Menü
Bis zu 12.000 Euro Zuschuss für eine einzige Sanierungsmaßnahme — und zusätzlich bis zu 6.000 Euro für ein neues E-Auto.
Wenn Sie ein Haus besitzen oder einen E-Auto-Kauf planen, hält die BAFA Förderung 2026 gleich zwei Geldtöpfe für Sie bereit — doch die meisten Eigentümer kennen nur einen davon.
Als bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistete Energie-Effizienz-Experten begleiten wir bei EnerFokus jährlich hunderte Förderanträge — und sehen dabei regelmäßig, wie viel Geld ungenutzt liegen bleibt. Dieser Ratgeber bündelt alle Fördersätze, Voraussetzungen und Antragswege des Jahres 2026, mit konkreten Beispielrechnungen und den Stolperfallen aus unserer Beratungspraxis.




Wir sind zertifizierte Energie-Effizienz-Experten
Drei Werkzeuge führen Sie dabei zu Ihrem persönlichen Förderweg: Entscheidungsmatrix, Kumulierungs-Tabelle und Energieberater-Checkliste. Doch bevor es ins Detail geht, braucht es das Fundament: Was genau steckt hinter der BAFA Förderung 2026 — und welche Behörde ist wofür zuständig?

Die BAFA Förderung 2026 — vergeben vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) — umfasst zwei Programme: die Förderung von Gebäude-Einzelmaßnahmen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit 15–20 % Zuschuss und bis 12.000 € je Maßnahme sowie die neue E-Auto-Prämie (1.500–6.000 € für Privatpersonen). Heizungstausch und Komplettsanierung laufen dagegen über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Wer die beiden Behörden verwechselt, riskiert die Ablehnung — in unserer Praxis der häufigste Grund für gescheiterte Anträge.
Definition: Die BAFA Förderung 2026 ist die Zuschussförderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie deckt 2026 zwei Bereiche ab: Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie die sozial gestaffelte Kaufprämie für Elektroautos.
Die BEG selbst gliedert sich in drei Teilprogramme: Wohngebäude und Nichtwohngebäude (beide bei der KfW) sowie Einzelmaßnahmen (bei der BAFA). Für private Sanierer zählt fast immer das dritte — und genau darum geht es in diesem Ratgeber.
Welche Behörde was auszahlt, zeigt diese Aufgabenteilung:
| Vorhaben | Zuständig | Förderung |
|---|---|---|
| Dämmung, Fenster, Türen, Anlagentechnik | BAFA (BEG Einzelmaßnahmen) | 15–20 % Zuschuss |
| E-Auto-Kauf oder -Leasing | BAFA (im Auftrag des Bundesumweltministeriums) | 1.500–6.000 € Prämie |
| Heizungstausch, Wärmepumpe | KfW (Programm 458) | bis 70 % Zuschuss |
| Komplettsanierung zum Effizienzhaus | KfW (Programm 261) | Kredit + Tilgungszuschuss |
Das Wichtigste vorweg: Beide BAFA-Programme sind unabhängig voneinander beantragbar. Wer 2026 die Fassade dämmt und ein E-Auto kauft, kann beide BAFA-Förderungen erhalten — sie konkurrieren nicht miteinander. Eine vollständige Programmliste führt die offizielle BAFA-Förderübersicht.
Der Bereich mit dem größten Hebel für die meisten Hauseigentümer zuerst: die Gebäudeförderung.
