Rund 650 Euro Eigenanteil für ein Dokument, das Ihnen bei der späteren Sanierung mehrere Tausend Euro zusätzliche Förderung sichern kann – das ist die Rechnung hinter dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Wenn Sie Ihren Sanierungsfahrplan erstellen lassen, erfahren Sie hier, was er kostet, wie groß der Förderhebel wirklich ist und wie die Erstellung Schritt für Schritt abläuft. Als von der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistete Energieeffizienz-Experten haben wir bei EnerFokus in den letzten fünf Jahren über 400 Förderanträge erfolgreich begleitet – und kennen jede Stolperfalle. Besonders relevant wird das Thema 2026, wenn Sie gerade ein Haus gekauft oder geerbt haben: Dann können je nach Gebäude bestimmte Nachrüstpflichten innerhalb von zwei Jahren fällig werden.




Wir sind zertifizierte Energie-Effizienz-Experten
Hinter jedem dieser Punkte steckt mehr – beginnen wir mit der grundlegenden Frage, was ein iSFP überhaupt ist.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom Energieberater erstellter Stufenplan, der zeigt, wie Sie Ihr Gebäude Schritt für Schritt energetisch sanieren – und dabei den maximalen Förderzuschuss sichern. Er entsteht auf Basis einer geförderten Energieberatung und betrachtet Ihr Haus als Ganzes, statt einzelne Maßnahmen isoliert zu bewerten.
Der Plan ist 15 Jahre gültig – Sie setzen die empfohlenen Maßnahmen in beliebiger Reihenfolge um oder lassen sie ganz. Damit haben Sie über eineinhalb Jahrzehnte Planungssicherheit, ohne sich zu etwas zu verpflichten.
Am Ende erhalten Sie zwei aufeinander abgestimmte Dokumente: den eigentlichen Fahrplan “Mein Sanierungsfahrplan”, der die empfohlenen Schritte zusammenfasst, und die “Umsetzungshilfe”, die jede Maßnahme technisch konkretisiert. In der Praxis sehen wir oft, dass Eigentümer ihn mit dem Energieausweis verwechseln – beide Dokumente verfolgen jedoch einen ganz anderen Zweck. Erstellt wird er nach dem bundesweit einheitlichen iSFP-Standard der dena.
| Instrument | Zweck | Inhalt | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) | Sanierung planen + Förderung maximieren | Maßnahmenpakete, Reihenfolge, Förderhebel | 15 Jahre |
| Energieausweis | Energetischen Zustand belegen (Pflicht bei Verkauf/Vermietung) | Energiekennwerte, Effizienzklasse | 10 Jahre |
| Vor-Ort-Energieberatung | Erstüberblick, Grundlage für den iSFP | Bestandsaufnahme, Empfehlungen | — |
Gut zu wissen: Der Energieausweis sagt nur, wie gut Ihr Haus aktuell dasteht. Der Sanierungsfahrplan sagt Ihnen, was Sie konkret tun – und wie Sie dabei am meisten Förderung mitnehmen.
Bleibt die Frage, die die meisten Eigentümer wirklich umtreibt: Rechtfertigt der Nutzen den Aufwand?

Ein Sanierungsfahrplan lohnt sich besonders, wenn Sie schrittweise sanieren: Sie sichern sich pro Maßnahme 5 Prozentpunkte mehr Förderung oberhalb der regulären Förderhöchstgrenze, müssen aber keine davon umsetzen. Genau diese Freiwilligkeit ist der Punkt, der vielen Eigentümern Sorge bereitet – zu Unrecht.
Der Plan verpflichtet Sie zu nichts. Sie entscheiden selbst, ob, wann und in welcher Reihenfolge Sie sanieren. Der größte Nutzen entsteht in drei Situationen:
Hinzu kommt ein Vorteil, den kaum jemand auf dem Schirm hat: Der Plan ist an das Gebäude gebunden und 15 Jahre gültig. Verkaufen Sie das Haus, bleibt er für den neuen Eigentümer nutzbar – ein vorhandener Sanierungsfahrplan macht Ihre Immobilie für Käufer also attraktiver.
Ehrlich bleibt aber auch: Wenn Sie ohnehin eine komplette Sanierung in einem Zug planen und dabei einen Energieberater hinzuziehen, der das Gebäude auf einen festen Effizienzhaus-Standard (die sogenannte Effizienzhaus-Zielstellung) bringt, bringt der reine Fahrplan weniger zusätzlichen Nutzen. Wer dagegen keine einzige Einzelmaßnahme plant, holt den Bonus nie ab. Für die große Mehrheit der Eigentümer mit gestaffelten Vorhaben ist er jedoch das stärkste Förderinstrument überhaupt. Das bestätigt auch der unabhängige Ratgeber der Verbraucherzentrale.
Unser Tipp: Auch wenn Sie noch unentschlossen sind, lohnt sich der iSFP als Planungsinstrument. Sie binden sich nicht – behalten aber 15 Jahre lang die Option auf die höhere Förderung.
Der größte Vorteil ist damit benannt, aber noch nicht beziffert. Wie viel Geld bringt der Sanierungsfahrplan konkret?

