Energieberatung für Ihre Kostenplanung

Preise, Zuschuss und Ihr echter Eigenanteil

Energieberater Kosten liegen 2026 zwischen rund 300 Euro für eine Kurzberatung und rund 2.500 Euro für einen Sanierungsfahrplan im Einfamilienhaus. Das ist aber selten der Betrag, den Sie am Ende tatsächlich zahlen. Als von der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistete Energieeffizienz-Experten haben wir bei EnerFokus über 500 Förderanträge erfolgreich begleitet. Deshalb rechnen wir hier jeden typischen Fall bis zu Ihrem Eigenanteil durch: nach Zuschuss, Bonus und Steuer.

Energieberater Kosten mit BAFA Zuschuss und Eigenanteil
Energie-Effizienz-Experte
Wärmebildkamera zeigt Energieverluste an einem Einfamilienhaus
Enerfokus Team

Wir sind zertifizierte Energie-Effizienz-Experten

Auf einen Blick

  • Ihr Eigenanteil beim Sanierungsfahrplan: Im Ein- oder Zweifamilienhaus zahlen Sie meist ca. 650 bis 1.850 € selbst. Das Honorar liegt bei 1.300 bis 2.500 € inkl. MwSt., das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt 50 %, höchstens 650 € (ab drei Wohneinheiten 850 €).
  • Kostenlos: Das Erstgespräch mit einem gelisteten Experten, bei EnerFokus ohne Kosten. Darin klären Sie, welche Leistung Sie wirklich brauchen.
  • Pflicht? Nein. Ein Energieeffizienz-Experte ist aber Voraussetzung für Zuschüsse zu Gebäudehülle, Anlagentechnik, Baubegleitung bzw. Effizienzhaus und für den Bonus aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus). Für den reinen Heizungstausch brauchen Sie keinen. Wir empfehlen aber immer einen neutralen Energieberater hinzuzunehmen.
  • Reihenfolge: Den Förderantrag stellen wir für Sie vor dem Vertragsschluss. Das Honorar zahlen Sie zunächst komplett selbst, der Zuschuss kommt seit dem 01.04.2025 nachträglich.
  • Reform 2026: Den Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es seit dem 21.07.2026 im Einfamilienhaus nur noch für förderfähige Kosten über 30.000 €.
  • Steuer-Alternative: Nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) können Sie 50 % der Kosten für den Energieberater absetzen, wenn er Ihre Sanierung begleitet. Das gilt nicht zusätzlich zu einem Zuschuss für dieselbe Maßnahme.

Was kostet ein Energieberater 2026? Die Preise nach Leistung

Was kostet ein Energieberater 2026

Ein Energieberater kostet 2026 zwischen rund 300 Euro (Kurzberatung) und rund 2.500 Euro für einen Sanierungsfahrplan im Einfamilienhaus; die Begleitung einer umfassenden Sanierung beginnt bei etwa 2.000 Euro. Wie hoch die Kosten eines Energieeffizienz-Experten für Sie ausfallen, hängt von der Leistung ab. Die Tabelle zeigt die typischen Marktpreise und daneben, was nach dem Zuschuss übrig bleibt.

LeistungTypische Kosten
(Marktangaben, inkl. MwSt.)
Gefördert?Max. ZuschussTypischer
Eigenanteil
Online-Kurzberatung ca. 60 Minuten, ohne Hausbesuchca. 300 €nein–ca. 300 €
Vor-Ort-Beratung ohne iSFP Einfamilienhausmeist 300–600 €nein–300–600 €
Kaufberatung vor dem Hauskaufca. 300–800 €nein–300–800 €
Sanierungsfahrplan (iSFP) Ein-/Zweifamilienhaus1.300–2.500 €BAFA 50 %650 €ca. 650–1.850 €
Sanierungsfahrplan (iSFP) ab 3 Wohneinheitenab ca. 1.700–1.840 €, steigt mit den WohnungenBAFA 50 %850 € (+250 € WEG)je nach Größe
Fachplanung/Baubegleitung einer Einzelmaßnahmeca. 590–5.000 €BAFA 50 %bis 2.500 €ca. 300–2.500 €
Heizlastberechnung inkl. hydraulischem Abgleichab ca. 1.200 €als Teil der Heizungskosten möglich–je nach Heizungsförderung

Nicht über die Energieberatung gefördert: Energieausweis ca. 250–600 €, Thermografie ca. 500–5.000 €, Blower-Door-Test ca. 600–2.000 €. Alle Preise sind typische Spannen laut Marktangaben, eine amtliche Preisliste gibt es nicht.

Am stärksten schwanken die Kosten der Energieberatung beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Hier entscheidet ein Detail über Ihren Eigenanteil, das oft übersehen wird: der Deckel. Rechnen Sie ihn mit dieser Formel selbst nach:

Eigenanteil = Honorar − min(50 % × Honorar; 650 €)

Bis zu einem Honorar von 1.300 Euro zahlt das BAFA genau die Hälfte. Darüber wächst der Zuschuss nicht mehr mit. Jeden Euro über 1.300 Euro tragen Sie also allein. Ein Angebot über 2.500 Euro bringt Ihnen keinen Cent mehr Förderung als eines über 1.300 Euro.

Begriffe in 30 Sekunden

  • Energieeffizienz-Experte: ein Energieberater, der in der staatlichen Expertenliste eingetragen ist. Nur er kann geförderte Beratungen durchführen.
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): ein schriftlicher Plan, welche Maßnahmen Ihr Haus in welcher Reihenfolge braucht, inklusive Kostenschätzung.
  • Fachplanung und Baubegleitung: Der Experte plant eine Sanierungsmaßnahme technisch und überwacht die Ausführung.

 

Verwechseln Sie die Energieberatung nicht mit dem Energieausweis. Der Ausweis ist ein Pflichtdokument für Verkauf und Vermietung, berät Sie aber nicht. Nach aktuellem Stand ändern sich seine Regeln mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz zum 01.01.2027.