Für Gebäude-Einzelmaßnahmen zahlt die BAFA 2026 einen Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten — mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar 20 %. Pro Wohneinheit sind bis zu 30.000 € förderfähig, mit iSFP bis zu 60.000 € — also maximal 12.000 € Zuschuss je Maßnahme und Kalenderjahr.
Welche Maßnahme wie stark bezuschusst wird, zeigt die Übersicht:
| Maßnahme | Fördersatz | mit iSFP | max. förderfähige Kosten je WE/Jahr | max. Zuschuss |
|---|---|---|---|---|
| Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz) | 15 % | 20 % | 30.000 € / mit iSFP 60.000 € | 12.000 € |
| Anlagentechnik (ohne Heizung) | 15 % | 20 % | 30.000 € / mit iSFP 60.000 € | 12.000 € |
| Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich) | 15 % | 20 % | 30.000 € / mit iSFP 60.000 € | 4.500 € |
| Emissionsminderung Biomasseheizung (ab 4 kW) | bis 50 % | — | — | — |
| Gebäudenetz-Errichtung | 30 % | — | — | — |
| Energieberatung | 50 % | — | — | 650 € EFH / 850 € MFH |
| Fachplanung & Baubegleitung | 50 % | — | EFH/ZFH 5.000 € · ab 3 WE 2.000 € je WE (max. 20.000 €) | 2.500 € (EFH) / max. 10.000 € (MFH) |
Förder-Formel: Ihr Zuschuss = förderfähige Kosten (max. 30.000 €, mit iSFP 60.000 €) × Fördersatz (15 %, mit iSFP 20 %). Mehr als 12.000 € je Maßnahme und Jahr sind nicht möglich — wohl aber mehrere Maßnahmen über mehrere Jahre.
Der größte Hebel in dieser Tabelle ist unscheinbar: der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Das ist ein gefördertes Beratungskonzept, das ein Energieberater für Ihr Haus erstellt. Er kostet für ein Einfamilienhaus (EFH) erfahrungsgemäß 1.300 bis 2.000 € — beim Mehrfamilienhaus (MFH) liegen Beratungskosten und Förderdeckel entsprechend höher. Die BAFA übernimmt die Hälfte (maximal 650 €), Ihr Eigenanteil beginnt also bei rund 650 €.
Dafür steigt der Fördersatz auf jede Einzelmaßnahme um 5 Prozentpunkte, und die förderfähigen Kosten verdoppeln sich. Bei voller Ausschöpfung bringt der Fahrplan bis zu 7.500 € Mehrförderung pro Maßnahme. Er gilt 15 Jahre und wirkt bei jeder weiteren Sanierungsetappe erneut. Aus unserer Beratungspraxis: Ab etwa 10.000 bis 20.000 € Maßnahmenvolumen rechnet sich der iSFP praktisch immer.
Schon der Einstieg lohnt sich: Die Energieberatung bezuschusst die BAFA selbst mit 50 %. Auch Eigenleistungen sind förderfähig, allerdings nur die Materialkosten. Die Mindestinvestition liegt bei 2.000 €.
Dass sich das Zögern nicht lohnt, zeigt der Markt: 2025 wurden nur 0,67 % der rund 19,5 Millionen Wohngebäude energetisch saniert — ein Rekordtief laut Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG). Unsanierte Häuser verlieren gegenüber modernisierten inzwischen bis zu 40 % an Wert. Die Förderung ist damit auch ein Werterhalt-Instrument.

Kostenlose Ersteinschätzung von dena-gelisteten Energieberatern.
15 oder 20 %, Fenster oder Fassade, mit oder ohne Sanierungsfahrplan — die Antwort hängt von Ihrem Gebäude ab.
Wir prüfen kostenlos, wo bei Ihnen 2026 am meisten Förderung wartet.
Bevor Sie rechnen, klären wir die wichtigste Frage: Dürfen Sie überhaupt beantragen?

