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Bis zu 12.000 Euro Zuschuss für die Dachdämmung — oder alternativ bis zu 40.000 Euro über die Steuer: Die Förderung für die Dachsanierung ist 2026 großzügiger, als viele Eigentümer glauben. Klingt zu gut? Ist es aber nicht. Trotzdem verschenken Hausbesitzer jedes Jahr fünfstellige Beträge, weil sie die Antragsreihenfolge missachten oder den entscheidenden Bonus nicht kennen.
Als bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelisteter Energie-Effizienz-Experte habe ich in über fünf Jahren mehr als 400 Förderanträge begleitet — und sehe dabei immer wieder dieselben vermeidbaren Fehler. In diesem Ratgeber zeige ich Ihnen alle drei Wege der Förderung für die Dachsanierung, was sich 2026 ändert und an welcher Stelle die meisten Eigentümer Geld liegen lassen.




Wir sind zertifizierte Energie-Effizienz-Experten
Die folgende Tabelle zeigt, welche Förderhöhen 2026 für die Dachsanierung möglich sind — und wo die Unterschiede zwischen den Programmen liegen:
| Förderweg | Förderart | Fördersatz | Förderfähige Kosten | Maximale Förderung |
|---|---|---|---|---|
| BAFA-Zuschuss (ohne iSFP) | Zuschuss | 15 % | 30.000 € / Wohneinheit pro Jahr | 4.500 € pro Jahr |
| BAFA-Zuschuss (mit iSFP) | Zuschuss | 20 % | 60.000 € / Wohneinheit pro Jahr | 12.000 € pro Jahr |
| KfW-Kredit 261 | Kredit + Tilgungszuschuss | 5–45 % Tilgungszuschuss | Kredit bis 150.000 € / WE | bis ca. 67.500 € Tilgungszuschuss |
| KfW-Ergänzungskredit 358 | zinsverbilligter Kredit | — | bis 120.000 € / WE | Zinsvorteil |
| Steuerbonus §35c EStG | Steuerermäßigung | 20 % | 200.000 € / Objekt innerhalb von 3 Jahren | 40.000 € über 3 Jahre |
Was hinter diesen Zahlen steckt, wie sich die Programme unterscheiden und welcher Weg für Ihr Projekt der richtige ist — genau das schauen wir uns jetzt Schritt für Schritt an.

Für die Dachsanierung gibt es 2026 drei Förderwege: den BAFA-Zuschuss von 15 bis 20 Prozent, den zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss und den Steuerbonus nach §35c EStG (Einkommensteuergesetz) mit bis zu 40.000 Euro. Alle drei laufen unabhängig voneinander — und genau hier beginnt die häufigste Verwirrung.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zahlt einen echten Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt dagegen Kredite, bei denen ein Teil der Schuld erlassen wird — der sogenannte Tilgungszuschuss. Der Steuerbonus wiederum läuft komplett ohne Antrag bei einer Förderstelle: Sie setzen die Kosten in der Steuererklärung ab. In meiner Beratungspraxis erlebe ich regelmäßig, dass Eigentümer „die KfW-Förderung fürs Dach“ beantragen wollen und eigentlich den BAFA-Zuschuss meinen. Die Unterscheidung entscheidet aber darüber, wo und wie Sie den Antrag stellen.
Wer fürchtet, dass die Förderung der Dachsanierung bald ausläuft, kann aufatmen: Das Bundeskabinett hat im Mai 2026 den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen. Damit ist die Sanierungsförderung bis mindestens 2029 abgesichert — eine Information, die in vielen älteren Ratgebern noch fehlt.
Welcher Weg zu Ihrem Projekt passt, hängt von drei Fragen ab: Sanieren Sie nur das Dach oder das ganze Haus? Brauchen Sie eine Finanzierung? Und nutzen Sie das Haus selbst? Diese Übersicht ordnet die drei Wege ein:
| Förderweg | Das bekommen Sie | Für wen geeignet |
|---|---|---|
| BAFA-Zuschuss | 15–20 % geschenkt, max. 12.000 € | Einzelmaßnahme Dachdämmung — der Standardweg für die meisten |
| KfW-Kredit 261 | günstige Finanzierung + Schuldenerlass | Komplettsanierung zum Effizienzhaus mit hohem Budget |
| Steuerbonus §35c | 20 % Steuerermäßigung über 3 Jahre | Selbstnutzer als Plan B, wenn Steuerlast hoch ist und ohne Antragstellung beauftragt wurde |
BAFA-Zuschuss und Steuerbonus §35c schließen sich für dieselbe Maßnahme aus — der KfW-Ergänzungskredit 358 und viele Landesförderungen sind dagegen mit dem BAFA-Zuschuss kombinierbar. Die Spielregeln in Kurzform:
Den BAFA-Zuschuss können Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) beantragen — der Steuerbonus §35c gilt dagegen nur für Selbstnutzer. Bei einer WEG zählt jede Wohneinheit einzeln — so kommen bei Mehrfamilienhäusern schnell sechsstellige förderfähige Kosten zusammen. Mieter sind nicht antragsberechtigt.
Zwei Altersgrenzen sollten Sie kennen: Für den BAFA-Zuschuss muss der Bauantrag Ihres Hauses mindestens fünf Jahre zurückliegen, für den Steuerbonus sogar mehr als zehn Jahre. Ein Ferienhaus oder Zweitwohnsitz ist beim BAFA übrigens kein Hindernis — nur §35c verlangt die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Eine Einkommensgrenze gibt es lediglich beim KfW-Ergänzungskredit 358.
Bevor Sie sich für einen Weg entscheiden, brauchen Sie allerdings eine realistische Zahl: Was kostet das Projekt überhaupt?

