 Jahre10 Jahre1-2 Jahre0,37% (0,37%)
11-25 Jahre10 Jahre1-3 Jahre1,52% (1,53%)
26-35 Jahre10 Jahre1-5 Jahre1,70% (1,71%)

KfW 359 (Standard):

LaufzeitZinsbindungTilgungsfreiSollzins (Effektivzins)
4-5 Jahre5 Jahre1 Jahr3,12% (3,17%)
6-10 Jahre10 Jahre1-2 Jahre3,42% (3,48%)
11-25 Jahre10 Jahre1-3 Jahre3,61% (3,67%)
26-35 Jahre10 Jahre1-5 Jahre3,64% (3,70%)

Voraussetzungen:
✓ Zuschusszusage (KfW oder BAFA) nach BEG EM-Richtlinie liegt vor
✓ Zuschusszusage ist nicht älter als 12 Monate
✓ Für KfW 358: Selbstnutzung als Haupt-/alleiniger Wohnsitz
✓ Für KfW 358: Haushaltseinkommen max. 90.000 €
✓ Antrag vor Beginn der Maßnahme über die Hausbank stellen

Wer kann KfW 358 (Plus) beantragen?

  • Selbstnutzende Eigentümer (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz)
  • Mit Haushaltseinkommen bis 90.000 €
  • Mit gültiger BAFA/KfW-Zuschusszusage
 

Wer kann KfW 359 beantragen?

  • Privatpersonen (auch Vermieter)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Kommunale Unternehmen
  • Contractoren
  • Mit gültiger BAFA/KfW-Zuschusszusage
 

Förderfähige Einzelmaßnahmen (laut BEG-Zuschussbewilligung):
Alle Einzelmaßnahmen, die bereits durch BAFA oder KfW bezuschusst wurden:

  • Heizungstausch (Wärmepumpen, Biomasseheizung etc.)
  • Wärmedämmung (Dach, Fassade, Kellerdecke)
  • Fenster und Türen
  • Lüftungsanlagen
  • Heizungsoptimierung
  • Solarthermie
 

Besonderheiten:

  • Zwischenfinanzierung möglich: Sie können den BAFA/KfW-Zuschuss über den Ergänzungskredit zwischenfinanzieren und nach Zuschussauszahlung kostenlos zurückzahlen
  • Vorzeitige Rückzahlung: Ab 5.000 € jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung innerhalb der ersten Zinsbindungsphase möglich.
  • Keine Kombination: Nicht mit anderen KfW-Krediten für dieselbe Maßnahme kombinierbar
 

Für wen lohnt sich KfW 358/359?
✅ Sie haben bereits einen BAFA/KfW-Zuschuss erhalten
✅ Sie benötigen zusätzliche Liquidität für die Restkosten
✅ Sie möchten niedrige Zinsen nutzen
KfW 358: Sie nutzen das Gebäude selbst + Einkommen ≤ 90.000€ → Extrem günstige Zinsen ab 0,01%!

❌ Nicht geeignet wenn:

  • Noch keine Zuschusszusage vorliegt → Erst Zuschuss beantragen!
  • Ihre Zuschusszusage älter als 12 Monate ist
  • Sie ausreichend Eigenkapital haben → Zuschuss allein kann reichen
 

💡 Praxis-Tipp:
Der KfW 358 bietet bei Einkommen bis 90.000 € mit 0,01 % Zinsen nahezu „geschenktes Geld“. Selbst mit vorhandenem Eigenkapital kann es sinnvoll sein, diesen Kredit zu nutzen und das eigene Kapital statt­dessen renditestärker zu investieren.

Wärmedämmung Beratung

🎓 Welches Programm passt zu Ihrer Sanierung?

Die Wahl des richtigen Förderprogramms spart Ihnen tausende Euro.

Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte analysiere ich Ihr Vorhaben und zeige Ihnen die optimale Förderkombination.

KfW Förderung nach Sanierungsart: Was gibt es für Heizung, Dämmung & Co?

Viele Hausbesitzer beginnen ihre Sanierung mit einer konkreten Idee – etwa:
„Ich brauche eine neue Heizung“ oder „Mein Dach muss gedämmt werden.“

In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche KfW-Förderung zu welcher Sanierungsart passt – übersichtlich nach den gängigsten Projekten geordnet.

Heizungstausch & Wärmepumpe

Beste Förderoption: KfW 458 (ersetzt BAFA BEG EM)

Beim Heizungstausch ist die KfW 458-Zuschussförderung die attraktivste Option mit bis zu 70% Förderung!

Fördersätze für Heizungsanlagen (KfW 458):

  • Grundförderung: 30%
  • Klimageschwindigkeitsbonus (bis 2028): +20%
  • Einkommensbonus (zu versteuerndes HH-Einkommen unter 40.000 €): +30%
  • Effizienzbonus (besonders effiziente WP): +5%
  • Maximaler Fördersatz: 70%
  • Obergrenze: 30.000 € förderfähige Kosten (Einfamilienhaus)
 

Beispielrechnung Wärmepumpe:

  • Kosten: 30.000 €
  • Förderung Förderung (50 % = 30 % Grund + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus): 15.000 €
  • Ihr Anteil: 15.000 €
 

Mit Einkommensbonus (unter 40.000 € Jahreseinkommen):

  • Förderung (70%): 21.000 €
  • Ihr Anteil: 9.000 €
 

Kombinierbare KfW-Programme:

  • KfW 358/359: Ergänzungskredit zur KfW 458-Förderung (bis 120.000 €)
  • KfW 270: Speziell für erneuerbare Energien (PV, Speicher) – kombinierbar!
 

Geförderte Heizungsarten:

  • Wärmepumpen (Luft, Sole, Wasser)
  • Pellet- und Hackschnitzelheizung
  • Fernwärmeanschluss
  • Solarthermie-Anlagen
  • Biomasseheizungen
 

Nicht mehr gefördert:

  • Gas-Brennwertkessel (seit 2023)
  • Ölheizungen

Dämmung (Dach, Fassade, Keller)

KfW 261 oder BAFA BEG EM?