BEG-Einzelmaßnahmen kann jeder Eigentümer, Vermieter oder jede Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beantragen — Pflicht sind ein Energieeffizienz-Experte für die meisten Maßnahmen, die Antragstellung VOR Vorhabenbeginn und mindestens 2.000 € Investition. Im Detail:
Der EEE ist kein bürokratisches Anhängsel, sondern Ihr wichtigster Verbündeter — er erstellt die technische Projektbeschreibung für den Antrag. So finden Sie einen guten:
Für den Fenstertausch gilt 2026 ein Fördersatz von 15 %, mit Sanierungsfahrplan 20 % — bis zu 12.000 € Zuschuss pro Wohneinheit. Voraussetzung: Die neuen Fenster erreichen einen U-Wert von maximal 0,95 W/(m²K), und der Antrag steht vor der Beauftragung. Dasselbe Prinzip gilt für Türen, Sonnenschutz und Dämmung.
Der U-Wert misst, wie viel Wärme durch ein Bauteil entweicht — je niedriger, desto besser. Diese Grenzwerte schreiben die technischen Mindestanforderungen der BEG vor:
| Bauteil | max. U-Wert W/(m²K) |
|---|---|
| Fenster | 0,95 |
| Dachflächenfenster | 1,0 |
| Außenwand (Dämmung) | 0,20 |
| Dach / oberste Geschossdecke | 0,14 |
Was das in Euro bedeutet, zeigen zwei Rechnungen aus unserer Beratung. Familie Brandt tauscht die Fenster ihres Reihenhauses für 7.800 €: Ohne iSFP erstattet die BAFA 1.170 €, mit iSFP 1.560 €. Deutlich größer wird der Effekt bei der Fassade: Eine Dämmung für 24.000 € bringt 3.600 € Zuschuss — mit iSFP 4.800 €. Spätestens hier hat sich der Sanierungsfahrplan mehrfach bezahlt gemacht.
Bleibt die Frage, die uns Kunden 2026 am häufigsten stellen — die nach der Heizung.
Ja — aber nicht über die BAFA: Der Heizungstausch inklusive Wärmepumpe läuft seit 2024 über die KfW (Programm 458) mit bis zu 70 % Zuschuss, maximal 21.000 €. Die BAFA fördert an der Heizung nur die Optimierung mit 15 % — etwa den hydraulischen Abgleich, bei dem die Heizungsanlage so eingestellt wird, dass jeder Heizkörper genau die benötigte Wärmemenge erhält — sowie die Emissionsminderung bei Biomasseheizungen mit bis zu 50 %.
Laut KfW setzen sich die maximal 70 % aus vier Bausteinen zusammen:
Mehr als 70 % gibt es nicht, auch wenn die Bausteine rechnerisch 85 % ergäben. In der Praxis landen die meisten Eigentümer ohne Einkommensbonus bei einem Fördersatz von 50 bis 55 %. Ein Beispiel: Eine Wärmepumpe für 30.000 € bringt im Standardfall 15.000 € Zuschuss (50 %) — mit Einkommensbonus die vollen 21.000 € (70 %).
Achtung: Seit dem 01.01.2026 sind Luft-Wärmepumpen nur noch förderfähig, wenn ihre Geräuschemission mindestens 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert liegt (vorher 5 dB). Maßgeblich ist das Installationsdatum — nicht das Antragsdatum, eine Übergangsregelung gibt es nicht. Lassen Sie sich das Datenblatt vor der Bestellung zeigen. Ab 2028 sind zudem nur noch natürliche Kältemittel förderfähig.
Wer den Tausch plant, hat ein Zeitargument: Der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % gilt in voller Höhe bis Ende 2028 und sinkt danach alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Womit wir bei der Frage wären, wie es um Fördertopf, Fristen und die geplante GEG-Reform steht.