Ein neues, gedämmtes Dach kostet bei 100 m² Dachfläche etwa 15.000 bis 32.000 Euro — je nach Dämmmethode, Eindeckung und Zustand des Dachstuhls. Eine reine Neueindeckung ohne Dämmung liegt bei rund 50 bis 120 Euro pro Quadratmeter, die Kombination aus Eindeckung und Dämmung nach aktuellen Marktangaben bei etwa 150 bis 320 Euro pro Quadratmeter. Muss der Dachstuhl mitsaniert werden, kann eine Komplettsanierung auch 45.000 Euro übersteigen.
Der größte Kostenhebel ist die Wahl der Dämmmethode. Die vier gängigen Varianten unterscheiden sich deutlich in Preis und Aufwand:
| Dämmmethode | Kosten pro m²* | Aufwand | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Untersparrendämmung | ca. 30–80 € | gering | Ergänzung von innen, bewohntes Dachgeschoss |
| Zwischensparrendämmung | ca. 70–120 € | mittel | Standardlösung, wenn die Eindeckung intakt bleibt |
| Aufsparrendämmung | ca. 200–350 € | hoch | ohnehin geplante Neueindeckung, beste Dämmwirkung |
| Oberste Geschossdecke | ca. 20–50 € | gering | ungenutzter Dachboden — die Sparvariante |
*Richtwerte je nach Material, Region und Anbieter.
Was bedeutet das nach Abzug der Förderung? Die folgenden drei Szenarien zeigen die Rechnung für ein 100-m²-Dach mit iSFP-Förderung (20 %):
| Szenario | Gesamtkosten | BAFA-Zuschuss (20 %) | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Nur Zwischensparrendämmung | ca. 10.000 € | 2.000 € | ca. 8.000 € |
| Neueindeckung + Aufsparrendämmung | ca. 25.000 € | 5.000 € | ca. 20.000 € |
| Komplettsanierung inkl. Dachfenster | ca. 32.000 € | 6.400 € | ca. 25.600 € |
So viel kostet es — und so viel bekommen Sie zurück: Bei der mittleren Variante übernimmt der Staat 5.000 Euro, weil die Neueindeckung als sogenannte Umfeldmaßnahme mitgefördert wird, sobald gleichzeitig gedämmt wird. Einen Posten vergessen Eigentümer in meiner Beratung regelmäßig: Bei Dächern aus der Zeit vor 1993 können Entsorgungskosten für Asbest- oder Eternitplatten hinzukommen. Die gute Nachricht: Das BAFA fördert auch diese Entsorgung als Nebenmaßnahme mit.
Unser Tipp: Lassen Sie sich Angebote mit getrennten Positionen für Dämmung, Eindeckung und Gerüst erstellen. Das macht die förderfähigen Kosten transparent und beschleunigt später den Verwendungsnachweis beim BAFA.
Eine fünfstellige Investition bleibt es trotz Förderung. Die entscheidende Frage lautet also: Rechnet sich das?