Mit einem iSFP erhalten Sie auf förderfähige Einzelmaßnahmen 5 zusätzliche Prozentpunkte für den Kostenanteil oberhalb der regulären Förderhöchstgrenze. Zugleich erhöht sich bei einem Einfamilienhaus der Kostenrahmen von 30.000 auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Höchstgrenzen. Diese zwei Hebel zusammen entscheiden über mehrere Tausend Euro.
Der erste Hebel ist der iSFP-Bonus: Setzen Sie eine Maßnahme um, die in Ihrem Fahrplan empfohlen wurde, gelten 15 % Grundförderung und zusätzlich 5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil oberhalb der regulären Förderhöchstgrenze. Voraussetzung sind mindestens 30.000 Euro förderfähiges Investitionsvolumen für die betreffende Maßnahme. Der Bonus kann für mehrere empfohlene Maßnahmen genutzt werden, nicht nur einmalig.
Der zweite Hebel sind die förderfähigen Kosten: Ohne Fahrplan fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Einzelmaßnahmen bis zu einer Grenze von 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Mit Fahrplan verdoppelt sich diese Grenze auf 60.000 Euro. Das wirkt sich vor allem bei größeren Vorhaben aus.
| Position | Ohne iSFP | Mit iSFP | Differenz |
|---|---|---|---|
| Förderfähige Kosten | 30.000 € | 60.000 € | +30.000 € |
| Fördersatz | 15 % | 20 % über 30.000€ effektiv 17,5% | +5 % Prozentpunkte effektiv 2,5% |
| Förderung | 4.500 € | 10.500€ | +6.000€ |
Aus 4.500 Euro werden 12.000 Euro – ein Mehrvorteil von 7.500 Euro, dem ein Eigenanteil von rund 650 Euro für die Erstellung gegenübersteht. Genau dieser Vergleich macht die Entscheidung für die meisten Eigentümer einfach.
Aus der Praxis unserer Energieeffizienz-Experten: In über 400 erfolgreich begleiteten Förderanträgen sehen wir regelmäßig, dass Eigentümer ohne diesen Plan mehrere Tausend Euro Förderung verschenken – besonders bei schrittweiser Sanierung, wo der Bonus bei jeder Maßnahme erneut greift. Wer ihn vor der ersten Maßnahme in der Hand hat, lässt nichts liegen.
Achtung – Kostenfalle Heizung: Der iSFP-Bonus gilt nur für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik – etwa Dämmung oder Fenster. Er gilt nicht für den Heizungstausch, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über das Programm 458 fördert. Die Heizungsförderung ist davon vollständig entkoppelt.
Mehr zur Förderung der einzelnen Bausteine finden Sie in unserem Überblick zur BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen sowie zur Heizungsförderung 2026.
Diesen maximalen Zuschuss sichern wir für Sie ab – von der ersten Förderprüfung bis zur Auszahlung.

Aus 4.500 Euro können 10.500 Euro werden – wie bei Familie Berger.
Sie haben gerade gesehen, wie groß der Unterschied mit iSFP ausfällt. Wir berechnen für Ihr Gebäude, welcher Zuschuss konkret möglich ist, und sichern ihn vollständig ab.
So groß der Hebel ist – der Eigenanteil für den Fahrplan selbst fällt überraschend klein aus.