2026 sinkt die gesamte Gebäudeförderung des Bundes um 3,3 Milliarden Euro auf rund 12 Milliarden Euro. Den Topf für Komplettsanierungen kürzt der Bund um mehr als die Hälfte (von 4,9 auf 2,0 Mrd. €), die Mittel für BAFA-Einzelmaßnahmen steigen dagegen um 600 Millionen Euro. Der Staat setzt 2026 gezielt auf genau die Maßnahmen, um die es in diesem Ratgeber geht.
Das ist ehrlicher betrachtet eine gemischte Nachricht. Gut für Sie: Wer einzelne Maßnahmen wie Fenster, Dämmung oder Anlagentechnik plant, profitiert von einem aufgestockten Topf. Zur Wahrheit gehört aber auch: Fördertöpfe können unterjährig schließen. Im Januar 2022 verhängte die KfW nach einer Antragsflut einen sofortigen Antragsstopp — bereits bewilligte Anträge blieben damals geschützt. Die Lehre daraus: Wer den Zuwendungsbescheid hat, ist sicher.
So sieht der Förder-Zeitstrahl des Jahres aus.
| Datum | Änderung |
|---|---|
| 01.01.2026 | Strengere Schallanforderung für Luft-Wärmepumpen (≥10 dB unter Grenzwert) |
| 19.05.2026 | Start der E-Auto-Antragstellung über die Förderzentrale Deutschland |
| 01.07.2026 | Geplantes Inkrafttreten der GEG-Reform (Kabinettsentwurf Mai 2026) |
| ab 2029 | Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt; „Biotreppe" für Gasheizungen beginnt |
Zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG-Reform) kursieren viele Schlagzeilen — für Ihre Förderentscheidung zählen drei Konsequenzen.
Erstens soll die 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe fallen. Ab dem 01.07.2026 wären damit wieder Gas- und Ölheizungen ohne Erneuerbaren-Anteil zulässig, ab 2029 mit steigendem Biomethan-Anteil.
Zweitens hat die Bundesregierung die Heizungstausch-Förderung bis 2029 zugesagt — bis zu 21.000 € pro Einfamilienhaus bleiben also planbar.
Drittens bleiben die Zuschüsse für die Gebäudehülle unverändert der stabilste Förderpfad.
Hinzu kommt die EU-Ebene: Die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) erhöht den Sanierungsdruck in den kommenden Jahren zusätzlich. Die Förderung 2026 ist der finanzielle Puffer, um dem zuvorzukommen.

2022 stoppte die KfW Anträge über Nacht — bewilligte Förderungen blieben geschützt.
Der Einzelmaßnahmen-Topf ist 2026 aufgestockt, aber nicht unbegrenzt. Sichern Sie sich die aktuellen Konditionen, bevor sich die Lage ändert.
Damit Ihr Antrag zu den bewilligten gehört, kommt es auf den richtigen Ablauf an.

Den BAFA-Antrag für Gebäudemaßnahmen stellen Sie immer VOR Vorhabenbeginn — mit einem Liefer- oder Leistungsvertrag unter aufschiebender Bedingung. Ein Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung, die Bearbeitung dauert nach unserer Antragserfahrung rund 90 Tage.
Bevor Sie den Antrag anfassen, sollte diese Vorbereitung stehen:
Dann folgt der Antrag in fünf Schritten:
Praxistipp — die Muster-Klausel: Lassen Sie in den Vertrag schreiben: „Dieser Vertrag wird erst wirksam, wenn die BAFA die beantragte Förderung bewilligt.“ Diese aufschiebende Bedingung schützt doppelt — Sie verlieren weder die Förderung noch sitzen Sie bei einer Ablehnung auf einem bindenden Auftrag. Bei EnerFokus stellen wir den Mustervertrag für unsere Kunden bereit.
Aus unserer Antragsbegleitung: Die häufigsten Probleme sind nicht die großen Hürden, sondern zwei Details — Antragsteller geben die förderfähigen Kosten falsch an oder reichen den Verwendungsnachweis zu spät ein. Notieren Sie die Fristen am besten direkt nach Erhalt des Bescheids. Wenn Sie über EnerFokus betreut werden, dann prüfen wir automatisch die Einhaltung der Frist und Sie brauche sich keine Gedanken darüber machen. Und falls Ihr Handwerker später liefert als geplant: kein Problem — der Bescheid bleibt 36 Monate gültig.

Wir kennen jede Stolperfalle — von der aufschiebenden Bedingung bis zum Verwendungsnachweis.
Fünf Schritte, zwei Fristen, ein Risiko:
Schon kleine Formfehler kosten die komplette Förderung. EnerFokus begleitet Ihren Antrag von der Energieberatung bis zur Auszahlung.
Bevor Sie den Antrag losschicken, lohnt ein letzter Strategie-Check: Ist der BAFA-Zuschuss überhaupt der beste Förderweg für Ihr Projekt?