Förderfähige Dämmmaßnahmen:

✓ Dachdämmung (Zwischensparren, Aufsparren, Untersparren)
✓ Fassadendämmung (WDVS, hinterlüftete Fassade, Innendämmung)
✓ Kellerdeckendämmung
✓ Oberste Geschossdecke

Förderoptionen 2026:

Option 1: BAFA BEG EM (Zuschuss für Einzelmaßnahmen)

  • -15% Grundförderung auf förderfähige Kosten
  • +5% iSFP-Bonus (wenn Teil eines Sanierungsfahrplans)
  • Gesamt: Bis zu 20%
  • Max. 30.000 € förderfähig pro Wohneinheit und Jahr
  • Max. 60.000 € bei iSFP-Bonus oder wenn Eigentümer nicht antragsberechtigt für iSFP
  • Beispiel: Dachdämmung 25.000 € → 5.000 € Zuschuss (20% mit iSFP)
 

Option 2: KfW 261 (bei Komplettsanierung zum Effizienzhaus)

  • Wenn Dämmung Teil der Komplettsanierung ist
  • Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss je nach Standard:
    • Effizienzhaus 40: bis 20% (mit EE/NH: 25%)
    • Effizienzhaus 55: bis 15% (mit EE/NH: 20%)
    • Effizienzhaus 70: bis 10% (mit EE/NH: 15%)
    • Effizienzhaus 85: bis 5% (mit EE/NH: 10%)
    – iSFP-Bonus: +5% zusätzlich möglich
 

Technische Anforderungen (wichtig!):

  • U-Wert der Dämmung muss Mindestanforderungen erfüllen
  • Fachunternehmen muss ausführen
  • Mindestinvestition: 300 € (brutto)
  • Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein
 

Beispiel BAFA BEG EM:

  • Dachdämmung: 25.000 €
  • iSFP vorhanden: +5% Bonus
  • Fördersatz: 20%
  • Zuschuss: 5.000 €
  • Ihr Anteil: 20.000 €
 

💡 Praxistipp:

Eine gute Dämmung ist oft unterschätzt – sie spart 20 – 40 % Heizkosten und verbessert deutlich den Wohnkomfort. Für Einzelmaßnahmen ist meist die BAFA BEG‑EM‑Förderung einfacher. Bei umfassender Sanierung lohnt sich hingegen der KfW 261‑Kredit mit höheren Fördersätzen.

Ich berate Sie gern, welche Dämmvariante für Ihr Haus am effektivsten ist und welcher Förderweg am besten passt.

Fenster & Türen

Neue Fenster & Türen: Bis zu 20% Förderung

Förderfähig:

✓ Fenster mit Dreifachverglasung
✓ Außentüren mit hohem Dämmwert
✓ Dachflächenfenster
✓ Schallschutzfenster ((sofern die energetischen Mindestanforderungen eingehalten werden)

Förderung 2026:

  • BAFA BEG EM: 15% Grundförderung + 5% iSFP-Bonus = 20%
  • Max. förderfähig: 30.000 € pro Wohneinheit/Jahr
  • Mit iSFP-Bonus: bis 60.000 € möglich
 

Anforderungen:

  • Einbau durch Fachbetrieb
  • Mindestinvestition: 300 € (brutto)
  • Gebäude mindestens 5 Jahre alt
 

Beispielrechnung:

  • 12 Fenster + 2 Türen: 18.000 €
  • BAFA 20% (mit iSFP): 3.600 € Zuschuss
  • Netto: 14.400 €
 

⚠️ Wichtig: Fenstertausch nur sinnvoll, wenn Fassade gedämmt ist
oder gleichzeitig gedämmt wird – sonst droht Schimmelgefahr!
Als Energieberater prüfe ich das vorab.

Komplettsanierung

Komplettsanierung: Die Königsdisziplin mit höchster Förderung

Was bedeutet „Komplettsanierung“?
Dabei werden mehrere Gebäudeteile gleichzeitig saniert, sodass Ihr Haus einen KfW‑Effizienzhaus‑Standard erreicht – beispielsweise EH 85, EH 70, EH 55 oder EH 40.

Typisches Maßnahmenpaket:

  1. Dachdämmung
  2. Fassadendämmung
  3. Kellerdeckendämmung
  4. Neue Fenster
  5. Neue Heizung (Wärmepumpe)
  6. Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Förderung: KfW 261

  • Kredit: Bis 150.000 € pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus‑Standard:
    • EH 40: 20% (mit EE-Klasse: 25%)
    • EH 55: 15% (mit EE-Klasse: 20%)
    • EH 70: 10% (mit EE-Klasse: 15%)
    • EH 85: 5% (mit EE-Klasse: 10%)
  • +5% iSFP-Bonus bei individuellem Sanierungsfahrplan
  • Maximaler Tilgungszuschuss: 37.500 € (EH 40 + EE)
 

Beispielrechnung: EH 70 mit EE-Klasse:

  • Kosten Komplettsanierung: 120.000 €
  • KfW 261 Kredit: 120.000 €
  • Tilgungszuschuss (15%): 18.000 €
  • +5% iSFP-Bonus: 6.000 €
  • Gesamt-Tilgungszuschuss: 24.000 €
  • Effektiv zurückzuzahlen: 96.000 €
  • Zinssatz ab 0,01%
 

Voraussetzung:

  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), erstellt durch einen Energieberater
  • Baubegleitung durch einen Energieberater – ebenfalls förderfähig
  • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn über die Hausbank
 

💡 Wann lohnt sich eine Komplettsanierung?

  • Ihr Haus ist älter als 30 Jahre
  • Mehrere Bauteile sind sanierungsbedürftig
  • Sie planen eine langfristige Nutzung (> 10 Jahre)
  • Sie möchten maximale Wertsteigerung und niedrigste Heizkosten
Sanierungsfahrplan
Sanierungsfahrplan

Voraussetzungen für die KfW‑Sanierungsförderung

Nicht jede Sanierung ist automatisch förderfähig. Damit Sie KfW‑Förderung erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – sowohl technisch als auch organisatorisch.