Einen iSFP erstellen lassen kostet für ein Einfamilienhaus rund 1.300 bis 2.500 Euro. Nach dem BAFA-Zuschuss von 50 Prozent (650-850 Euro) bleibt ein Eigenanteil von oft nur einigen hundert Euro. Diese Spanne hängt vom Anbieter und vom Aufwand der Bestandsaufnahme ab.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Bruttopreis und Eigenanteil. Den größten Teil der Kosten trägt der Staat: Die BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude inklusive iSFP-Erstellung mit der Hälfte. Wie viel maximal gefördert wird, hängt von der Gebäudegröße ab:
| Gebäudetyp | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| Ein- und Zweifamilienhaus (1–2 Wohneinheiten) | 50 % | 650 € |
| Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten | 50 % | 850 € |
| WEG-Erläuterung in der Eigentümerversammlung | — | einmalig +250 € |
Den Förderantrag stellt meist der Energieberater. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kommt der einmalige Erläuterungszuschuss von bis zu 250 Euro hinzu, wenn der Fahrplan in einer Eigentümerversammlung vorgestellt wird.
Ein Hinweis zur Vorsicht: Auf manchen Websites kursiert noch der Wert “bis zu 80 Prozent” oder “1.300 Euro Zuschuss”. Das ist der alte, inzwischen gekürzte Fördersatz. Verlassen Sie sich auf die aktuellen 50 Prozent. Was ein iSFP im Detail kostet, haben wir gesondert aufbereitet: Was ein iSFP kostet.
Beachten Sie: Den Antrag auf die Förderung der iSFP-Erstellung müssen Sie stellen, bevor Sie den Energieberater beauftragen. Wer die Reihenfolge vertauscht, verliert den Zuschuss.
Damit die Förderung überhaupt fließt, hängt alles an einer Bedingung – und die hat mit der Person zu tun, die den Plan erstellt.

Einen förderfähigen Sanierungsfahrplan darf ausschließlich ein bei der dena gelisteter Energieeffizienz-Experte (EEE) erstellen. Selbst erstellt oder über einen nicht gelisteten Anbieter angefertigt, ist der Plan nicht förderfähig – und damit wertlos für den Bonus.
Der Begriff “Sanierungsfahrplan” ist rechtlich nicht geschützt. Theoretisch darf sich jeder so nennen und ein PDF erstellen. Für die BAFA-Förderung zählt aber nur, dass die Person in der bundesweiten Energie-Effizienz-Experten-Liste eingetragen ist. Diese Liste pflegt die Deutsche Energie-Agentur (dena). Wir bei EnerFokus sind dort gelistet und begleiten Sie deshalb von der ersten Beratung bis zur Förderauszahlung.
Muss-Kriterien:
Plus-Kriterien (echte Qualitätssignale):
Achtung: Finger weg von kostenlosen “Sofort-Plänen” aus dem Internet. Ein seriöser, förderfähiger Fahrplan ohne Vor-Ort-Begehung durch einen gelisteten Experten existiert nicht. Ein Gratis-Angebot kostet Sie am Ende die gesamte Förderung.
Bevor Sie loslegen, lohnt ein kurzer Check der Förderberechtigung. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht der Erstellung nichts mehr im Weg – sie läuft in wenigen, klar definierten Schritten ab.

Sie lassen einen iSFP in fünf Schritten erstellen: Erstkontakt, Vor-Ort-Begehung, Analyse, Erstellung des Fahrplans und Abschlussgespräch. Die Erstellung dauert meist zwei Wochen, gesetzlich sind höchstens neun Monate vorgesehen.
So lassen Sie Ihren Sanierungsfahrplan erstellen:
Und danach? Umsetzung und Förderung. Vor jeder Maßnahme stellen Sie den passenden Förderantrag (Gebäudehülle und Anlagentechnik bei der BAFA, Heizung bei der KfW). Der Plan ist dabei der Nachweis für den Bonus. Auch diesen Schritt begleiten wir, damit alle Anträge fristgerecht und vollständig eingereicht werden.
Für die Erstellung benötigt Ihr Energieberater einige Unterlagen. Diese halten Sie bereit – den Rest übernehmen wir:
Erstellt wird der Fahrplan über eine standardisierte Druckanwendung der dena, die regelmäßig aktualisiert wird – so bleibt er bundesweit einheitlich förderfähig.
Jetzt fehlt nur noch der erste Schritt – die gemeinsame Förderprüfung.