Stundensatz, Festpreis oder Bausumme: So rechnen Energieberater ab

Energieberater rechnen nach Stundensatz (meist 100 bis 200 Euro), Tagessatz, Festpreis oder bei der Baubegleitung nach Aufwand bzw. als Anteil der Bausumme ab. Der Stundensatz ist zugleich die Antwort auf die häufige Frage, was ein Energieberater pro Stunde verdient. Welches Honorar-Modell für Sie günstiger ist, hängt von der Leistung ab:

HonorarmodellTypisch beiSpanneVorteilRisiko
StundensatzKurzberatung, Zusatzaufwandca. 100–200 € pro Stundenur echter AufwandEndsumme offen
Tagessatzgrößere Gebäude, Gutachtenca. 500–1.500 € pro Tagplanbar bei klaren AufgabenZahl der Tage unklar
Festpreis/PauschaleSanierungsfahrplan, Vor-Ort-Beratungbeim iSFP meist 1.300–2.500 €KostensicherheitLeistungsumfang muss feststehen
Anteil der BausummeBaubegleitung einer umfassenden Sanierung ca. 5 % der Bausummeab ca. 2.000 €, bei großen Sanierungen auch fünfstelligwächst mit dem Aufwandschwer vorab zu beziffern

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist seit 2021 nur noch eine Orientierung. Honorare sind frei verhandelbar. Unsere Empfehlung: Vereinbaren Sie für den Sanierungsfahrplan einen Festpreis und für Stundenleistungen eine schriftliche Obergrenze.

Unser Tipp: Lassen Sie sich auflisten, was der Festpreis enthält: Vor-Ort-Termin, Bericht oder iSFP, Abschlussbesprechung und Förderantrag. In der Praxis sehen wir, dass nachträglich berechnete Leistungen die Rechnung am häufigsten nach oben treiben.

Fünf Faktoren, die Ihr Angebot teurer oder günstiger machen

Die Kosten für einen Energieberater können für dasselbe Haus mehrere Hundert Euro auseinanderliegen. Fünf Faktoren erklären das, und bei jedem können Sie etwas tun:

  1. Größe und Wohneinheiten: Ein Mehrfamilienhaus macht mehr Arbeit. Nennen Sie die Wohnfläche gleich bei der Anfrage.
  2. Zustand und Komplexität: Anbauten oder ein ausgebautes Dach erhöhen den Aufwand. Fotos vorab verkürzen den Termin.
  3. Vorhandene Unterlagen: Grundrisse und Verbrauchsabrechnungen sparen dem Berater Stunden. Die Unterlagen-Checkliste zeigt, was hilft.
  4. Zusatzleistungen: Thermografie (Wärmebild, das Wärmebrücken sichtbar macht) oder Blower-Door-Test (Luftdichtheitsmessung des Hauses) kosten extra. Buchen Sie sie nur für eine konkrete Frage.
  5. Region, Anfahrt und Auslastung: Auf einen Ersttermin warten Sie laut Marktangaben etwa 3 bis 12 Wochen. Wer früh anfragt, bekommt schneller einen Termin.

Energieberater kostenlos oder günstig: Erstgespräch und kommunale Zuschüsse

Kostenlos ist bei vielen Energieberatern das Erstgespräch, bei EnerFokus ebenfalls. Darin klären Sie, welche Leistung Ihr Vorhaben wirklich braucht und welcher Zuschuss möglich ist. Für eine erste Einschätzung reicht das oft, etwa vor einem Heizungstausch.

Günstiger wird es außerdem dort, wo Kommunen und Landesenergieagenturen eigene Zuschüsse zur Energieberatung zahlen. Fragen Sie dort nach, denn die Programme unterscheiden sich von Ort zu Ort.

Die Grenze ist allerdings klar. Ein Erstgespräch ersetzt weder Sanierungsfahrplan noch Baubegleitung. Für Fördergeld führt der Weg zum gelisteten Experten.

ALS NÄCHSTES

Wie viel der Staat dann vom Honorar übernimmt und warum ein teureres Angebot nicht mehr Förderung bringt, klärt der nächste Abschnitt.

Zuschuss für den Energieberater: Wie viel zahlt der Staat?

Zuschuss für die Energieberatung

Das BAFA übernimmt 50 Prozent des Energieberater-Honorars – höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Fachplanung und Baubegleitung einer Sanierung fördert der Staat zusätzlich mit 50 Prozent.

Wer zahlt die Kosten für den Energieberater?

Sie als Auftraggeber zahlen zunächst das volle Honorar. Den Zuschuss überweist das BAFA seit dem 01.04.2025 nachträglich an Sie, nicht mehr direkt an den Berater.

Das Programm heißt Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Träger ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), abgewickelt wird es vom BAFA. Welche Stelle welche Leistung fördert, zeigt die Übersicht:

LeistungFörderstelleSatzObergrenzeStand
Energieberatung/iSFP, Ein- und ZweifamilienhausBAFA (EBW)50 %max. 650 €Okt. 2026
Energieberatung/iSFP, ab 3 WohneinheitenBAFA (EBW)50 %max. 850 €Okt. 2026
Erläuterung des iSFP in der WEG-VersammlungBAFA (EBW)100 %max. 250 € einmaligOkt. 2026
Fachplanung/Baubegleitung einer EinzelmaßnahmeBAFA (BEG EM)50 %EFH/ZFH max. 2.500 € (5.000 € förderfähig); MFH 2.000 € förderfähig je Wohnung, max. 10.000 €Richtlinie Juli 2026
Fachplanung/Baubegleitung EffizienzhausKfW (Kredit 261)50 % TilgungszuschussEFH/ZFH bis 5.000 €; MFH bis 2.000 € je Wohnung, max. 20.000 €KfW 2026

EFH/ZFH = Ein-/Zweifamilienhaus, MFH = Mehrfamilienhaus, BEG EM = Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Gut zu wissen – Mythos-Check: Diese vier Aussagen kursieren noch im Netz, stimmen aber nicht mehr.

  • „80 % Förderung“: Das ist überholt. Seit August 2024 zahlt das BAFA 50 %, beim Einfamilienhaus höchstens 650 € statt früher 1.300 €.
  • „Die KfW zahlt die Beratung“: Falsch. Die Energieberatung fördert das BAFA. Die KfW fördert die Baubegleitung bei der Sanierung zum Effizienzhaus, nicht die Beratung selbst.
  • „Beim Hauskauf muss ein Energieberater her“: Eine Pflicht, einen Energieberater zu beauftragen, gibt es nicht, auch nicht beim Kauf.
  • „Der iSFP-Bonus gilt auf alles“: Seit dem 21.07.2026 gibt es ihn im Einfamilienhaus nur noch für förderfähige Kosten über 30.000 €.