Hier die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

Allgemeine Voraussetzungen

Gebäude-Voraussetzungen

Für KfW 261 (Effizienzhaus-Sanierung):
✓ Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.01.2024
✓ Wohngebäude (Eigenheim, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung)
✓ Gebäude in Deutschland
✓ Baumaßnahmen nur an bestehenden Gebäuden (kein Rohbau)

Für KfW 458 (Heizungstausch):
✓ Gebäude in Deutschland
✓ Überwiegend Wohnnutzung
✓ Heizungsanlage älter als 20 Jahre (für vollen Geschwindigkeitsbonus) oder defekt

Für BAFA BEG EM (Dämmung, Fenster, Lüftung):
✓ Gebäude in Deutschland
✓ Keine spezifische Altersgrenze
✓ Wohn- und Nichtwohngebäude (teilweise)

 
Technische Mindestanforderungen an Maßnahmen

Wichtig: Nicht jede Dämmung/Heizung wird gefördert!

Dämmung – U-Werte müssen eingehalten werden:

Bauteil | Max. U-Wert | Was bedeutet das?
Außenwand | ≤ 0,20 W/(m²·K) | Sehr gute Dämmung nötig (ca. 16-20 cm)
Dach/oberste Geschossdecke | ≤ 0,14 W/(m²·K) | Min. 20-30 cm Dämmung
Kellerdecke | ≤ 0,25 W/(m²·K) | Min. 10-12 cm Dämmung
Fenster | ≤ 0,95 W/(m²·K) | Dreifachverglasung
Außentüren | ≤ 1,30 W/(m²·K) | Hochwertige, gedämmte Türen

Heizung – Anforderungen (KfW 458):
✓ Wärmepumpe: Jahresarbeitszahl (JAZ) ≥ 2,7 – besser ≥ 3,5 (Luft) / ≥ 4,5 (Sole/Wasser)
✓ Biomasseheizung: Emissionsgrenzwerte einhalten, automatische Beschickung
✓ Brennstoffzellenheizung: Gesamteffizienz ≥ 82%
✓ Anschluss an Wärmenetz mit mind. 55% erneuerbare Energien oder 75% Abwärme
✓ Hydraulischer Abgleich Pflicht
✓ Effiziente Umwälzpumpen (Energieeffizienzklasse A)

💡 Praxistipp: Diese Werte wirken komplex, aber qualifizierte Fachbetriebe kennen sie.. Als Energieberater prüfe ich vorab, ob Ihre geplanten Maßnahmen die Anforderungen erfüllen.

Prozessuale Voraussetzungen

Antragstellung und Ablauf

⚠️ WICHTIGSTE REGEL:
→ Antrag immer vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker stellen!

Zeitlicher Ablauf (zwingend):

Für KfW 261 (Effizienzhaus):
1. Energieberater beauftragen (für Planung & BzA)
2. Energieberater erstellt „Bestätigung zum Antrag“ (BzA)
3. Antrag über Hausbank stellen
4. Auf Förderzusage warten (1-6 Wochen)
5. ERST JETZT: Handwerker beauftragen
6. Maßnahme durchführen
7. Energieberater erstellt „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD)
8. Auszahlung beantragen

Für KfW 458 (Heizung):
1. Fachunternehmen beauftragen (erstellt technische Projektbeschreibung)
2. Antrag im KfW-Zuschussportal stellen
3. Auf Förderzusage warten (1-4 Wochen)
4. ERST JETZT: Liefer- und Leistungsvertrag unterschreiben
5. Heizung einbauen lassen
6. Fachunternehmen bestätigt fachgerechte Installation
7. Auszahlung beantragen

Für BAFA BEG EM (Dämmung, Fenster, Lüftung):
1. Energieberater beauftragen (erstellt BzA)
2. Antrag online beim BAFA stellen
3. Auf Förderzusage warten (1-8 Wochen)
4. ERST JETZT: Handwerker beauftragen
5. Maßnahme durchführen
6. Energieberater erstellt BnD
7. Auszahlung beantragen

Energieberater – Pflicht bei den Programmen:
✓ Alle KfW 261 Anträge (Effizienzhaus) – ZWINGEND
✓ Alle BAFA BEG EM Anträge – ZWINGEND
✓ KfW 458 (Heizung) – nicht verpflichtend (nur Fachbetrieb erforderlich)

Ausnahme: Bei KfW 458 reicht fachkundiges Installationsunternehmen.

Energieberater-Kosten:
– 500-2.000 € (je nach Projekt)
– Aber: 80% davon wird gefördert (BAFA‑Programm Energieberatung für Wohngebäude, max. 1.300 € Zuschuss für Ein‑ und Zweifamilienhäuser)

💡 Vorteil Energieberater:
✓ Ich kenne alle Fördervoraussetzungen
✓ Ich übernehme die komplette Antragstellung
✓ Ich prüfe die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahmen
✓ Ich erstelle die erforderlichen Nachweise
✓ Ich optimiere Ihre Sanierung für maximale Förderung

KfW-Förderung richtig beantragen – die Schritt für Schritt Anleitung

Die Antragstellung ist der kritischste Punkt – hier passieren die meisten Fehler, die zur Ablehnung führen. Als Energieeffizienz-Experte habe ich bereits mehreren hundert Kunden bei ihren Sanierungsprojekten geholfen und kenne alle Stolperfallen.

In diesem Abschnitt zeige ich Ihnen den exakten Ablauf – Schritt für Schritt. So vermeiden Sie Fehler und sichern sich Ihre Förderung.

Wichtig: Die Reihenfolge ist zwingend! Weichen Sie nicht davon ab.

Der 9-Schritte-Prozess zur erfolgreichen Förderung

PHASE 1: VORBEREITUNG (vor Antragstellung)

Schritt 1: Erstgespräch mit Energie Effizienz Experten von EnerFokus (Woche 1)

  • Sammeln Sie Gebäudedaten (Baujahr, Flächen, bestehende Heizung).
  • Erstgespräch mit unseren Energieberatern (kostenfrei).
 

💡 In einem 15-minütigen Telefonat klären wir, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und welche Programme passen.

 

Schritt 2: Energieberater beauftragen (Woche 1–2)

  • Wählen Sie einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE).
  • Prüfen Sie: Ist er in der dena-Expertenliste eingetragen? (Pflicht!)
  • Vereinbaren Sie einen Vor-Ort-Termin.
 

💡EnerFokus ist ein EEE‑zertifizierter Energieeffizienz‑Experte und in der offiziellen dena‑Expertenliste eingetragen. 