Die Förderprüfung übernehmen wir – fristsicher und unverbindlich.
Sie kennen jetzt den kompletten Ablauf. Den Anfang macht ein kurzes Erstgespräch, in dem wir Ihre Förderfähigkeit klären.
Für manche Eigentümer ist der Sanierungsfahrplan nicht nur Kür: Er wird zum Werkzeug, um eine gesetzliche Pflicht zu erfüllen.

Bei bestimmten Ein- und Zweifamilienhäusern gelten nach einem Eigentümerwechsel weiterhin zweijährige Nachrüstfristen. Betroffen sind Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der bisherige Eigentümer bereits am 1. Februar 2002 eine Wohnung selbst bewohnt hat. Die Frist läuft ab dem ersten Eigentumsübergang nach diesem Datum. Ein iSFP hilft dabei, notwendige und sinnvolle Maßnahmen planbar und gefördert anzugehen.
Die Zwei-Jahres-Frist betrifft nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz insbesondere folgende Pflichten:
Wichtig: Die frühere Pflicht zum Austausch bestimmter über 30 Jahre alter Öl- und Gasheizkessel ist seit dem 29. Juli 2026 entfallen.
Der Bestandsschutz gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, bei denen der bisherige Eigentümer bereits am 1. Februar 2002 eine Wohnung selbst bewohnt hat. Beim ersten Eigentumsübergang nach diesem Datum – durch Kauf oder Erbschaft – beginnt für den neuen Eigentümer die zweijährige Frist. Ob dieser selbst einzieht, ist dafür nicht entscheidend.
Wichtiger Hinweis: Ein Sanierungsfahrplan schafft hier Sicherheit durch Dokumentation. Statt unter Zeitdruck einzelne Pflichten abzuarbeiten, haben Sie einen geordneten, geförderten Plan, mit dem Sie die Nachrüstpflichten gezielt und wirtschaftlich erfüllen.
Stellen Sie sich vor, Sie erben das Elternhaus, einen ungedämmten Altbau von 1975 mit alter Gasheizung. Mit dem Eigentumsübergang beginnt – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – die zweijährige Frist für die verbleibenden Nachrüstpflichten. Ein Fahrplan ordnet die anstehenden Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge, sichert den Förderbonus und macht aus einer Pflicht eine geplante Investition.
Hinzu kommt eine Entwicklung, die Sie kennen sollten: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die bisherige starre 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht und das Betriebsverbot für bestimmte alte Heizkessel entfallen. Neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen bleiben grundsätzlich möglich, ab 2029 gelten jedoch schrittweise steigende Vorgaben für klimafreundliche Brennstoffe. Welche konkreten Pflichten und wirtschaftlichen Folgen für Ihr Gebäude gelten, prüfen wir gemeinsam – mehr dazu auch unter Sanierungspflicht.

Nach Kauf oder Erbschaft bleiben nur zwei Jahre.
Wir prüfen, welche Pflichten für Ihr Gebäude gelten, und bringen sie in einen geförderten, geordneten Plan – bevor der Zeitdruck steigt.
Ob freiwillig oder pflichtgetrieben: Bei der Erstellung lauern einige Fehler, die bares Geld kosten können.
Der häufigste Fehler ist eine falsche Erwartung an den Bonus: Viele kalkulieren ihn auch beim Heizungstausch ein, obwohl er dort nicht greift. Wer hier falsch plant, rechnet sich die Förderung zu hoch und erlebt bei der Auszahlung eine böse Überraschung. Aus über 400 erfolgreich begleiteten Förderanträgen kennen wir die vier Stolperfallen, die Eigentümer am meisten Geld kosten:
Konsequenz: Die Förderkalkulation stimmt nicht, die erhoffte Mehrförderung bleibt aus. Lösung: Heizung über KfW 458 planen; der iSFP-Bonus gilt für Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung.
Konsequenz: Der Zuschuss kann entfallen. Lösung: Antrag vor Vorhabenbeginn stellen. Ein Vertrag vor der Antragstellung ist nur zulässig, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthält.
Konsequenz: Der Fahrplan ist nicht förderfähig, weder der Zuschuss zur Erstellung noch der spätere Bonus greifen. Lösung: Vorab die dena-Listung prüfen.
Konsequenz: Der iSFP verliert nach 15 Jahren seine Gültigkeit, eine erneute geförderte Erstellung ist frühestens nach vier Jahren möglich. Lösung: Umsetzung innerhalb der Gültigkeit einplanen.