 

Rechnen wir das an einem typischen Angebot durch.

Beispielrechnung (Annahmen): Familie Berger, Einfamilienhaus, Baujahr 1978, Angebot für einen Sanierungsfahrplan über 1.600 €

  • 50 % von 1.600 € wären 800 €.
  • Der Deckel liegt bei 650 €, also zahlt das BAFA 650 €.
  • Eigenanteil der Bergers: 950 €.
  • Liquidität: Sie überweisen zuerst 1.600 €. Die 650 € kommen nach dem Verwendungsnachweis zurück.

 

Was bleibt bei den häufigsten Vorhaben übrig? Die Tabelle fasst die Kosten der Energieberatung aus allen Beispielrechnungen zusammen.

VorhabenBerater-Leistung
(Annahme)
Förderung auf die
Berater-Kosten
Ihr Eigenanteil
bzw. Vorteil
Einfamilienhaus, SanierungsfahrplaniSFP 1.600 €BAFA 650 €950 € Eigenanteil
Neue Fenster für 18.000 €Baubegleitung 1.100 €BAFA 550 €550 € Eigenanteil
WEG mit 8 WohnungeniSFP 2.400 € + Erläuterung 250 €850 € + 250 €193,75 € je Wohnung
HauskaufKaufberatung 500 €keine500 € Eigenanteil
Dach + Fenster 45.000 € mit iSFPiSFP 1.600 €BAFA 650 € + 3.000 € Mehrförderung auf die Maßnahme2.050 € Vorteil
Fassade 40.000 €, SteuerwegBaubegleitung 4.000 €2.000 € Steuerermäßigung2.000 € Eigenanteil

BAFA-Zuschuss für Beratung und Sanierungsfahrplan: 50 Prozent mit Deckel

Den BAFA-Zuschuss zu den Energieberater-Kosten erhalten Sie nur, wenn fünf Bedingungen erfüllt sind. Prüfen Sie diese Liste, bevor Sie unterschreiben:

  • Gebäudealter: Der Bauantrag liegt mindestens zehn Jahre zurück.
  • Qualifikation: Ihr Berater steht in der Energieeffizienz-Expertenliste, Kategorie Wohngebäude.
  • Reihenfolge: Der Antrag ist gestellt, bevor Sie den Beratungsvertrag schließen. Ein früherer Vertrag geht nur, wenn er ausdrücklich an die Förderzusage geknüpft ist.
  • Abstand: Die letzte geförderte Beratung für das Gebäude ist mindestens vier Jahre her. Neue Eigentümer sind von dieser Sperre ausgenommen.
  • Antragsberechtigung: Eigentümer und WEGs, auch Mieter oder Pächter mit Zustimmung des Eigentümers.

 

Den Antrag dürfen Sie selbst stellen oder Ihr Berater mit Ihrer Vollmacht. Aus über 500 erfolgreich begleiteten Förderanträgen empfehlen wir die Vollmacht, denn dann liegen Fristen und Formulare in einer Hand. Alle Details stehen in den Förderbedingungen des BAFA für die Energieberatung. Die Beratungsförderung können Sie mit der späteren Förderung Ihrer Sanierung kombinieren, dieselben Kosten fördert der Staat aber nur einmal. Welche Fristen gelten, zeigt der Ablauf in 8 Schritten.

Fachplanung und Baubegleitung: Zuschuss über BAFA oder KfW

Für Einzelmaßnahmen fördert das BAFA Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent, beim Ein- und Zweifamilienhaus bis 2.500 Euro. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus übernimmt die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) 50 Prozent als Tilgungszuschuss zum Kredit, bis 5.000 Euro.

Die KfW zahlt also kein Geld aufs Konto. Sie erlässt Ihnen einen Teil des Kredits, den Sie über das Programm 261 aufnehmen. Ohne Kredit gibt es auch keinen Zuschuss für die Baubegleitung.

Bei beiden Wegen muss der Baubegleiter ein Energieeffizienz-Experte sein, der für Ihr Vorhaben unabhängig beauftragt ist. Auf diese Kosten gibt es keinen iSFP-Bonus.

Energie Effizienz Experte

Wie hoch ist Ihr Eigenanteil?

Wir rechnen in der kostenfreien Erstberatung vorab aus, was für Ihr Haus nach Zuschuss übrig bleibt.

ALS NÄCHSTES

Vorab lohnt deshalb die Frage: Brauchen Sie für Ihr Projekt überhaupt einen Experten?

Brauchen Sie überhaupt einen Energieberater? Pflicht und Kosten je Vorhaben

Energieberater Pflicht je Vorhaben

Pflicht ist ein Energieberater 2026 für Privateigentümer nur, wenn Sie bestimmte Förderungen nutzen wollen: für Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), Anlagentechnik wie Lüftung, Baubegleitung bzw. Effizienzhaus-Sanierung oder den iSFP-Bonus. Für den reinen Heizungstausch genügt die Erklärung des Fachbetriebs.

Die Matrix zeigt je Vorhaben, ob Sie einen Experten brauchen und was er kostet

VorhabenExperte nötig?Typische LeistungTypische
Berater-Kosten
Zuschuss auf die
Berater-Kosten
Fenster, Haustür, Dämmung, Lüftung/Anlagentechniknur für den ZuschussFachplanung/Baubegleitungca. 590–5.000 €50 % (BAFA)
Heizungstausch, Wärmepumpeneinoptional Heizlastberechnungab ca. 1.200 €kein eigener Zuschuss
Sanierung zum EffizienzhausjaPlanung + Baubegleitungab ca. 2.000 €, auch fünfstellig50 % Tilgungszuschuss (KfW)
Schrittweise Sanierung mit iSFP-BonusjaSanierungsfahrplan1.300–2.500 €50 %, max. 650 € (BAFA)
HauskaufneinKaufberatungca. 300–800 €keiner
WEG, Mehrfamilienhausfür Zuschuss und BonusSanierungsfahrplanab ca. 1.700 €50 %, max. 850 € + 250 €

Beachten Sie: Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) statt des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026). Die frühere Pflicht zur Beratung vor dem Einbau einer Öl- oder Gasheizung ist damit entfallen, ebenso die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien.