Mit Förderung amortisiert sich eine Dachdämmung deutlich schneller: Bis zu 12.000 Euro Zuschuss senken die Investition, und die Dämmung spart laut co2online je nach Baujahr und Ausgangszustand 8 bis 30 Prozent Heizkosten pro Jahr. Wie schnell sich das rechnet, hängt fast vollständig davon ab, wie schlecht Ihr Dach heute gedämmt ist.
Drei typische Ausgangslagen zeigen die Spannbreite — gerechnet für eine Zwischensparrendämmung mit rund 8.000 Euro Eigenanteil nach iSFP-Förderung und ein gasbeheiztes Einfamilienhaus:
| Ausgangslage | Heizkosten-Ersparnis pro Jahr* | Amortisation |
|---|---|---|
| Ungedämmtes Dach, Baujahr ~1978 | ca. 500–600 € | ca. 13–16 Jahre |
| Teilsaniertes Haus, Baujahr ~1995 | ca. 250–350 € | ca. 23–30 Jahre |
| Bereits gedämmt, nach 2005 | unter 200 € | lohnt allein kaum |
*Richtwerte auf Basis der co2online-Spanne, der tatsächliche Wert hängt von Heizverhalten und Energiepreisen ab.
Die Tabelle zeigt eine ehrliche Wahrheit: Wer ein bereits gut gedämmtes Dach hat, saniert nicht wegen der Rendite. Und wer nur eine kleine Reparatur braucht, bekommt ohnehin keine Förderung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) — hier bleibt höchstens der Handwerkerbonus nach §35a als kleiner Steuervorteil.
Die reine Amortisationsrechnung greift allerdings in zwei häufigen Fällen zu kurz. Erstens, wenn die Sanierung ohnehin ansteht — dann zählt nur der Dämm-Aufpreis gegenüber der reinen Neueindeckung, und der rechnet sich erheblich schneller. Zweitens verschiebt der CO2-Preis die Rechnung Jahr für Jahr zugunsten der Dämmung: 2026 steigt er auf 55 bis 65 Euro pro Tonne, ein ungedämmtes Dach wird also laufend teurer.
Zwei Effekte tauchen in keiner Amortisationstabelle auf, sind in meiner Beratung aber oft das eigentliche Argument. Erstens der sommerliche Wärmeschutz: Ausgebaute Dachgeschosse sind ohne Dämmung in Hitzewochen kaum nutzbar — die Dämmung wirkt in beide Richtungen, und Dämmstoffe wie Holzfaser punkten hier besonders, gefördert werden sie genauso. Zweitens der Wiederverkauf: Die Energieeffizienzklasse steht in jedem Exposé, und ein gedämmtes Dach verbessert sie messbar — Käufer rechnen die anstehende Sanierung sonst gnadenlos vom Preis ab.
Meine Empfehlung in 30 Sekunden: Schlecht gedämmtes Dach und Einzelmaßnahme geplant → BAFA-Zuschuss mit iSFP. Komplettsanierung des Hauses mit größerem Budget → KfW 261 prüfen. Bereits beauftragt oder keine Lust auf Anträge → Steuerbonus §35c. Mit dem 7-Punkte-Selbsttest weiter unten prüfen Sie in unter einer Minute, ob Ihr Projekt fördersicher ist.

Pauschale Tabellen sind gut — Ihre eigene Rechnung ist besser.
Baujahr, Dämmzustand, Heizung: Drei Angaben genügen, und im kostenlosen Förder-Check von EnerFokus erfahren Sie, ob sich die Dachsanierung bei Ihnen rechnet — und mit wie viel Förderung.
Neben Ihrer persönlichen Kalkulation gibt es 2026 allerdings vier externe Faktoren, die die Entscheidung verschieben — zwei davon machen Warten von Jahr zu Jahr teurer.