Wir kennen alle vier Stolperfallen – und umgehen sie.
Aus über 400 Anträgen wissen wir, wo Eigentümer Geld verlieren. Mit uns sind Reihenfolge, Fristen und Antrag von Anfang an richtig.
Sind diese vier Weichen richtig gestellt, bleiben nur noch Detailfragen – die beantworten wir kompakt.
Nein. Einen förderfähigen Sanierungsfahrplan darf ausschließlich ein bei der dena gelisteter Energieeffizienz-Experte erstellen. Selbst erstellte Pläne sind weder zuschussfähig noch berechtigen sie zum iSFP-Bonus. Den Förderantrag können Sie zwar selbst stellen, wir empfehlen jedoch, auch diesen durch den Energieeffizienz-Experten einreichen zu lassen. Bei EnerFokus übernehmen wir üblicherweise den gesamten Ablauf – von der Antragstellung über die Erstellung des iSFP bis zum Abschluss der Förderung
Einen seriösen, förderfähigen Plan gibt es nicht gratis online. Ein offizieller Sanierungsfahrplan setzt eine Vor-Ort-Begehung durch einen gelisteten Energieberater voraus. Kostenlos ist meist nur das unverbindliche Erstgespräch – die eigentliche Erstellung ist kostenpflichtig, wird aber zu 50 Prozent gefördert.
Den Förderantrag stellt der Eigentümer selbst oder ein bevollmächtigter Energieeffizienz-Experte. Bei EnerFokus übernehmen wir üblicherweise die Antragstellung, damit Ablauf und Fristen korrekt eingehalten werden. Der Antrag muss vor der Beauftragung eingehen; vorher ist nur ein Vertrag mit Förderbedingung zulässig.
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. In dieser Zeit können Sie die empfohlenen Maßnahmen umsetzen und für jede den iSFP-Bonus nutzen. Eine erneute geförderte Erstellung ist frühestens nach vier Jahren möglich.
Nein, der Plan verpflichtet zu nichts. Sie entscheiden frei, ob, wann und in welcher Reihenfolge Sie sanieren. Der Bonus greift nur, wenn Sie eine empfohlene Maßnahme tatsächlich umsetzen – ein Zwang besteht aber nicht.
Ja, für künftige Maßnahmen können Sie jederzeit einen iSFP erstellen lassen. Für bereits begonnene Maßnahmen kann der iSFP-Bonus jedoch nicht nachträglich genutzt werden. Der geförderte iSFP muss vor dem Förderantrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorliegen.
In Baden-Württemberg kann ein iSFP als eine der Erfüllungsoptionen für das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) dienen, etwa nach einem Heizungstausch oder Eigentümerwechsel. Bundesweit ist der Plan dagegen freiwillig. Ob er in Ihrem Fall eine Pflicht erfüllt, klären wir im Beratungsgespräch.
Meist zwei Wochen ab dem Vor-Ort-Termin. Bei hoher Auslastung kann es länger dauern, gesetzlich ist eine Höchstfrist von neun Monaten vorgesehen. Die Vor-Ort-Begehung selbst dauert zwei bis drei Stunden.
Ein kleiner Eigenanteil von rund 650 Euro, ein Förderhebel von mehreren Tausend Euro und 15 Jahre Planungssicherheit: Der individuelle Sanierungsfahrplan ist für die meisten Eigentümer die wirtschaftlichste Vorbereitung jeder Sanierung. Besonders dringend wird er, wenn Sie ein Haus gekauft oder geerbt haben und die Zwei-Jahres-Frist läuft.
So lassen Sie Ihren Sanierungsfahrplan erstellen:

Aus rund 650 Euro Eigenanteil werden mehrere Tausend Euro Förderung.
Lassen Sie Ihren individuellen Sanierungsfahrplan von unseren dena-gelisteten Experten erstellen. Wir begleiten Sie von der Förderprüfung bis zur Auszahlung – und sorgen dafür, dass Sie keinen Euro liegen lassen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien von BAFA und KfW.