Kosten: ab 1300€ (650€ Eigenanteil) für einen iSFP (wird zu 50 % vom BAFA gefördert).

 

Was unsere Energieberater für Sie machen:
✓ iSFP
✓ Gebäudeaufnahme vor Ort
✓ Berechnung: Welcher Effizienzhaus-Standard ist erreichbar?
✓ Auswahl passender Maßnahmen
✓ Unterstützung bei der Handwerkerauswahl

 

Schritt 3: Angebote von Handwerkern einholen (Woche 2–4)

  • Mindestens 2–3 Vergleichsangebote.
  • Prüfen Sie: Sind die Handwerker erfahren mit KfW-Projekten?
  • ⚠️ Wichtig: Noch nichts unterschreiben!
 

Achten Sie auf:

  • Detaillierte Leistungsbeschreibung
  • U-Werte / JAZ-Werte angegeben
  • Gewährleistungsbedingungen
  • Referenzen bei KfW-Projekten
 
💡EnerFokus pürft alle diese Dinge, Sie sind nie auf sich allein gestellt.

 
PHASE 2: ANTRAGSTELLUNG (Woche 4–6)

Schritt 4: Unterlagen zusammenstellen

Für KfW 261:

  • Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Energieberater
  • Identitätsnachweis
  • Eigentumsnachweise (z. B. Grundbuchauszug)
 

Für BAFA:

  • Technische Projektbeschreibung (TPB) vom Energieberater
  • Kopie des Handwerkerangebots
  • Eigentumsnachweise
 

Schritt 5: Antrag stellen

KfW 261:

  • Mit der BzA vom Energieberater (EnerFokus) gehen Sie zu Ihrer Hausbank (nicht direkt zur KfW!)
  • Bank prüft Bonität und Sicherheiten.
  • Bank stellt Antrag im KfW-Zuschussportal.
  • Dauer: 1–4 Wochen bis zur Förderzusage.
 
💡Sie dürfen ab Antragstellung loslegen – Sie müssen nicht mehr warten.
 

BAFA BEG EM:

  • Direkt online unter www.bafa.de registrieren
  • Antrag ausfüllen (ca. 30 Minuten)
  • Unterlagen hochladen
  • Dauer: 1–8 Wochen bis zur Förderzusage (oft schneller)
  • Sie dürfen ab Antragstellung loslegen – Sie müssen nicht mehr warten
 

💡EnerFokus erledigt den kompletten Förderantrag mit Ihrer Vollmacht – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Immer Full‑Service mit EnerFokus.

 

PHASE 3: DURCHFÜHRUNG (Woche 6–X)

Schritt 6: Handwerker beauftragen & Bauphase

  • Nach der Antragstellung: Vertrag mit dem Handwerker unterschreiben.
  • Klären Sie vorher: Wer kümmert sich um die Nachweise? (Energieberater oder Handwerker) – EnerFokus übernimmt das für Sie.
  • Dokumentieren Sie die Bauphase (Fotos!).
  • Bauzeit: Je nach Maßnahme 1–24 Monate.
 
💡EnerFokus prüft regelmäßig die Baustelle und stellt als zertifizierter EEE sicher, dass alle Förderanforderungen erfüllt sind.
 

KfW 261: Kredit wird in Raten entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt.
BAFA: Keine Auszahlung während der Bauphase (Vorfinanzierung erforderlich).

 

PHASE 4: ABSCHLUSS & AUSZAHLUNG (nach Fertigstellung)

Schritt 7: Bauabnahme & Nachweise

  • Handwerker erstellt Rechnung mit allen Details.
  • Energieberater prüft: Wurden die Anforderungen eingehalten?
  • Energieberater erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).

Benötigte Nachweise:

  • Rechnungen mit allen Positionen
  • Zahlungsnachweise (Überweisungsbelege)
  • Fotos der Maßnahmen
  • BnD des Energieberaters
  • Bei Heizung: Nachweis über hydraulischen Abgleich
 

Schritt 8: Auszahlung beantragen

KfW:

  • Nachweise an die Hausbank senden → Bank leitet an KfW weiter.
  • Tilgungszuschuss wird automatisch mit dem Kredit verrechnet.
 

BAFA:

  • Verwendungsnachweis online einreichen.
  • Unterlagen hochladen.
  • Auszahlung nach Prüfung (2–8 Wochen).
 
💡EnerFokus reicht den Verwendungsnachweis online beim BAFA ein. 

Schritt 9: Geld erhalten & Abschluss

  • Prüfen Sie den Zahlungseingang.
  • Archivieren Sie alle Unterlagen (mindestens 10 Jahre).
  • Fertig! 🎉
 

Gesamtdauer vom Erstgespräch bis zur Auszahlung:

  • Einzelmaßnahme: 3–12 Monate
  • Komplettsanierung: 6–24 Monate
Fördermittelberatung

Ich begleite Ihr Projekt von A bis Z

Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte übernehme ich für Sie die Vor-Ort-Begehung, die Erstellung aller Antragsunterlagen, die Antragstellung bei KfW oder BAFA, die Baubegleitung sowie die abschließende Dokumentation und Nachweise.

Energieausweis

Beispielrechnungen: So viel Förderung ist 2026 drin

Theorie ist gut – aber was bedeutet das konkret für Ihr Budget?
Hier finden Sie drei reale Beispiele, die zeigen, wie viel Förderung Sie 2025 erhalten können.

Beispiel 1: Wärmepumpe statt alter Ölheizung

Ausgangslage
Einfamilienhaus (Baujahr 1985) mit alter Ölheizung. Der Eigentümer möchte auf eine Wärmepumpe umsteigen.

Maßnahme
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Installation, hydraulischem Abgleich, neuen Heizkörpern und Pufferspeicher.

Kosten gesamt: 45.000 €

Förderung (KfW 458 – Zuschuss für klimafreundliche Heizungen)

  • Grundförderung: 30 %
  • Austauschbonus (fossile Heizung): +20 %
  • Einkommensbonus (unter 40.000 €): +30 %
  • Ohne Bonus: 50 % Förderung = 15.000 € Zuschuss
  • Mit Bonus: 70 % Förderung = 21.000 € Zuschuss
 

Eigenanteil

  • Ohne Förderung: 45.000€
  • Ohne Bonus: 30.000 €
  • Mit Bonus: 14.000 €
 

Direkter Zuschuss – keine Rückzahlung erforderlich.