Ab 2026 betreffen vier Änderungen Ihre Dachsanierung direkt: eine Solarpflicht in weiteren Bundesländern, ein höherer CO2-Preis, umgeschichtete Förderbudgets und neue Planungssicherheit durch das Gebäudemodernisierungsgesetz.
Bei den Budgets gibt es eine klare Verschiebung: Der Topf für Einzelmaßnahmen wie die Dachdämmung wurde laut Entwurf des Bundeshaushalts 2026 um 600 Millionen Euro auf rund 7,7 Milliarden Euro aufgestockt — die Mittel für Effizienzhaus-Kredite wurden dagegen deutlich gekürzt. Für Sie heißt das: Der BAFA-Weg steht 2026 auf solidem Fundament, beim KfW-Weg lohnt frühes Handeln. Das GModG, dessen Entwurf das Kabinett im Mai 2026 beschlossen hat, sichert die Förderkulisse insgesamt bis mindestens 2029 ab.
Teurer wird dagegen das Nichtstun. Der CO2-Preis steigt 2026 auf 55 bis 65 Euro pro Tonne — für ein gasbeheiztes Einfamilienhaus mit rund 20.000 kWh Jahresverbrauch bedeutet das nach aktuellen Berechnungen 260 bis 310 Euro CO2-Kosten pro Jahr, Tendenz weiter steigend. Wer 2026 ohnehin saniert, sollte zudem Dach und Heizung zusammen denken: Ab dem 1. Juli 2026 greifen in Großstädten die 65-Prozent-Vorgaben für neue Heizungen, und ein gedämmtes Dach verkleinert die nötige Heizleistung — wer beides gemeinsam plant, holt aus der KfW-Förderung das Maximum heraus. Übrigens: Wer ein älteres Haus kauft, muss die oberste Geschossdecke oder das Dach nach §47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ohnehin innerhalb von zwei Jahren auf einen U-Wert — das Maß für den Wärmeverlust eines Bauteils — von höchstens 0,24 W/(m²·K) nachrüsten, die Förderung gibt es dann obendrauf.
Die folgenreichste Änderung für Dachprojekte ist aber eine andere.
In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1. Januar 2026 eine Solarpflicht bei vollständiger Neueindeckung des Dachs — Baden-Württemberg verlangt Photovoltaik bei der Dachsanierung bereits seit 2023. Für ein Einfamilienhaus in NRW genügt eine Anlage mit 3 kWp (Kilowatt-Peak — die maximale Leistung der Anlage) oder die Belegung von 30 Prozent der Nettodachfläche. Wer die Pflicht ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 5.000 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 25.000 Euro.
Auch Bremen und weitere Länder haben Solarpflichten für Bestandssanierungen eingeführt — die Regeln unterscheiden sich aber im Detail, etwa beim Auslöser und bei den Mindestgrößen. Ausnahmen gelten überall dort, wo eine Anlage technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Wichtiger Hinweis: Reparaturen und der Austausch einzelner Ziegel lösen keine Solarpflicht aus — nur die großflächige Erneuerung der Dacheindeckung. Wer 2026 in NRW lediglich Sturmschäden beheben lässt, muss keine PV-Anlage installieren.
Aus der Pflicht lässt sich allerdings ein Vorteil machen.
Wer das Dach ohnehin saniert, sollte die Photovoltaik-Anlage direkt mitplanen: Das Gerüst steht nur einmal, auf PV-Anlagen für Wohngebäude entfällt seit 2023 die Mehrwertsteuer, und in NRW ist die Anlage bei voller Neueindeckung ohnehin Pflicht. Dach und PV-Anlage halten zudem beide 20 bis 30 Jahre — wer sie gemeinsam erneuert, vermeidet den teuren Fall, eine funktionierende Anlage nach wenigen Jahren für eine Dachsanierung demontieren zu müssen.
Dach und Photovoltaik zusammen — das ist die Investitionslogik 2026. Wie viel der Staat davon übernimmt, entscheidet vor allem ein Programm: der BAFA-Zuschuss.