Statt der BAFA-Förderung können Sie 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer absetzen (§ 35c des Einkommensteuergesetzes, kurz EStG; maximal 40.000 €) — aber nie beides für dieselbe Maßnahme. Als Faustregel aus unserer Beratung: Die BAFA-Förderung mit iSFP, ist immer attraktiver als der Steuerbonus
Der direkte Vergleich am Beispiel einer Fassadendämmung für 50.000 €:
| BAFA mit iSFP | Steuerbonus § 35c | |
|---|---|---|
| Erstattung | 10.000 € (20 %) | 10.000 € (20 %, 7+7+6 %) |
| Auszahlung | einmalig nach Verwendungsnachweis | verteilt über 3 Steuerjahre |
| Antrag | VOR Auftragsvergabe | nachträglich per Steuererklärung |
| Voraussetzung | EEE + iSFP | Eigennutzung + ausreichende Steuerlast |
Ohne iSFP zahlt die BAFA bei diesem Projekt nur 4.500 € — der Sanierungsfahrplan entscheidet das Duell.
Wann ist die BAFA trotzdem nicht der beste Weg? Sie haben bereits beauftragt — dann ist die BAFA-Tür zu, und der Steuerbonus wirkt als Rettungsanker, weil er nachträglich geltend gemacht wird. Zweitens: Die Maßnahme duldet keinen Aufschub für ein Antragsverfahren.
Welcher Weg zu welcher Lebenslage passt, zeigt die Entscheidungsmatrix — am Ende dieses Abschnitts kennen Sie Ihren Förderweg:
| Ihre Situation | Empfohlener Förderweg |
|---|---|
| Einzelmaßnahme unter 30.000 € | BAFA + iSFP (20 %, sofortige Auszahlung) |
| Heizungstausch / Wärmepumpe | KfW 458 (bis 70 %) |
| Heizung + Dämmung gleichzeitig | KfW 458 + BAFA EM kombinieren |
| Bereits beauftragt oder gestartet | nur noch § 35c (nachträglich möglich) |
| Mieter | nur mit Zustimmung des Eigentümers |
| Komplettsanierung zum Effizienzhaus | KfW 261 (Kredit + Tilgungszuschuss) |
Und was ist mit dem Zuschuss Ihrer Stadt? Hier gilt das Kumulierungsverbot nur für dieselbe Maßnahme — die Gesamtförderung darf die Kosten nicht übersteigen:
| Kombination | Möglich? |
|---|---|
| BAFA EM + kommunaler Zuschuss | meist ja |
| BAFA EM + Landesförderung | meist ja |
| BAFA EM + § 35c (gleiche Maßnahme) | nein |
| BAFA EM + KfW 458 (verschiedene Maßnahmen) | ja — zwei separate Anträge bei zwei Stellen |
Der sicherste Weg: Prüfen Sie vor dem BAFA-Antrag die Förderdatenbank des Bundes und die Website Ihrer Kommune. Bei steuerlichen Fragen ersetzt dieser Ratgeber keine Steuerberatung.
Damit ist Ihr Förderweg fürs Haus geklärt. Bleibt der zweite BAFA-Topf, der völlig unabhängig davon funktioniert: die neue E-Auto-Prämie.