Finanzierung mit KfW 358 Ergänzungskredit
Bis zu 120.000 € möglich, Zinsen ab 0,01 % (Einkommen bis 90.000 €).
Durch Heizkostenersparnis fast selbsttragend.

Tipp: Kombination mit Photovoltaik (KfW 270).
PV-Anlage (8 kWp ≈ 15.000 €) möglich, Stromkostenersparnis 80–100 €/Monat.
Gesamtersparnis: 200–250 €/Monat.

 

Beispiel 2: Fassadendämmung und neue Fenster

Ausgangslage
Reihenhaus (Baujahr 1978), ungedämmte Fassade, alte Holzfenster.

Maßnahmen
Fassadendämmung (120 m²), 12 Fenster und 2 Türen erneuert.

Kosten gesamt: 37.000 €

Förderung (BAFA BEG EM)

  • Grundförderung: 15 %
  • iSFP-Bonus: +5 %
  • Gesamt: 20 % = 7.400 € Zuschuss
 

Eigenanteil: 29.600 €

Finanzierung über KfW 358 möglich (ab 0,01 % Zinsen).
Monatsrate ca. 165 €, Heizkostenersparnis ≈ 150 €/Monat → Netto ≈ 15 €/Monat.

iSFP-Bonus-Rechnung:
5 % von 37.000 € = 1.850 € Extra-Förderung.
Ein iSFP kostet ca. 1.300 €, davon 50 % gefördert → Netto 650 € Kosten.
Vorteil: +1.200 €.

 

Beispiel 3: Komplettsanierung zum KfW‑Effizienzhaus  55 EE WPB

Ausgangslage
Freistehendes Einfamilienhaus (Baujahr 1972), unsaniert (WPB).

Maßnahmen
Dach‑, Fassaden‑ und Kellerdämmung, neue Fenster, Wärmepumpe, Flächenheizung, Lüftungsanlage, Energieberater-Baubegleitung.

Kosten gesamt: 125.000 €

Förderung (KfW 261 – Kredit mit Tilgungszuschuss)

  • Kreditrahmen: bis 150.000 €
  • Effizienzhaus 55 EE: 20 % Tilgungszuschuss = 25.000 € Förderung
  • Effektive Rückzahlung: 100.000 €

Ersparnis: 3.600 €/Jahr (ca. 300 €/Monat)

Alternative Standards

  • EH 40 EE: 25 % Zuschuss = 35.000 €
  • EH 40 EE + WPB‑Bonus: 35 % = 49.000 €
  • EH 40 EE + Serielle Sanierung: 40 % = 58.000 €
  • Maximal: 50 % Zuschuss = 75.000 €
 
Zusammenfassung
BeispielProgrammKostenFörderungEigenanteilErsparnis/Jahr
1: WärmepumpeKfW 45830.000 €15.000 € (50%)15.000 €~1.500 €
2: Dämmung + FensterBAFA BEG EM37.000 €7.400 € (20%)29.600 €~1.800 €
3a: EH 55 EEKfW 261125.000 €25.000 € (20%)100.000 €~3.600 €
3b: EH 40 EEKfW 261140.000 €35.000 € (25%)105.000 €~3.800 €
3c: EH 40 EE + WPBKfW 261140.000 €49.000 € (35%)91.000 €~3.800 €

Mit Einkommensbonus: Wärmepumpe bis 21.000 € (70 %)
Tilgungszuschüsse gelten auf Kreditsummen und sind kombinierbar mit KfW 358/359 (ab 0,01 % Zins).

Fazit

Förderungen lohnen sich in allen Varianten – von  20 % bei Dämmung bis 70 % beim Heizungstausch.

Wichtige Punkte:

  1. KfW 458 – Zuschuss für Heizungstausch, bis 70 %
  2. KfW 358/359 – Ergänzungskredit ab 0,01 % Zinsen
  3. BAFA BEG EM – Förderung für Dämmung, Fenster, Lüftung (+ iSFP‑Bonus +5 %)
  4. KfW 261 – Komplettsanierung mit 20 – 50 % Tilgungszuschuss
  5. KfW 270 – PV‑Förderung kombinierbar
  6. Zusatzboni – WPB (+10 %) und Serielle Sanierung (+15 %)
 

Jedes Gebäude ist individuell – lassen Sie uns gemeinsam Ihre optimale Förderkombination berechnen.

Die 10 häufigsten Fehler bei KfW-Förderung (und wie Sie sie vermeiden)

In meiner Praxis als Energieeffizienz-Experte sehe ich immer wieder dieselben Fehler – und die kosten Hausbesitzer oft mehrere tausend Euro oder sogar die komplette Förderung.

Diese 10 Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden.

❌ Fehler 1: Maßnahme vor Antragstellung beginnen

Der häufigste und teuerste Fehler: Viele denken, sie könnten den Antrag später nachreichen.
Die Realität: Sobald Sie vor Antragstellung einen Vertrag mit dem Handwerker unterschreiben, ist die Förderung weg.

Richtiges Vorgehen:

  1. Energieberater beauftragen
  2. Antrag stellen
  3. Erst danach Handwerker beauftragen
 

Wichtig: Auch ein mündlicher Vertrag oder eine Anzahlung gilt bereits als Maßnahmenbeginn!

 

 

❌ Fehler 2: Falsches Programm wählen

Typische Fehlanträge:

  • Einzelmaßnahme mit KfW 261 beantragt (nicht zulässig)
  • KfW 458 und BAFA BEG EM für dieselbe Maßnahme kombiniert (verboten – Doppelförderung)
 

Richtig:
Einzelmaßnahmen

  • Heizung → KfW 458 (Zuschuss bis 70 %)
  • Dämmung, Fenster, Lüftung → BAFA BEG EM (Zuschuss 15–20 % mit iSFP)
  • Ergänzungskredit → KfW 358/359 (ab 0,01 % Zinsen)
  • PV-Anlage → KfW 270
 

Komplettsanierung

  • Effizienzhaus → KfW 261 (Kredit mit Tilgungszuschuss 5–45 %)
 
❌ Fehler 3: Technische Anforderungen nicht erfüllt

Beispiele:

  • Fenster mit U-Wert 1,1 statt 0,95 → nicht förderfähig
  • Dämmung zu dünn
  • Wärmepumpe mit JAZ 2,5 statt 3,0
  • Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung
 

Richtig: Alle technischen Details durch Energieberater prüfen lassen!