Der Energieberater ist heute also vor allem Ihr Schlüssel zum Fördergeld. Welche Kosten für den Energieberater konkret anfallen, hängt vom Vorhaben ab. Beginnen wir mit dem, was die meisten zuerst planen: den Fenstern.

Fenster, Haustür, Dämmung: Ohne Experte kein Zuschuss

Neue Fenster dürfen Sie ohne Energieberater einbauen; für den BAFA-Zuschuss muss jedoch ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein. Planung und Begleitung kosten meist 590 bis 1.100 Euro, die Hälfte davon übernimmt das BAFA.

Der Experte bestätigt nach Abschluss auch, dass die Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllt und welche Ausgaben förderfähig sind. Für die Gebäudehülle zahlt das BAFA eine Grundförderung von 15 Prozent.

Beispielrechnung (Annahmen): Neue Fenster für 18.000 €

  • Zuschuss auf die Fenster: 15 % von 18.000 € = 2.700 €.
  • Fachplanung/Baubegleitung: 1.100 €, davon 50 % Zuschuss = 550 €.
  • Eigenanteil an den Energieberater-Kosten: 550 €.
  • Kein iSFP-Bonus, weil die Kosten unter 30.000 € liegen.

Heizungstausch und Wärmepumpe: Wann sich der Berater trotzdem rechnet

Für den Heizungstausch brauchen Sie keinen Energieberater – den KfW-Antrag stellen Sie mit der Erklärung Ihres Fachbetriebs. Sinnvoll ist ein Berater vor allem für eine Heizlastberechnung. Sie zeigt, wie groß die neue Wärmepumpe sein muss. Mit hydraulischem Abgleich – dabei wird jeder Heizkörper so eingestellt, dass er genau die nötige Wärmemenge bekommt – kostet sie ab etwa 1.200 Euro, und diese Kosten des Energieberaters können Teil der förderfähigen Heizungskosten sein.

Einen iSFP-Bonus gibt es für die Heizung nicht. Die Heizungsförderung selbst sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich in mehreren Schritten. Klären Sie den aktuellen Stand deshalb mit Ihrem Fachbetrieb, bevor Sie das Wärmepumpen-Angebot unterschreiben.

Hauskauf: Was eine Kaufberatung kostet

Eine Kaufberatung vor dem Hauskauf kostet etwa 300 bis 800 Euro und wird nicht gefördert. Der Berater schätzt ein, welche Sanierungen auf Sie zukommen. Das hilft in der Preisverhandlung.

Beispielrechnung (Annahmen): Eine Kaufberatung für 500 € kostet Sie genau 500 €.

Nach dem Kauf können Sie sofort eine geförderte Beratung beantragen, die Vier-Jahres-Sperre gilt für neue Eigentümer nicht. Bei sehr hohem Energiebedarf (Klasse H) lohnt der Sanierungsfahrplan ab 2027 zusätzlich wegen des WPB-Bonus, eines Extra-Zuschusses für die energetisch schlechtesten Gebäude („Worst Performing Building“).

Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Experte ist Pflicht

Für die Sanierung zum Effizienzhaus über das KfW-Programm 261 müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Die Kosten des Energieberaters für Fachplanung und Baubegleitung beginnen je nach Umfang bei etwa 2.000 Euro, bei großen Projekten auch fünfstellig. Davon übernimmt die KfW 50 Prozent als Tilgungszuschuss, beim Einfamilienhaus bis 5.000 Euro. Bei 2.000 Euro Honorar sind das 1.000 Euro. Den Kredit selbst gibt es bis 150.000 Euro je Wohneinheit.

Mehrfamilienhaus und WEG: Kosten pro Wohneinheit

Ein Sanierungsfahrplan für ein Mehrfamilienhaus kostet ab etwa 1.700 bis 1.840 Euro und steigt mit der Zahl der Wohnungen. Das BAFA zahlt ab drei Wohneinheiten bis zu 850 Euro. Eine WEG erhält zusätzlich bis zu 250 Euro, wenn der Berater den Fahrplan in der Eigentümerversammlung erläutert.

Beispielrechnung (Annahmen): WEG mit 8 Wohnungen

  • Sanierungsfahrplan 2.400 € + Erläuterung in der Eigentümerversammlung 250 € = 2.650 €.
  • Zuschuss: 850 € (Deckel) + 250 € = 1.100 €.
  • Eigenanteil: 1.550 €, also 193,75 € je Wohnung.

 

Ab acht Wohnungen liegt der Eigenanteil damit unter 200 Euro je Einheit.

ALS NÄCHSTES

Ob sich der Fahrplan danach rechnet, hängt bei Einzelmaßnahmen von einer neuen Schwelle ab.

Lohnt sich der Sanierungsfahrplan 2026 noch?

Lohnt sich der Sanierungsfahrplan 2026

Ja, aber erst ab einer bestimmten Investitionshöhe: Seit dem 21.07.2026 gibt es den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten im Einfamilienhaus nur noch für förderfähige Kosten über 30.000 Euro. Bei 60.000 Euro bringt der Sanierungsfahrplan bis zu 6.000 Euro mehr Zuschuss.

So regelt es die Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) seit dem Neustart der Förderung am 21.07.2026. Wer bis zum 20.07. beantragt hatte, fällt noch unter die alten Bedingungen; vom 09. bis 20.07.2026 war technisch keine Antragstellung möglich. Viele Ratgeber rechnen noch mit der alten Regel, nach der der Bonus auf die gesamte Summe galt.

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle gilt bei der ersten Wohneinheit:

  • Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten.
  • Höhere Obergrenze mit iSFP: Mit Sanierungsfahrplan sind bis zu 60.000 € förderfähig, ohne nur 30.000 €.
  • Bonus: +5 Prozentpunkte, aber nur auf den Teil über 30.000 €.

Rechnen wir vier typische Investitionssummen durch

Förderfähige KostenZuschuss ohne iSFPZuschuss mit iSFPMehrförderung
durch den iSFP
20.000 €3.000 €3.000 €0 €
35.000 €4.500 € (Deckel bei 30.000 €)5.500 € (5.250 € + 250 € Bonus)1.000 €
45.000 €4.500 €7.500 € (6.750 € + 750 € Bonus)3.000 €
60.000 €4.500 €10.500 € (9.000 € + 1.500 € Bonus)6.000 €

Die letzte Zeile entspricht dem offiziellen Rechenbeispiel des Bundeswirtschaftsministeriums: 10.500 Euro statt 4.500 Euro. Als Faustformel gilt: Die Mehrförderung beträgt 20 Prozent des Betrags über 30.000 Euro, höchstens 6.000 Euro.