Für ein E-Auto erhalten Privatpersonen 2026 je nach Einkommen, Familiengröße und Antriebsart zwischen 1.500 und 6.000 €: 3.000 € Basis für reine E-Autos (BEV), plus bis zu 2.000 € Einkommensbonus und bis zu 1.000 € Kinderbonus. Fördergeber ist das Bundesumweltministerium (BMUKN), die Abwicklung übernimmt die BAFA — die Prämie gilt für Kauf und Leasing und ist nicht rückzahlbar.
Die soziale Staffelung im Detail — Plug-in-Hybride (PHEV) und Range-Extender (REEV) erhalten halbierte Boni:
| Antriebsart | Basis | Einkommensbonus (max.) | Kinderbonus | Maximum |
|---|---|---|---|---|
| BEV / Brennstoffzelle | 3.000 € | +1.000 € (zvE < 60.000 €) +1.000 € (zvE < 45.000 €) | +500 € je Kind (max. 2) | 6.000 € |
| PHEV / REEV | 1.500 € | bis +1.000 € | +250 € je Kind (max. 500 €) | 4.500 € |
Ob Sie überhaupt antragsberechtigt sind, entscheidet das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE): maximal 80.000 € ohne Kinder, 85.000 € mit einem Kind und 90.000 € ab zwei Kindern (jeweils unter 18). Wichtig: Das zvE ist NICHT Ihr Bruttogehalt, sondern der Wert aus Ihrem Steuerbescheid nach allen Abzügen — ein Haushalt mit 95.000 € brutto kann durchaus unter der 80.000-€-Grenze liegen. Details zur Staffelung erläutert das Förderprogramm für Elektroautos des Bundesumweltministeriums.
Die Prämienhöhe steht. Aber zählt Ihr Wunschauto überhaupt dazu?
Förderfähig sind Neufahrzeuge der Klasse M1 (Pkw, auch als M1 zugelassene Wohnmobile) mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 — Gebrauchte, Tageszulassungen, Vorführwagen mit früherer Erstzulassung und Transporter (N1) sind ausgeschlossen. Der Selbst-Check:
Ein Detail aus den BAFA-Fördervoraussetzungen nutzen viele nicht: Die BAFA wertet den Durchschnitt aus zwei Steuerjahren. Wer zuletzt knapp über der Grenze lag, kann im Zweijahresschnitt darunter liegen — nachrechnen lohnt sich.
Passt alles? Dann fehlt nur noch der Antrag.
Seit dem 19. Mai 2026 beantragen Sie die E-Auto-Förderung digital über das Antragsportal der Förderzentrale Deutschland — auch rückwirkend für alle ab dem 1. Januar 2026 zugelassenen Fahrzeuge. Die Frist: spätestens 12 Monate nach Zulassung. Sie brauchen dafür drei Dinge: ein BundID-Konto (das zentrale Bürgerkonto des Bundes — Identifizierung per Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat), den Fahrzeugschein und die zwei aktuellsten Steuerbescheide aller Verdiener im Haushalt.
Unser Tipp: Richten Sie die BundID ein, BEVOR das Auto beim Händler steht — die Identifizierung kann mehrere Tage bis Wochen dauern. Warten sollten Sie ohnehin nicht zu lange: Das Budget von 3 Milliarden Euro reicht für etwa 800.000 Fahrzeuge bis 2029 — nach Medienberichten gingen allein am ersten Tag rund 20.000 Anträge ein.
Doch ein schneller Antrag nützt nichts, wenn er an Formalien scheitert. Welche Fehler Gebäude- und E-Auto-Antragsteller das meiste Geld kosten, zeigt der nächste Abschnitt.