Das BAFA fördert die Dachdämmung 2026 mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten — mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Satz auf 20 Prozent, maximal 12.000 Euro pro Wohneinheit. Rechtsgrundlage ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM, Einzelmaßnahmen), genauer: die Förderung der Gebäudehülle, nachzulesen im Förderprogramm der BAFA.
Der iSFP-Bonus wird dabei fast immer unterschätzt. Denn der Sanierungsfahrplan erhöht nicht nur den Fördersatz um 5 Prozentpunkte — er verdoppelt auch die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Ohne iSFP sind also maximal 4.500 Euro Zuschuss drin (15 % von 30.000 €), mit iSFP bis zu 12.000 Euro (20 % von 60.000 €). In vielen Ratgebern kursiert hier die falsche Zahl von 6.000 Euro — sie übersieht die verdoppelte Obergrenze. Der Unterschied zwischen beiden Wegen beträgt bei großen Projekten also bis zu 7.500 Euro.
Damit der Zuschuss fließt, muss die Dämmung eine technische Hürde nehmen: einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²·K). Der U-Wert misst, wie viel Wärme durch das Bauteil entweicht — je niedriger, desto besser. In der Praxis erreichen Sie diesen Wert je nach Material mit etwa 20 bis 24 Zentimetern Dämmstoff. Ihr Energieberater rechnet das objektgenau durch, ein Standard-Aufbau vom Dachdecker verfehlt die Grenze gelegentlich knapp, und dann gibt es keinen Cent.
Ein Beispiel aus meiner Beratung: Familie Berger dämmt das 100-m²-Dach ihres Einfamilienhauses für 25.000 Euro inklusive Neueindeckung. Mit iSFP erhält sie 20 Prozent Zuschuss — 5.000 Euro. Dazu übernimmt das BAFA die Hälfte der Kosten für Energieberatung und Fachplanung. Ohne den Fahrplan wären es nur 3.750 Euro gewesen — 15 Prozent von 25.000 Euro. Die 650 Euro Eigenanteil für den iSFP hatten sich damit schon vor Baubeginn bezahlt gemacht.
Gut zu wissen: Die Obergrenze von 30.000 beziehungsweise 60.000 Euro gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr — wer in Etappen saniert, kann sie im Folgejahr für weitere Maßnahmen erneut ausschöpfen.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein gefördertes Beratungsdokument, das ein bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelisteter Energieberater für Ihr Haus erstellt — mit allen sinnvollen Sanierungsschritten für die nächsten 15 Jahre. Genauso lange bleibt er gültig: Einmal erstellt, sichert er Ihnen 15 Jahre lang den 5-Prozent-Bonus und die verdoppelte Kostenobergrenze für jede passende Einzelmaßnahme.
Die Erstellung kostet für ein Einfamilienhaus etwa 650 bis 1.450 Euro, wovon das BAFA die Hälfte übernimmt — maximal 650 Euro Zuschuss. Es bleibt also ein Eigenanteil im niedrigen dreistelligen bis unteren vierstelligen Bereich, der sich meist schon mit der ersten geförderten Maßnahme amortisiert.
Ehrlicherweise lohnt sich der iSFP nicht immer: Bei kleinen Maßnahmen unter etwa 5.000 Euro frisst der Eigenanteil den Bonus auf. Und wer es eilig hat, sollte wissen, dass die Erstellung mehrere Wochen dauert — für ein akutes Dachleck ist der Fahrplan der falsche erste Schritt.
Gefördert wird die energetische Verbesserung, also die Dämmung. Eine reine Neueindeckung ohne Dämmung ist nicht förderfähig — sie wird aber als Umfeldmaßnahme mitgefördert, wenn gleichzeitig gedämmt wird. Diese Regel ist die häufigste Enttäuschung in Erstberatungen: Eine Förderung für das neue Dach allein gibt es nicht — für das neue Dach mit Dämmung dagegen schon.
Zur geförderten Maßnahme zählen dann auch die Nebenkosten: Gerüst, Abriss und Entsorgung der alten Eindeckung, die Asbestentsorgung als Nebenmaßnahme sowie 50 Prozent der Energieberater- und Fachplanungskosten. Auch energieeffiziente Dachfenster gehören zur förderfähigen Gebäudehülle — mit eigenen Anforderungen.
Neue Dachfenster werden 2026 wie die Dachdämmung mit 15 Prozent gefördert, mit iSFP mit 20 Prozent. Voraussetzung ist nach den technischen Mindestanforderungen ein Wärmedurchgangskoeffizient von höchstens Uw 1,0 W/(m²·K) — das erreichen moderne dreifach verglaste Modelle, einfache Standardfenster dagegen nicht. Wer im Zuge der Dachsanierung ohnehin Fenster tauscht, nimmt sie deshalb am besten direkt mit in den Förderantrag auf: Sie zählen zur selben Kostenobergrenze von 30.000 beziehungsweise 60.000 Euro, und das Gerüst steht ohnehin schon.

Mit oder ohne iSFP: eine Entscheidung, die vor dem Antrag fällt.
Ich prüfe kostenlos, ob sich der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihr Projekt lohnt.
Für die Dachdämmung als Einzelmaßnahme ist der BAFA-Zuschuss die schnellste Lösung — ohne Kredit, ohne Effizienzhaus-Nachweis. Wer dagegen das ganze Haus saniert, fährt mit einem anderen Programm besser.

Die KfW fördert die Dachsanierung im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung mit dem Kredit 261 — bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss von 5 bis 45 Prozent. Wichtig zur Einordnung: Die KfW vergibt fürs Dach keine direkten Zuschüsse, sondern Kredite, bei denen ein Teil der Restschuld erlassen wird.
Der Kredit 261 setzt voraus, dass Ihr Haus nach der Sanierung mindestens den Standard Effizienzhaus 85 erreicht — für Denkmäler gilt die mildere Stufe „Effizienzhaus Denkmal“. Die vollen 150.000 Euro gibt es, wenn zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt wird; die Basis liegt bei 120.000 Euro. Je besser die erreichte Effizienzhaus-Stufe, desto höher der Tilgungszuschuss. Eine Dachdämmung allein schafft den Sprung zum Effizienzhaus allerdings nie — deshalb gilt als Faustregel aus der Praxis: Für die Einzelmaßnahme Dachdämmung ist der BAFA-Zuschuss die erste Wahl, der KfW-Kredit 261 lohnt sich nur bei der Komplettsanierung.
Daneben gibt es den Ergänzungskredit 358: bis zu 120.000 Euro zinsverbilligte Finanzierung für alle, die bereits einen BAFA-Zuschussbescheid haben — die besonders günstigen Konditionen gelten bis 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem BAFA-Bescheid gestellt werden.
Ein Beispiel: Herr Albrecht saniert sein Zweifamilienhaus komplett zum Effizienzhaus 70 — neues Dach, Fassade, Fenster, Wärmepumpe. Bei zwei Wohneinheiten stehen ihm bis zu 300.000 Euro Kreditrahmen offen, und je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe erlässt die KfW 5 bis 45 Prozent der Kreditsumme. Bei seinem Projekt summiert sich der Schuldenerlass auf einen mittleren fünfstelligen Betrag — Geld, das er nie zurückzahlen muss.
2026 kommt ein Zeitfaktor hinzu: Das Budget für Effizienzhaus-Kredite wurde im Haushalt deutlich gekürzt. Panik ist trotzdem fehl am Platz — entscheidend ist allein, dass Ihr Antrag bewilligt ist, bevor ein Topf erschöpft sein sollte.
Gut zu wissen: Ein einmal bewilligter Förderbescheid bleibt gültig — spätere Budgetkürzungen oder Programmänderungen können Ihnen die zugesagte Förderung nicht mehr nehmen.
Und falls weder Zuschuss noch Kredit zu Ihrer Situation passen, bleibt der dritte Weg — der ganz ohne Förderantrag auskommt.