Entscheidend ist, ab wann sich Ihr Eigenanteil an den Kosten der Energieberatung zurückverdient. Die Schwelle berechnen Sie mit 30.000 € + 5 × iSFP-Eigenanteil:

iSFP-HonorarIhr Eigenanteil
nach BAFA
iSFP rechnet sich
rein förderseitig ab
1.300 €650 €ca. 33.250 € förderfähigen Kosten
1.600 €950 €ca. 34.750 €
2.500 €1.850 €ca. 39.250 €

Beispielrechnung (Annahmen): Sie planen Dach und Fenster für zusammen 45.000 €. Der Sanierungsfahrplan bringt 3.000 € mehr Zuschuss. Abzüglich Ihres iSFP-Eigenanteils von 950 € bleibt ein Vorteil von 2.050 €. Das lohnt sich.

Der Bonus gilt für höchstens drei Anträge, und Sie haben 15 Jahre Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Für Heizung sowie Fachplanung und Baubegleitung gibt es keinen Bonus. Bei jedem Antrag mit iSFP-Bonus prüft ein Energieeffizienz-Experte, ob die Maßnahme Ihrem Fahrplan entspricht.

Gut zu wissen – Ausblick 2027: Ab dem ersten Quartal 2027 gibt es den WPB-Bonus („Worst Performing Building“) von 5 Prozent für die Dämmung der Gebäudehülle, aber nur für Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan. Fenster sind ausgenommen. Er gilt für energetisch besonders schlechte Häuser, die mindestens 300 Kilowattstunden Energie pro Quadratmeter und Jahr benötigen (Endenergiebedarf, kWh/(m²a)) oder einen Energiebedarfsausweis der Klasse H haben, höchstens für drei Anträge je Gebäude.

Ist ein Energieberater auch ohne Bonus sinnvoll? Der Nutzen jenseits der Förderung

Ja – auch ohne Bonus hilft ein Energieberater, Sanierungsschritte in der richtigen Reihenfolge zu planen und teure Fehlinvestitionen wie eine zu groß dimensionierte Heizung zu vermeiden. Den Wert sehen Sie an vier Stellen:

  • Reihenfolge: Erst die Hülle, dann die Heizung. Wer zuerst die Wärmepumpe kauft und später dämmt, hat oft ein überdimensioniertes Gerät.
  • Planungssicherheit: Sie wissen, was in welchem Jahr ansteht, inklusive der 15-Jahres-Frist für den Bonus.
  • Zweitmeinung: Ein unabhängiger Experte prüft Handwerkerangebote auf Plausibilität.
  • Unterlage: Bank und spätere Käufer sehen schwarz auf weiß, was geplant oder erledigt ist.

Wann sich der Sanierungsfahrplan förderseitig nicht rechnet

Förderseitig rechnet sich der Sanierungsfahrplan vor allem dann nicht, wenn Sie nur eine einzelne, kleinere Maßnahme planen, nur die Heizung tauschen oder erst einmal Orientierung suchen. Wir empfehlen ihn trotzdem, denn er zeigt Ihnen vorher, welche Maßnahme sich an Ihrem Haus wirklich lohnt. Viele unserer Kunden wissen nicht, dass der Bonus seit Juli 2026 bei kleinen Vorhaben komplett entfällt. Vier Fälle zeigen es:

  1. Fenster für 22.000 € plus neue Heizung: Die Gebäudehülle bleibt unter 30.000 €, der Bonus ist also 0 €. Die Heizung bekommt ohnehin keinen. Sie würden 950 € Eigenanteil für den Fahrplan zahlen, ohne einen Euro mehr Förderung. Rein rechnerisch günstiger ist die Baubegleitung nur für die Fenster mit ca. 550 € Eigenanteil.
  2. Nur die Kellerdecke dämmen für 5.000 €: 15 % bringen 750 € Zuschuss, der Sanierungsfahrplan keinen Euro mehr. Nach 300 bis 550 € Eigenanteil für die Baubegleitung bleiben netto nur etwa 200 bis 450 €. Rechnen Sie hier genau nach.
  3. Nur Heizungstausch: Ein Experte ist keine Pflicht, der Fachbetrieb reicht für den Antrag. Wir empfehlen aber immer einen neutralen Energieberater, zum Beispiel für eine Heizlastberechnung.
  4. Erst einmal Orientierung: Ein kostenfreies Erstgespräch mit einem gelisteten Experten beantwortet die ersten Fragen. Der Fahrplan kann später kommen.

 

Hatten Sie vor weniger als vier Jahren schon eine geförderte Beratung für dasselbe Haus, gibt es ohnehin keine neue geförderte Beratung. Umgekehrt kippt die Rechnung schnell zugunsten des Fahrplans, wenn Sie mehrere Maßnahmen über die nächsten Jahre planen oder Ihr Haus ab 2027 für den WPB-Bonus infrage kommt.

Ihre drei Wege im Überblick

  • Sanierungsfahrplan mit Bonus: bei mehreren Maßnahmen und mehr als 30.000 € förderfähigen Kosten an der Hülle.
  • Baubegleitung für eine Einzelmaßnahme: bei nur einer Maßnahme an Hülle oder Anlagentechnik, am besten auf Grundlage eines Sanierungsfahrplans.
  • Steuerweg nach § 35c EStG: wenn Sie selbst im Haus wohnen, genug Einkommensteuer zahlen und für dieselbe Maßnahme keinen Zuschuss nehmen.
Energie Effizienz Experte

iSFP-Bonus: ja oder nein?

Die 30.000-Euro-Schwelle entscheidet – wir prüfen sie für Sie.

Wir rechnen aus, ob der Sanierungsfahrplan seinen Eigenanteil bei Ihrem Vorhaben über den Bonus wieder hereinholt und welche Maßnahmen sich an Ihrem Haus lohnen.