Der teuerste Fehler bei der BAFA-Förderung ist der Auftrag oder Kauf vor der Antragstellung — dann entfällt die komplette Förderung. Diese fünf Klassiker kosten unsere Kunden ohne Beratung am meisten Geld:
Was dann noch offen ist — etwa zur Auszahlungsdauer, zu leeren Fördertöpfen oder zur Mindesthaltedauer — klären die häufigsten Fragen.
Ein festes Enddatum gibt es nicht — beide Programme laufen 2026 regulär weiter. Die E-Auto-Prämie ist mit ihrem 3-Milliarden-Budget bis 2029 angelegt, die Heizungsförderung der KfW ist bis 2029 zugesagt. Konditionen ändern sich allerdings regelmäßig, und Töpfe können unterjährig schließen. Wer ein Vorhaben plant, sollte den Antrag deshalb im laufenden Jahr stellen.
Ein erschöpfter Fördertopf kann zum Antragsstopp führen — so geschehen bei der KfW im Januar 2022. Bereits bewilligte Anträge blieben damals geschützt: Wer einen Zuwendungsbescheid besitzt, behält seine Förderung. Nach einer Ablehnung können Sie die Mängel beheben und neu beantragen — beginnen Sie die Maßnahme aber keinesfalls vor der neuen Bewilligung.
Die drei wichtigsten Wege 2026: die BAFA-Förderungen (E-Auto-Prämie und BAFA-Einzelmaßnahmen am Gebäude), die KfW (Heizungstausch über Programm 458, Komplettsanierung über 261) und der Steuerbonus nach § 35c EStG für energetische Sanierungen.
Bis zur Bewilligung vergehen bei BAFA-Einzelmaßnahmen rund 2 Wochen ; die BAFA zahlt aus, sobald Sie den Verwendungsnachweis eingereicht haben — in der Praxis nach 6 bis 8 Wochen . Beim E-Auto folgt die Auszahlung nach dem Bewilligungsbescheid. Planen Sie die Beträge also nicht für laufende Rechnungen ein.
Der wichtigste KfW-Zuschuss ist die Heizungsförderung 458 mit bis zu 70 % (maximal 21.000 € für die erste Wohneinheit). Für Komplettsanierungen gibt es über Programm 261 zinsgünstige Kredite bis 150.000 € je Wohneinheit mit Tilgungszuschüssen. Einzelmaßnahmen ohne Heizungstausch bleiben Sache der BAFA.
Die Rückzahlung der Prämie droht, denn die Mindesthaltedauer von 36 Monaten ist eine Förderbedingung — sie gilt für Kauf und Leasing gleichermaßen. Kalkulieren Sie die drei Jahre fest ein, bevor Sie unterschreiben.
Für Eigentümer entsteht keine neue Pflicht — eher das Gegenteil: Mit der geplanten GEG-Reform soll die 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe fallen, sodass ab dem 01.07.2026 wieder Gas- und Ölheizungen ohne Erneuerbaren-Anteil zulässig wären. Details und Fördertermine finden Sie oben im Abschnitt „Was ändert sich 2026?“.
Ja — über die KfW (Programm 261) gibt es für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss. Wer schrittweise vorgeht, fährt mit den BAFA-Zuschüssen für Einzelmaßnahmen oft flexibler: bis zu 60.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit und Jahr mit Sanierungsfahrplan — als direkter Zuschuss statt Kredit.
Ein pauschaler 300-€-Zuschuss existiert in den BAFA-Programmen 2026 nicht — die Zahl stammt meist aus früheren Energiepreispauschalen. Real sind: 650 € für die Energieberatung im Einfamilienhaus, 15 bis 20 % auf Einzelmaßnahmen und 1.500 bis 6.000 € fürs E-Auto.
Die Auszahlung startete nicht im Januar: Die E-Auto-Prämie gilt zwar rückwirkend für Zulassungen ab dem 01.01.2026, beantragen konnten Sie sie aber erst ab dem 19.05.2026. Januar-Zulassungen erhalten ihr Geld also nach Antrag und Bescheid — die 12-Monats-Frist läuft trotzdem ab dem Zulassungsdatum.
Damit sind die häufigsten Fragen geklärt — fassen wir zusammen, worauf es 2026 wirklich ankommt.
Zwei Programme, ein Prinzip: Wer die Reihenfolge einhält, bekommt vier- bis fünfstellige Zuschüsse — wer sie ignoriert, geht leer aus. Der Einzelmaßnahmen-Topf ist 2026 aufgestockt, die E-Auto-Prämie läuft, aber Budgets und Boni sind endlich: 800.000 Fahrzeuge, Klimabonus-Degression ab 2029, GEG-Reform ab Juli.
Ihr Förder-Check in 5 Schritten:
Alle Angaben ohne Gewähr.

Kostenlos, unverbindlich und in wenigen Minuten beantwortet.
Sie kennen jetzt alle Fördersätze, Fristen und Stolperfallen — aber welche Kombination holt bei Ihrer Sanierung das Maximum heraus? Unsere dena-gelisteten Energieberater rechnen es für Sie durch.
Dieser Ratgeber wird regelmäßig aktualisiert. Alle Angaben basieren auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden KfW- und BAFA-Richtlinien. Bei individuellen Fragen zu Ihrem Förderantrag beraten wir Sie gerne persönlich.


EnerFokus – Energieberater & Ingenieurbüro