Mit dem Steuerbonus nach §35c EStG setzen Sie 20 Prozent der Sanierungskosten direkt von der Steuerschuld ab — bis zu 40.000 Euro pro Objekt, verteilt über drei Jahre. Bei maximal 200.000 Euro berücksichtigungsfähigen Kosten ist das die höchste Einzelförderung für selbstgenutzte Häuser. Die Verteilung: je 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr (jeweils bis 14.000 Euro), 6 Prozent im dritten Jahr (bis 12.000 Euro), geregelt in §35c EStG im Gesetzestext.
Anders als häufig dargestellt — selbst KI-generierte Suchübersichten und etliche Ratgeber verwechseln das — ist §35c nicht der Handwerkerbonus:
§35c oder §35a? Der Unterschied sind bis zu 38.800 Euro.
§35c EStG (energetische Sanierung): 20 % von bis zu 200.000 € Gesamtkosten = bis zu 40.000 € Steuerermäßigung über 3 Jahre. Gilt für die komplette Maßnahme inklusive Material.
§35a EStG (Handwerkerbonus): 20 % von max. 6.000 € reinen Arbeitskosten = höchstens 1.200 € pro Jahr. Material zählt nicht.
Wer seine Dachsanierung fälschlich über §35a abrechnet, verschenkt den Großteil des möglichen Vorteils.
Die Voraussetzungen: Das Gebäude ist älter als zehn Jahre, Sie nutzen es selbst zu Wohnzwecken, und ein Fachunternehmen bestätigt die Maßnahme mit der amtlichen Bescheinigung. Die technischen Anforderungen sind dieselben wie beim BAFA — auch hier gilt der U-Wert von 0,14. Ein Antrag vor Baubeginn ist nicht nötig: Sie reichen die Bescheinigung einfach mit der Steuererklärung ein. Der Bonus gilt einmalig pro Objekt — wer ihn früher schon für eine Heizung genutzt hat, kann nur den Rest des 200.000-Euro-Rahmens ausschöpfen.
Zwei Eigenschaften machen §35c strategisch wertvoll. Erstens: Er ist ein gesetzlicher Anspruch — kein Fördertopf, der erschöpft sein kann. Zweitens: Er funktioniert rückwirkend und rettet damit Projekte, bei denen der BAFA-Antrag versäumt wurde. Ein Fall aus meiner Praxis: Eine Eigentümerin hatte den Dachdecker bereits beauftragt, bevor sie von der BAFA-Förderung erfuhr — der Zuschuss war verloren. Über §35c holte sie trotzdem 20 Prozent ihrer 24.000 Euro Sanierungskosten zurück: 4.800 Euro, verteilt über drei Steuerjahre. Kombinieren lässt er sich mit dem BAFA-Zuschuss für dieselbe Maßnahme allerdings nicht — Sie wählen pro Maßnahme einen Weg. Für die meisten lohnt der Vergleich: Beim BAFA-Weg mit iSFP gibt es bis zu 12.000 Euro sofort, bei §35c bis zu 40.000 Euro über drei Jahre — vorausgesetzt, Ihre Steuerschuld ist hoch genug, um den Bonus auch auszuschöpfen.
Welchen Weg Sie auch wählen: Gewonnen oder verloren wird die Förderung im Antragsprozess.

Stellen Sie den Förderantrag immer, bevor Sie den Handwerkervertrag verbindlich abschließen — sonst entfällt die gesamte Förderung. Diese eine Regel entscheidet über Tausende Euro. Bevor Sie loslegen, lohnt der Blick auf die Voraussetzungen.
Alle sieben mit Ja beantwortet? Dann ist Ihr Projekt fördersicher.
Achtung: TPB-ID und TPN-ID sind jeweils nur 2 Monate gültig. Wer den Antrag nach Erstellung der Projektbeschreibung wochenlang liegen lässt, braucht eine neue ID — im schlimmsten Fall platzt der Zeitplan. Reichen Sie den Antrag zügig ein oder bevollmächtigen Sie ihren EEE – der erledigt das schneller.
Falls Sie schon weiter sind — etwa weil der Dachdecker längst beauftragt ist — finden Sie im Abschnitt zu den häufigsten Fehlern die Ampel-Übersicht, was jetzt noch geht.