ALS NÄCHSTES

Der dritte Weg klingt nach Bürokratie, schlägt in unserem Beispiel aber den besten Zuschuss um 2.450 Euro. Den Haken dabei zeigt die Steuerrechnung.

Energieberater-Kosten von der Steuer absetzen: Wann § 35c mehr bringt

Energieberater Kosten von der Steuer absetzen

Ja: Nach § 35c EStG können Selbstnutzer 50 Prozent der Energieberater-Kosten von der Steuer abziehen, wenn der Berater die energetische Sanierung planerisch begleitet oder beaufsichtigt. Das gilt allerdings nur, wenn für dieselbe Maßnahme kein Zuschuss fließt.

Grundlage ist § 35c Abs. 1 Satz 4 EStG. Laut Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 14.01.2021 (Randziffer 50) ziehen Sie die 50 Prozent der Beraterkosten vollständig in dem Jahr ab, in dem die Maßnahme abgeschlossen wird. Der Berater muss vom BAFA für die Energieberatung zugelassen sein. Den vollständigen § 35c EStG im Wortlaut können Sie online nachlesen.

Die Maßnahme selbst bringt 20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre: 7, 7 und 6 Prozent. Insgesamt sind höchstens 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt möglich. Die Kosten des Energieberaters zählen dabei mit.

Damit Ihre Energieberatung steuerlich absetzbar ist, müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Gebäude ist älter als zehn Jahre.
  2. Sie bewohnen es selbst.
  3. Die Maßnahme wurde nach dem 31.12.2019 begonnen und wird vor dem 01.01.2030 abgeschlossen.
  4. Sie haben eine Bescheinigung des Fachunternehmens bzw. des Experten nach amtlichem Muster.

 

Eintragen müssen Sie die Kosten in der Anlage „Energetische Maßnahmen“ zu Ihrer Einkommensteuererklärung, die Bescheinigung geht ans Finanzamt. Prüfen Sie die genaue Bezeichnung in Ihrem aktuellen ELSTER-Formular.

Achtung: Nehmen Sie für eine Maßnahme einen BAFA- oder KfW-Zuschuss, ein zinsverbilligtes Darlehen oder die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a, ist § 35c für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. Ein reiner Sanierungsfahrplan ohne anschließende Maßnahme lässt sich über § 35c nicht absetzen.

Welcher Weg mehr bringt, zeigt ein Vergleich. Annahmen: Herr Keller bewohnt sein Haus von 1985 selbst, lässt die Fassade für 40.000 € dämmen und beauftragt den Energieberater mit der Baubegleitung für 4.000 €.

PositionZuschuss mit iSFPZuschuss ohne iSFPSteuerweg (§ 35c)
Förderung der Maßnahme6.500 € (15 % × 40.000 € + 5 % × 10.000 €)4.500 € (15 % × 30.000 €, Deckel)8.000 € (20 % × 40.000 €, verteilt auf 2.800 / 2.800 / 2.400 €)
Förderung der Baubegleitung2.000 € (50 %, BAFA)2.000 €2.000 € (50 % im Abschlussjahr)
Eigenanteil Sanierungsfahrplan−950 €––
Vorteil gesamt7.550 €6.500 €10.000 € über drei Steuerjahre
VoraussetzungAntrag vor AuftragAntrag vor Auftraggenug Einkommensteuer: ca. 4.800 € im 1., 2.800 € im 2., 2.400 € im 3. Jahr

Für Herrn Keller bringt der Steuerweg 2.450 Euro mehr als der beste Zuschussweg. Das Geld kommt allerdings später, verteilt über drei Steuererklärungen. Als Faustregel gilt: Liegt Ihr Zuschusssatz unter 20 Prozent und zahlen Sie genug Steuern, prüfen Sie § 35c. Bei der Heizungsförderung mit Boni ist der Zuschuss meist die bessere Wahl.

Können Sie den BAFA-Zuschuss für den Sanierungsfahrplan nehmen und später die Baubegleitung über § 35c absetzen? Der Ausschluss im Gesetz bezieht sich auf „dieselben Maßnahmen“. Ob beides kombinierbar ist, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung. Die Rechnung oben ist vereinfacht und ersetzt keine Steuerberatung.

Vermieter: Energieberater-Kosten als Werbungskosten statt § 35c

§ 35c gilt nur für Gebäude, die Sie zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Als Vermieter setzen Sie die Kosten des Energieberaters meist als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung an. Ob es sich um sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand oder um Herstellungskosten handelt, hängt von der Maßnahme ab.

Den BAFA-Zuschuss für die Beratung können auch Vermieter erhalten. Erhaltene Zuschüsse mindern dann die absetzbaren Kosten. Wer ein Arbeitszimmer oder ein Betriebsgebäude saniert, lässt den Einzelfall am besten steuerlich prüfen.

Energie Effizienz Experte

Zuschuss oder Steuerbonus?

Wir rechnen beide Wege in der kostenfreien Erstberatung für Ihr Vorhaben durch, inklusive iSFP-Bonus-Check.

ALS NÄCHSTES

Ob Zuschuss oder Steuerweg: Beides steht und fällt mit der richtigen Reihenfolge. Wie die aussieht, zeigt der Ablauf.

Ablauf in 8 Schritten: Antrag, Vorkasse und Fristen

Ablauf der geförderten Energieberatung in 8 Schritten

Stellen Sie den BAFA-Antrag vor der Beauftragung, zahlen Sie nach der Beratung das volle Honorar und reichen Sie den Verwendungsnachweis fristgerecht ein – erst dann zahlt das BAFA den Zuschuss aus. Laut BAFA beginnt das Vorhaben bereits mit dem Abschluss des Beratungsvertrags. Die Förderung muss deshalb vor der Beauftragung beantragt werden.