Beispiel Fenster: U-Wert ≤ 0,95 W/(m²K).
Beispiel Wärmepumpe: JAZ mindestens 3,0 (Stand 2024).

 

 

❌ Fehler 4: Energieberater vergessen oder Kosten falsch eingeschätzt

Viele sparen am falschen Ende: Ohne Energieberater keine Förderung bei KfW 261, bei BAFA BEG EM ohne iSFP nur 15 % statt 20 %.

Pflicht oder Empfehlung:

  • KfW 261 → immer Pflicht
  • BAFA BEG EM → immer Pflicht
  • Baubegleitung  → immer Pflicht
  • iSFP → immer Pflicht
  • KfW 458 → empfohlen bzw. oft zwingend erforderlich, weil der SHK‑Betrieb die notwendigen Berechnungen meist nicht selbst durchführen kann oder nur selten Förderanträge stellt.
 

Förderung für Energieberater:

  • iSFP: 50 % Zuschuss (max. 1.300 € EFH, 1.700 € MFH)
  • Baubegleitung: 50 % Zuschuss
 

Beispiel:
Kosten iSFP 1.300 €, Förderung 650 € → Eigenanteil 650 €
Zusätzlich +5 % Förderbonus bei 40.000 € Investition = +2.000 €
Netto + 1.350 € Vorteil

 

 

❌ Fehler 5: Fristen verpassen

Typisch:

  • Verwendungsnachweis zu spät
  • Maßnahme dauert länger als 36 Monate
  • Fristverlängerung nicht beantragt

Richtig:
Fristen im Bewilligungsbescheid beachten, Nachweise direkt nach Abschluss einreichen, Fristverlängerung rechtzeitig beantragen.

Bei KfW 261 gilt: Ohne rechtzeitige BnD (Bestätigung nach Durchführung) keine Auszahlung des Tilgungszuschusses.

 

 

❌ Fehler 6: Unvollständige Unterlagen

Häufig fehlt:

  • Detaillierte Rechnung
  • Zahlungsnachweis
  • BnD vom Energieberater
  • Technische Datenblätter
  • Fotos vorher/nachher
 

Richtig:
Rechnung muss Leistung, Material, Menge und technische Werte enthalten.
Zahlung muss belegt sein.
BnD ist Pflicht bei KfW 261.

Beispiel:
Ungenau – „Wärmepumpe inkl. Installation 25.000 €“ wird abgelehnt.
Korrekt – genaue Auflistung mit JAZ, Typ, Pufferspeicher, Montage etc.

 

 

❌ Fehler 7: Eigenleistung falsch angeben

Eigenleistung oder selbst gekauftes Material sind grundsätzlich förderfähig.

Förderfähig ist:

  • Fachgerechte Ausführung durch Handwerker
  • Rechnung auf den Antragsteller
  • Abnahme der fachmännischen Arbeiten durch den EEE
 

Beispiel:
Fassadendämmung 20.000 €, davon 12.000 € Material, 8.000 € Arbeitsleistung (selbst berechnet)
→ Nur das Material ist förderfähig, wenn die Arbeiten in Eigenleistung erbracht werden
→ Trotz Eigenleistung Förderung von 2.400 €
→ Arbeitsleistung wird nicht gefördert

 

 

❌ Fehler 8: Gebäudealter nicht beachtet

Voraussetzungen:

  • KfW 261: Bauantrag vor 5 Jahren
  • KfW 458: Heizung mindestens 5 Jahre alt
  • BAFA BEG EM: Bauantrag vor 5 Jahren
 

Achtung: Es zählt das Datum der Bauantragsstellung, nicht das Baujahr!

 

 

❌ Fehler 9: Programme falsch kombiniert (Doppelförderung)

Nicht erlaubt:

  • KfW 458 + KfW 261 für dieselbe Heizung
  • BAFA BEG EM + KfW 261 für dieselbe Dämmung
 

Erlaubte Kombinationen:

  • KfW 458 (Heizung) + KfW 270 (PV)
  • BAFA BEG EM (Dämmung) + KfW 458 (Heizung)
  • KfW 458 (Heizung) + KfW 358 (Kredit)
 

Faustregel:
Verschiedene Maßnahmen → kombinierbar
Gleiche Maßnahme → nicht kombinierbar

 

 

❌ Fehler 10: Keine Baubegleitung bei Komplettsanierung

Baubegleitung ist bei KfW 261 Pflicht. Ohne diese gibt es keinen Tilgungszuschuss.

Aufgaben des Energieberaters:

  • Unterstützt bei der Planung: Heizlastberechnung, Auswahl geeigneter Handwerker, Berechnung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept, GEG‑Nachweis
  • Prüft Angebote auf Förderfähigkeit und optimiert die Aufträge für maximale Förderung
  • Kontrolliert die Ausführung und die Einhaltung der Anforderungen
  • Erstellt die erforderlichen BnD‑Unterlagen
  • Stellt Förderfähigkeit sicher
 

Kosten (bei KfW 261): 
10.000 €, davon 50 % gefördert → 5.000 € Zuschuss (bei 1–2 Familienhäusern).

Kosten (bei BAFA EM):
 5.000 €, davon 50 % gefördert → 2.500 € Zuschuss.

Beispiel:
Baubegleitung 10.000 €, Eigenanteil 5.000 €
Tilgungszuschuss 24.000 €
→ Ohne BnD kein Zuschuss → Verlust 19.000 €

Mit Baubegleitung: 5.000 € Eigenanteil → 24.000 € Förderung → +19.000 € Vorteil

Baubegleitung lohnt sich immer.