Der kostenlose Förder-Check von EnerFokus gibt die Antwort.
Sechs Schritte, zwei Fristen, eine ID mit Verfallsdatum — Sie müssen das nicht allein stemmen. Im kostenlosen Förder-Check erfahren Sie, wie viel Förderung Ihre Dachsanierung 2026 realistisch bekommt. Auf Wunsch begleite ich Ihren Antrag von der technischen Projektbeschreibung bis zur Auszahlung.
Mit dem Bundesantrag ist das Maximum übrigens noch nicht erreicht: Viele Bundesländer legen eigene Programme obendrauf.
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten viele Bundesländer eigene Programme — etwa zinsgünstige Darlehen der NRW.Bank bis 150.000 Euro oder Hamburger Zuschüsse von 43,50 Euro pro Quadratmeter gedämmtem Steildach. Die meisten Landesprogramme lassen sich mit der BAFA-Förderung kombinieren; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Programms. Bei der Förderung der Dachsanierung lohnt deshalb immer der Doppel-Check: Bund zuerst, Land obendrauf.
Die Übersicht zeigt die Anlaufstellen aller 16 Länder — die Konditionen ändern sich laufend, prüfen Sie vor dem Antrag die Förderdatenbank Ihres Landes:
| Bundesland | Anlaufstelle | Typische Förderart |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | L-Bank | Darlehensprogramme; Solarpflicht bei Dachsanierung beachten |
| Bayern | BayernLabo | zinsgünstige Modernisierungsdarlehen |
| Berlin | Investitionsbank Berlin (IBB) | Darlehen und Zuschussprogramme |
| Brandenburg | ILB | Modernisierungsdarlehen |
| Bremen | Stadt/Klimaschutzprogramme | Zuschüsse für Wärmedämmung |
| Hamburg | IFB Hamburg | Zuschüsse, z. B. 43,50 €/m² Steildach-Dämmung |
| Hessen | WIBank | Darlehensprogramme |
| Mecklenburg-Vorpommern | LFI M-V | Darlehen und Zuschüsse |
| Niedersachsen | NBank | Darlehen und Zuschüsse |
| Nordrhein-Westfalen | NRW.Bank | Darlehen bis 150.000 € |
| Rheinland-Pfalz | ISB | Modernisierungsdarlehen |
| Saarland | SIKB | Darlehensprogramme |
| Sachsen | SAB | Darlehen und Zuschüsse |
| Sachsen-Anhalt | IB Sachsen-Anhalt | Modernisierungsdarlehen |
| Schleswig-Holstein | IB.SH | Darlehensprogramme |
| Thüringen | Thüringer Aufbaubank | Darlehen und Zuschüsse |
Beachten Sie: Landesprogramme werden häufig neu aufgelegt, pausiert oder angepasst — teils mehrmals im Jahr. Verlassen Sie sich nicht auf ältere Ratgeber, sondern prüfen Sie die aktuelle Programmlage, bevor Sie Ihre Finanzierung kalkulieren.
Bund, Land, Steuer — die Töpfe sind gefüllt. Scheitern sehe ich Projekte fast nie am fehlenden Geld, sondern an vermeidbaren Fehlern.
Der teuerste Fehler ist, die Sanierung zu beauftragen, bevor der Förderantrag gestellt ist — dann entfällt die Förderung vollständig. Diese fünf Fehler kosten Eigentümer in meiner Beratungspraxis am meisten Geld:
Konsequenz: bis zu 12.000 Euro Zuschuss unwiderruflich verloren. Schon die verbindliche Unterschrift unter den Handwerkervertrag zählt als Vorhabensbeginn. Lösung: Vertrag nur mit Fördervorbehalt unterschreiben. Wo stehen Sie gerade? Die Ampel zeigt es:
Konsequenz: bis zu 38.800 Euro Unterschied — wer den Steuerbonus fälschlich als Handwerkerbonus abrechnet, setzt nur Arbeitskosten statt der Gesamtkosten ab. Die Abgrenzung finden Sie im Steuerbonus-Abschnitt.
Konsequenz: bis zu 7.500 Euro weniger Zuschuss. Wer ohne Sanierungsfahrplan beantragt, bekommt 15 Prozent von maximal 30.000 Euro statt 20 Prozent von 60.000 Euro. Lösung: Vor größeren Projekten die 650 bis 1.450 Euro für den iSFP investieren.
Konsequenz: Bußgeld bis 5.000 Euro und teure Nachrüstung. Wer in NRW oder Baden-Württemberg voll neu eindeckt, muss die PV-Anlage von Anfang an mitplanen — nachträglich wird es teurer.
Konsequenz: Wochen Verzögerung oder formale Ablehnung. Ohne Energieeffizienz-Experten gibt es weder Technische Projektbeschreibung noch Antrag — und gute Berater haben Vorlauf. Lösung: Der Anruf beim Energieberater ist Schritt eins, nicht Schritt fünf.