So läuft eine geförderte Energieberatung ab:

  1. Gelisteten Berater auswählen: Förderfähig sind nur Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste, Kategorie Wohngebäude.
  2. Festpreis-Angebot einholen: Entscheiden Sie nach Erfahrung und Vertrauen statt nach dem niedrigsten Preis, etwa für die gelisteten Experten von EnerFokus. Prüfen Sie das Angebot mit der Angebots-Checkliste.
  3. Zuschuss für den Energieberater beantragen: Den BAFA-Antrag stellen wir mit Ihrer Vollmacht für Sie. Selbst stellen dürfen Sie ihn auch. Den Vertrag schließen Sie erst danach oder nur mit der Bedingung der Förderzusage.
  4. Zusage optional abwarten: Das dauert etwa zwei Wochen. Sobald der Antrag gestellt ist, darf die Beratung auf eigenes Risiko beginnen. Es werden kaum Anträge abgelehnt. Sie können also loslegen.
  5. Vor-Ort-Termin: Er dauert meist ein bis zwei Stunden, mit Sanierungsfahrplan bis zu drei.
  6. Bericht oder Sanierungsfahrplan erhalten: Nach einigen Tagen bis Wochen liegt das Ergebnis vor, Sie besprechen es mit dem Berater.
  7. Rechnung vollständig bezahlen: Seit dem 01.04.2025 zahlen Sie das ganze Honorar selbst.
  8. Verwendungsnachweis einreichen: Der Verwendungsnachweis belegt dem BAFA, dass die Beratung stattgefunden hat und bezahlt ist. Die Frist steht in Ihrem Bescheid. Erst danach überweist das BAFA den Zuschuss, Belege prüft es nur stichprobenartig.

 

Wichtiger Hinweis: Verpassen Sie die Frist für den Verwendungsnachweis, wird der Bescheid seit dem 01.01.2025 automatisch unwirksam. Ein Widerspruch ist dann nicht mehr möglich. Eine einmalige Verlängerung um sechs Monate müssen Sie vor Fristablauf beantragen.

Bis zum fertigen Sanierungsfahrplan vergehen vom ersten Kontakt an laut Marktangaben meist zwei bis fünf Monate. Bei unseren Kunden zeigt sich: Wer den Antrag stellt, sobald das Angebot passt, verliert die wenigsten Wochen.

Aufgaben des Energieberaters: Was er im Haus prüft und welche Unterlagen Sie brauchen

Der Energieberater prüft beim Vor-Ort-Termin Dach, Fassade, Fenster, Keller, Heizung, Warmwasser und Lüftung und gleicht sie mit Ihren Verbrauchsdaten ab. Daraus entsteht ein Bericht oder Sanierungsfahrplan mit Maßnahmen und Reihenfolge.

Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller geht es. Diese Dokumente helfen:

  • Grundrisse und Schnitte
  • Baujahr bzw. Datum des Bauantrags
  • vorhandener Energieausweis
  • Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre
  • Rechnungen früherer Sanierungen
  • Protokoll des Schornsteinfegers
  • Fotos von Heizung, Dachboden und Keller
Energie Effizienz Experte

Antrag, Fristen, Vorkasse: Wir behalten den Überblick

In der kostenfreien Erstberatung klären wir, was Sie wann tun müssen, damit kein Euro Förderung verloren geht.

ALS NÄCHSTES

Der Ablauf steht und fällt mit Schritt 1: dem richtigen Berater. Woran Sie einen seriösen Experten erkennen, zeigen wir gleich.

Guten Energieberater erkennen und Abzocke vermeiden

Guten Energieberater erkennen

Einen seriösen Energieberater erkennen Sie an der Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste, einem schriftlichen Festpreis-Angebot mit klarem Leistungsumfang und korrekten Förderangaben. Die Berufsbezeichnung „Energieberater“ ist nicht geschützt. Pauschal unseriös ist die Branche deshalb nicht, aber nicht jeder, der sich Energieberater nennt, kann Ihnen zu Fördergeld verhelfen.

Die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes führt die dena. Sie umfasst mehr als 20.000 Einträge, jeder Eintrag gilt drei Jahre. Über die Postleitzahl finden Sie dort gelistete Energieberater in Ihrer Nähe, auch die Experten von EnerFokus sind dort gelistet.

Praxistipp: Verspricht Ihnen ein Anbieter 2026 noch 80 Prozent Förderung oder soll der Vertrag ohne Förderbedingung schon vor dem Antrag unterschrieben werden, fragen Sie nach. Beides entspricht nicht den aktuellen BAFA-Regeln.

Checkliste: Daran erkennen Sie ein faires Angebot

Legen Sie diese acht Punkte neben Ihr Angebot:

  • Der Berater steht in der Expertenliste, Kategorie Wohngebäude.
  • Das Angebot nennt einen Festpreis mit Leistungsumfang: Vor-Ort-Termin, Bericht oder iSFP, Besprechung.
  • Der Förderantrag per Vollmacht ist im Festpreis enthalten oder separat ausgewiesen.
  • Der Vertrag gilt erst nach dem Förderantrag oder nur unter der Bedingung der Förderzusage.
  • Die Förderangabe stimmt: 50 %, Deckel 650 € bzw. 850 €.
  • Der Sanierungsfahrplan entsteht im aktuellen Format, ab dem 01.12.2026 mit der neuen Software-Version 2.7.x des BAFA.
  • Der Berater ist unabhängig und nimmt keine Provision von Herstellern oder Handwerkern. Für die Baubegleitung verlangt die Förderung ausdrücklich eine vorhabenbezogen unabhängige Beauftragung.
  • Berufshaftpflicht und Referenzen liegen vor, die Terminzusage ist realistisch.

Die 6 teuersten Fehler bei der Energieberatung

Diese Fehler kosten am meisten Geld. Alle lassen sich vermeiden:

❌ Vertrag vor dem Förderantrag unterschrieben

Konsequenz: Zuschuss komplett weg.

Lösung: Erst Antrag, dann Vertrag, oder Vertrag nur mit Förderbedingung.

❌ Verwendungsnachweis verpasst

Konsequenz: Bescheid unwirksam, ohne Widerspruchsmöglichkeit.

Lösung: Frist notieren, Verlängerung rechtzeitig beantragen.

❌ Bonus fest eingeplant, obwohl die Gebäudehülle unter 30.000 € bleibt

Konsequenz: 0 € Bonus.

Lösung: Mit der Schwellen-Formel nachrechnen: 30.000 € + 5 × iSFP-Eigenanteil. Den Fahrplan empfehlen wir trotzdem, weil er zeigt, welche Maßnahme sich an Ihrem Haus lohnt.

❌ Zuschuss und § 35c für dieselbe Maßnahme

Konsequenz: Steuerermäßigung ausgeschlossen.

Lösung: Je Maßnahme einen Weg wählen.