 

 

Zusammenfassung

Diese zehn Fehler können Sie zehntausende Euro kosten oder die gesamte Förderung gefährden.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick:

  1. Erst Antrag stellen, dann Maßnahmen vergeben
  2. Richtiges Programm auswählen
  3. Technische Anforderungen vorher prüfen
  4. Energieberater beauftragen (bei KfW 261 Pflicht)
  5. Fristen einhalten und Nachweise rechtzeitig einreichen
  6. Vollständige Unterlagen vorlegen
  7. Keine Eigenleistungen melden
  8. Gebäudealter prüfen (Datum Bauantrag entscheidend)
  9. Keine Doppelförderung
  10. Baubegleitung immer durchführen lassen
 

Tipp:
Unsere Energieberater sparen Ihnen Zeit, Nerven und Geld – und holt oft wesentlich mehr Förderung heraus, als er kostet.

 

 

Fehler kosten Geld – Expertise spart Geld

Viele dieser Fehler entstehen aus Unwissenheit oder Zeitmangel.
Als Energieeffizienz-Experte ist es meine Aufgabe, Sie vor diesen Stolperfallen zu schützen und Ihr Projekt optimal zu begleiten.

Was wir bei EnerFokus für Sie tun:
✓ Prüfung Ihres Vorhabens auf Förderfähigkeit
✓ Auswahl des optimalen Förderprogramms
✓ Sicherstellung aller technischen und formalen Anforderungen
✓ Übernahme der kompletten Antragstellung
✓ Begleitung bis zur Auszahlung und Abschluss der Förderung

So sichern Sie sich Ihre maximale Förderung – zuverlässig, transparent und ohne unnötige Risiken.

Energieberater NRW

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

Für Wohngebäude:

  • KfW 261: Kredit mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus
    (bis 150.000 € Kredit & bis 45 % Zuschuss)
  • KfW 458: Zuschuss für Heizungstausch (bis 70 %, max. 21.000 €)
  • BAFA BEG EM: Zuschuss für Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster, Lüftung; 15–20 % mit iSFP-Bonus)
  • KfW 270: Günstiger Kredit für erneuerbare Energien (PV, Wärmepumpe)
  • KfW 358/359: Ergänzungskredit bei fehlendem Eigenkapital (ab 0,01 %)

 

Kurz gesagt:
Komplettsanierung → KfW 261
Einzelmaßnahme → BAFA / KfW 458
Finanzierung nötig → KfW 270 / KfW 358

Ja, aber nur für verschiedene Maßnahmen.
Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.

Erlaubt:

  • KfW 458 (Heizung) + BAFA EM (Dämmung)
  • KfW 261 (Komplettsanierung) + KfW 159 (Barrierefreiheit)
  • KfW 261 (Komplettsanierung) + BEG EM (wenn Investitionskosten das KFW 261 Budget überschreitet
 

Verboten:

  • KfW 458 + BAFA EM für dieselbe Heizung
  • KfW 261 + BAFA EM für dieselbe Dämmung
 

Faustregel: Pro Maßnahme nur eine Förderung.

Nur noch über KfW 458 (Zuschuss, kein Kredit):

FörderungProzentsatz
Grundförderung Wärmepumpe30 %
Geschwindigkeitsbonus (bis 2028)+20 %
Einkommensbonus (< 40.000 €/Jahr)+30 %
Maximal gesamt70 % (bis 21.000 €)

Wichtig:

  • Antrag vor Vertragsabschluss
  • Mindest-JAZ 3,0
  • Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich sind Pflicht – dafür steht ein Energieberater von EnerFokus zur Verfügung.
    Wir haben bereits mehreren hundert Kund*innen damit geholfen und berechnen schnell sowie zuverlässig.

 

Fehlt Eigenkapital → KfW 358-Ergänzungskredit (ab 0,01 %).

Ja, bei manchen Programmen:

ProgrammEnergieberater nötig?
KfW 261 (Effizienzhaus)Pflicht
KfW 458 (Heizung)empfohlen
BAFA BEG EM (Einzelmaßnahmen)Pflicht

Nur Berater aus der dena-Expertenliste sind zugelassen.

Kosten:

  • Einzelmaßnahme ca. 2500 – 5000 € (bei 1-2 Familienhaus)
  • Komplettsanierung 10.000 € (bei 1-2 Familienhaus)
  • iSFP ab 1300 €
 

Förderung:

  • 50 % Zuschuss für Energieberatung (BAFA): bis 1.300 € bei 1–2 Familienhäusern und bis 1.700 € ab 3 Wohneinheiten.
  • 50 % Zuschuss für Baubegleitung (KfW 261)

Nein.
Antrag immer vor Beginn stellen – sonst keine Förderung.

 

Als Beginn gilt:

  • Materialbestellung oder Anzahlung
 

Nur erlaubt vor Antrag:

  • Berater beauftragen, Angebote einholen, Planung.
  • Bei der BAFA mit Leistungsverzeichnis (LV) darf beauftragt, aber noch nicht mit der Umsetzung begonnen werden.
 

Ablauf:

  1. Energieberater → 2. Angebot einholen und LV unterzeichnen  → 3. Antrag stellen → 4. Baubeginn
ProgrammBearbeitungszeit
KfW 2613–8 Wochen über Hausbank
KfW 4581–6 Wochen online
BAFA BEG EM1–8 Wochen online


Wichtig: Keinen Vertrag unterschreiben, bevor die Zusage da ist.

MerkmalKfW 261KfW 458
ArtKredit + TilgungszuschussZuschuss (kein Kredit)
ZweckKomplettsanierung zum EffizienzhausHeizungstausch
Höhebis 150.000 € + 45 % Zuschussbis 70 % (Zuschuss)
AntragHausbankDirekt online
EnergieberaterPflichtoptional
  • KfW 261: bei Gesamtsanierung
  • KfW 458: bei Heizungstausch

Ja – alle Programme sind auch für Vermieter offen.

Sonderpunkte:

  • Modernisierungskosten: nur nicht geförderter Anteil auf Miete umlegbar (8 %)
  • Energieausweis nach Sanierung aktualisieren
  • Steuer: Förderung nicht steuerpflichtig

 

Tipp:
KfW 261 lohnt sich besonders wegen hoher Zuschüsse & Wertsteigerung.

ProgrammAuszahlung
KfW 261Kredit über Hausbank, Tilgungszuschuss nach Abschluss verrechnet
KfW 458 / BAFA EMZuschuss nach Fertigstellung & Nachweis direkt auf Konto

Zuschüsse werden nach Zahlung der Handwerkerrechnung überwiesen.
Fehlt Eigenkapital → KfW 358/359 nutzen.