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Alle fünf Fehler haben eines gemeinsam: Sie passieren vor dem ersten Handgriff am Dach. Im kostenlosen Förder-Check prüfe ich Ihre Situation — danach wissen Sie schwarz auf weiß, welche Förderung Ihnen zusteht und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.
Damit kennen Sie die fünf teuersten Stolperfallen. Was Eigentümer darüber hinaus am häufigsten wissen wollen, beantworte ich zum Abschluss kompakt.
Ja — die Förderung für Dachdämmung und Dachsanierung läuft 2026 mit 15 bis 20 Prozent Zuschuss regulär weiter, und das Gebäudemodernisierungsgesetz sichert sie bis mindestens 2029 ab.
Direkte KfW-Zuschüsse gibt es für die Dachsanierung nicht — die KfW vergibt Kredite mit Tilgungszuschuss. Beim Kredit 261 werden je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe 5 bis 45 Prozent der Kreditsumme erlassen. Den echten Zuschuss fürs Dach zahlt das BAFA.
Ablehnungsgrund beheben und sofort neu beantragen — das ist ausdrücklich erlaubt, solange die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Häufigste Gründe sind eine fehlerhafte Technische Projektbeschreibung, unvollständige Unterlagen oder Produkte, die die technischen Mindestanforderungen verfehlen. Ein erfahrener Energieberater löst die meisten Ablehnungen binnen Tagen auf.
Ja — für Denkmäler gelten sogar erleichterte Bedingungen. Die KfW fördert mit der Stufe „Effizienzhaus Denkmal“, beim BAFA gelten angepasste technische Anforderungen, wenn der Denkmalschutz die Standarddämmung verhindert. Auch von der Solarpflicht sind denkmalgeschützte Gebäude in der Regel ausgenommen.
Es sollte eigetlich Ab dem 1. Juli 2026 gelten in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern die 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgaben für neu eingebaute Heizungen. gelten. Das wurde durch das neue GmodG aufgelöst. Das Dach betrifft das indirekt: Eine gedämmte Gebäudehülle verkleinert die nötige Heizlast — also die Wärmeleistung, die Ihre Heizung am kältesten Tag liefern muss. Wer Dach und Heizung zusammen plant, spart doppelt.
Vor allem das Heizen mit Öl und Gas: Der CO2-Preis steigt 2026 auf 55 bis 65 Euro pro Tonne — für ein gasbeheiztes Einfamilienhaus rund 260 bis 310 Euro im Jahr, mit weiter steigender Tendenz. Ein ungedämmtes Dach verstärkt diesen Effekt Jahr für Jahr.
Preislich am attraktivsten sind oft Spätherbst und Winter, weil Dachdeckerbetriebe dann freiere Kapazitäten haben — dafür steigt das Witterungsrisiko. Wichtiger als die Jahreszeit ist bei der Dachsanierung 2026 das Förder-Timing: Antrag stellen, Bewilligung abwarten, dann den Wunschtermin sichern. Mit 36 Monaten Umsetzungsfrist haben Sie nach der Bewilligung genug Spielraum.
Die Förderung für die Dachsanierung war selten so attraktiv wie 2026: 15 % Zuschuss über die KfW, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar 20 % — und die förderfähigen Kosten verdoppeln sich von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. So sind bis zu 12.000 Euro Zuschuss drin. Wer jetzt handelt, sichert sich die volle Förderung, bevor der steigende CO₂-Preis jedes ungedämmte Dach Jahr für Jahr teurer macht.
Der wichtigste Tipp aus über 400 begleiteten Förderanträgen: Stellen Sie den Antrag vor Baubeginn und unterschreiben Sie Verträge ausschließlich mit Fördervorbehalt. Lassen Sie sich dabei von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten der dena-Liste begleiten. So sichern Sie sich den vollen Zuschuss und vermeiden die Fehler, die andere tausende Euro kosten.

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Wir prüfen Ihre individuelle Situation, berechnen Ihre Förderhöhe und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess — von der Planung bis zur Auszahlung.
Dieser Ratgeber regelmäßig aktualisiert. Alle Angaben basieren auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden KfW- und BAFA-Richtlinien. Bei individuellen Fragen zu Ihrem Förderantrag beraten wir Sie gerne persönlich.


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