❌ Berater nicht gelistet

Konsequenz: keine Förderung für Beratung und Maßnahme.

Lösung: Expertenliste vor der Anfrage prüfen.

❌ Vorkasse nicht eingeplant

Konsequenz: volles Honorar vorstrecken.

Lösung: Liquidität vorab einplanen.

Energie Effizienz Experte

Haben Sie schon ein Angebot?

Wir prüfen es kostenfrei gegen die Checkliste.

Stimmt die Förderangabe? Ist der Vertrag an die Zusage geknüpft? Wir sagen es Ihnen, bevor Sie unterschreiben.

ALS NÄCHSTES

Sechs Fehler, sechs einfache Gegenmittel. Bleiben noch die Spezialfälle: Hauskauf, Steuer, Mietobjekt. Die beantworten wir kompakt in den häufigsten Fragen.

Häufige Fragen zu Energieberater-Kosten, Steuer und Förderung

Die Kosten für den Energieberater trägt der Auftraggeber, also meist der Eigentümer oder die WEG. Mieter und Pächter können mit Zustimmung des Eigentümers ebenfalls beauftragen. Den Zuschuss erhalten Sie erst nach der Zahlung.

Oft nichts. Viele Energieberater bieten ein kostenfreies Erstgespräch an, auch EnerFokus. Darin klären Sie, welche Leistung Sie brauchen und welcher Zuschuss für Ihr Haus möglich ist.

Dann zahlen Sie das Honorar allein. Ein Vertrag vor dem Antrag kostet den Zuschuss, das Honorar bleibt trotzdem fällig. Eine verpasste Nachweisfrist macht den Bescheid unwirksam, ein Widerspruch ist nicht möglich.

Ja. Die Regel, dass zwischen zwei geförderten Beratungen vier Jahre liegen müssen, gilt nicht für neue Eigentümer. Sie können direkt nach dem Kauf eine geförderte Energieberatung beantragen.

Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Sicherer ist § 35c EStG mit 50 Prozent der Beraterkosten bei begleiteter Sanierung. § 35a und § 35c schließen sich für dieselbe Maßnahme aus, Einzelfälle klärt Ihre Steuerberatung.

Für den öffentlich geförderten Teil einer Maßnahme meist nicht. Zinsverbilligte Darlehen und steuerfreie Zuschüsse schließen die Steuerermäßigung für dieselben Kosten aus.

Bei selbst genutztem Wohneigentum ist ein Zuschuss nach derzeitigem Stand kein steuerpflichtiges Einkommen. Vermieter müssen ihn dagegen berücksichtigen, weil er die absetzbaren Kosten mindert.

Das ist kein Entweder-oder. Zuständig ist das BAFA für die Energieberatung sowie für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Für Heizungsförderung und Effizienzhaus ist die KfW zuständig.

Gefördert werden 2026 Gebäudehülle (15 Prozent, mit Fahrplan plus 5 Prozent auf Kosten über 30.000 Euro), Heizung (derzeit 30 Prozent Grundförderung plus Boni), Effizienzhaus (KfW-Kredit bis 150.000 Euro je Wohnung) und Energieberatung (50 Prozent). Alternativ gibt es den Steuerbonus nach § 35c mit 20 Prozent.

Die Förderung von Einzelmaßnahmen ist auf 70 Prozent gedeckelt, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) auf 80 Prozent. So hohe Sätze erreicht praktisch nur die Heizungsförderung mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus (40, 30 oder 10 Prozent bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro). Für die Energieberatung gelten immer 50 Prozent.

Das hängt von Größe, Baujahr und Zustand ab. Ein Sanierungsfahrplan ordnet die Maßnahmen und schätzt die Kosten je Schritt. 150.000 Euro je Wohneinheit sind zugleich der Kredithöchstbetrag der KfW für die Sanierung zum Effizienzhaus.

Fazit: So bleiben Ihre Energieberater-Kosten klein

Für einen geförderten Sanierungsfahrplan im Einfamilienhaus zahlen Sie 2026 meist zwischen 650 und 1.850 Euro selbst. Der iSFP-Bonus holt diesen Betrag erst ab rund 33.000 bis 39.000 Euro förderfähigen Kosten an der Gebäudehülle wieder herein, darunter lohnt er sich vor allem als Planungsgrundlage für Ihr Haus. So halten Sie Ihre Energieberater Kosten niedrig:

  1. Antrag zuerst: Erst der Förderantrag, dann der Vertrag. Ein erfahrener Energieberater kennt diese Reihenfolge und sorgt dafür, dass alles förderfähig bleibt. Und das volle Honorar für die Vorkasse einplanen.
  2. Bonus-Schwelle prüfen: Rechnen Sie 30.000 € + 5 × Ihren iSFP-Eigenanteil. Liegt Ihr Vorhaben darunter, bringt der Fahrplan keinen Bonus. Wir empfehlen ihn trotzdem: Für Ihren Eigenanteil wissen Sie vorher, welche Maßnahme sich an Ihrem Haus wirklich lohnt, bevor Sie etwa 30.000 € in eine Fassadendämmung investieren.
  3. Steuer und Zuschuss vergleichen: Bei der Gebäudehülle bringt § 35c oft mehr, wenn Sie selbst im Haus wohnen und genug Steuern zahlen. Binden Sie auch beim Steuerweg einen Energieberater für Sanierungsfahrplan und Baubegleitung ein: Seine Kosten setzen Sie zu 50 Prozent ab, und er stellt sicher, dass technisch alles stimmt. Der technische Mehrwert ist oft größer als das Fördergeld.

 

Planen Sie mit Vorlauf: Auf einen gelisteten Experten warten Sie oft mehrere Wochen, und vor dem Antrag darf kein Vertrag stehen. Ein zu früh unterschriebener Vertrag kostet Sie bis zu 650 Euro Zuschuss.

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Sichern Sie sich jetzt Ihren Termin – bevor die Wartezeit wächst

Kostenfreies Erstgespräch, Ergebnis: Ihr Eigenanteil auf den Euro genau.

Wir prüfen mit Ihren Zahlen, ob sich Sanierungsfahrplan, Baubegleitung oder Steuerweg für Sie rechnet, und stellen den Förderantrag fristgerecht – bevor ein Vertrag steht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien von BAFA und KfW.