Nein.
KfW- und BAFA-Zuschüsse sind steuerfrei.

Nicht kombinierbar mit Steuerabzug (§ 35a/35c EStG).
Für Vermieter: Nur Eigenanteil absetzbar.

Zuschüsse werden nach Zahlung der Handwerkerrechnung überwiesen.
Fehlt Eigenkapital → KfW 358/359 nutzen.

Frist: 36 Monate ab Bewilligung.

Bei Überschreitung:

  • Zuschuss verfällt (KfW 458/BAFA)
  • Tilgungszuschuss entfällt (KfW 261)

 

Lösung:
Vor Ablauf Fristverlängerung beantragen (meist 12 Monate).

Ja, wenn verschiedene Maßnahmen betroffen sind.

Zulässig:

  • KfW 261 + KfW 159 (Barrierefreiheit)
  • KfW 458 + KfW 270 (Heizung + PV)

 

Nicht zulässig:

  • KfW 261 + KfW 458 für dieselbe Heizung

 

Faustregel: Eine Maßnahme = eine Förderung.

Ein vom Energieberater erstellter Sanierungsplan über 10–15 Jahre.
Zeigt sinnvolle Reihenfolge, Kosten, Einsparungen und Förderoptionen.

Vorteile:

  • +5 % Förderbonus (iSFP-Bonus)
  • Langfristige Planung
  • Vermeidung von Fehlentscheidungen

 

Kosten: 1500–2000 €
Förderung: 50 % (Eigenanteil meist < 1000 €)
Gültigkeit: 15 Jahre

Nur Berater aus der offiziellen dena-Expertenliste sind für KfW/BAFA zugelassen.

So finden Sie den richtigen Berater:

  1. Postleitzahl & Umkreis eingeben
  2. Fachgebiet wählen (Wohngebäude / Nichtwohngebäude / Anlagen & Prozesse)
  3. Kontakt aufnehmen & Angebot vergleichen

 

Achten Sie auf:

  • dena-Eintrag (Pflicht)
  • Erfahrung & Referenzen
  • transparente Kosten
  • unabhängige Beratung

So sichern Sie sich Ihre KfW-Förderung – Zusammenfassung

Sie haben nun einen vollständigen Überblick über die KfW-Förderung für Sanierungen 2026.

Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

1. Hohe Förderung möglich

  • Bis zu 70 % Zuschuss bei Heizungstausch (KfW 458)
  • Bis zu 45 % Tilgungszuschuss bei Komplettsanierung (KfW 261)
  • Realistisch: 7.000 – 67.500 € Förderung
 

2. Zuschuss oder Kredit – die entscheidende Wahl

  • KfW 458: Optimal für Heizungen – direkter Zuschuss ohne Rückzahlung
  • KfW 261: Beste Wahl bei Komplettsanierung
  • KfW-Kredite: Ideal bei geringem Eigenkapital
 

3. Antrag immer vor Beginn

  • Häufigster Fehler: Antrag zu spät = Förderung verloren
  • Richtige Reihenfolge: Energieberater → Antrag → Handwerker beauftragen
 

4. Energieberater – Ihr wichtigster Partner

  • Pflicht bei KfW 261, empfohlen bei allen anderen Programmen
  • Kosten 10.000 €, 50 % Förderung möglich
  • Spart durch richtige Planung oft mehrere Tausend Euro
 

5. Jetzt handeln

  • Förderbedingungen ändern sich regelmäßig
  • Frühzeitiger Start sichert beste Konditionen
 

Nächster Schritt: Energieberater finden

Jedes Gebäude ist anders. Ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte hilft Ihnen,
die beste Förderstrategie zu entwickeln.

Leistungen:

  • Kostenlose Erstberatung: Prüfung der Förderfähigkeit & Programmauswahl
  • Vor-Ort-Begehung: Analyse, Effizienzhaus-Berechnung, Variantenvergleich
  • Hilft bei der Planung vorab: Heizlastberechnung, Auswahl Handwerker, Berechnung Wärmebrücken, Berechnung Lüftungskonzept, GEG Nachweis, prüft Angebote auf Förderfähigkeit, Optimiert die Aufträge auf maximale Förderung
  • Antragstellung: Erstellung und Einreichung aller Unterlagen
  • Baubegleitung: Qualitätssicherung und Nachweisführung
  • Auszahlungssicherung: Unterstützung bis zur Überweisung des Zuschusses
 

So finden Sie den richtigen Berater

Nutzen Sie die offizielle Energie-Effizienz-Expertenliste – nur dort gelistete Berater sind für KfW- und BAFA-Förderung zugelassen.

Vorgehen:

  1. Postleitzahl + Umkreis auswählen
  2. Fachgebiet: Wohngebäude / Nichtwohngebäude / Anlagen
  3. Optional: Name oder Unternehmen eingeben
  4. Mehrere Angebote vergleichen
 

Wichtige Auswahlkriterien:

  • Qualifikation: Eintrag in der dena-Liste ist Pflicht
  • Erfahrung: Nachweisbare Projekte in Ihrer Region
  • Transparenz: Klare Kosten & Leistungsbeschreibung
  • Service: Persönliche Beratung, gute Erreichbarkeit
 

Wichtige Informationsquellen

 

FAQ: Häufige Fragen zur Energieberatung

Was kostet die Erstberatung?
Unser Erstgespräch ist kostenlos (15–30 Min.)

Bin ich nach der Beratung verpflichtet?
Nein. Erstberatung ist unverbindlich. Sie entscheiden danach über die Beauftragung.

Wie schnell kann es losgehen?
Ersttermin binnen weniger Tage,
Vor-Ort-Termin meist innerhalb 2 Wochen,
Antragstellung in der Regel nach 4 Wochen.

Arbeiten Sie deutschlandweit?
Vor-Ort: meist regional,
Online- oder Antragstellung: bundesweit möglich.

Kann ich mehrere Berater anfragen?
Ja

Woran erkenne ich unseriöse Anbieter?

  • kein Eintrag in der dena-Liste
 

Fazit:
Mit professioneller Unterstützung sichern Sie sich die optimale Förderung, vermeiden Fehler und erhöhen den Wert Ihres Hauses – nachhaltig, effizient und finanziell lohnend.