Energieberater Kosten liegen 2026 zwischen rund 300 Euro für eine Kurzberatung und rund 2.500 Euro für einen Sanierungsfahrplan im Einfamilienhaus. Das ist aber selten der Betrag, den Sie am Ende tatsächlich zahlen. Als von der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistete Energieeffizienz-Experten haben wir bei EnerFokus über 500 Förderanträge erfolgreich begleitet. Deshalb rechnen wir hier jeden typischen Fall bis zu Ihrem Eigenanteil durch: nach Zuschuss, Bonus und Steuer.




Wir sind zertifizierte Energie-Effizienz-Experten

Ein Energieberater kostet 2026 zwischen rund 300 Euro (Kurzberatung) und rund 2.500 Euro für einen Sanierungsfahrplan im Einfamilienhaus; die Begleitung einer umfassenden Sanierung beginnt bei etwa 2.000 Euro. Wie hoch die Kosten eines Energieeffizienz-Experten für Sie ausfallen, hängt von der Leistung ab. Die Tabelle zeigt die typischen Marktpreise und daneben, was nach dem Zuschuss übrig bleibt.
| Leistung | Typische Kosten (Marktangaben, inkl. MwSt.) | Gefördert? | Max. Zuschuss | Typischer Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|
| Online-Kurzberatung ca. 60 Minuten, ohne Hausbesuch | ca. 300 € | nein | – | ca. 300 € |
| Vor-Ort-Beratung ohne iSFP Einfamilienhaus | meist 300–600 € | nein | – | 300–600 € |
| Kaufberatung vor dem Hauskauf | ca. 300–800 € | nein | – | 300–800 € |
| Sanierungsfahrplan (iSFP) Ein-/Zweifamilienhaus | 1.300–2.500 € | BAFA 50 % | 650 € | ca. 650–1.850 € |
| Sanierungsfahrplan (iSFP) ab 3 Wohneinheiten | ab ca. 1.700–1.840 €, steigt mit den Wohnungen | BAFA 50 % | 850 € (+250 € WEG) | je nach Größe |
| Fachplanung/Baubegleitung einer Einzelmaßnahme | ca. 590–5.000 € | BAFA 50 % | bis 2.500 € | ca. 300–2.500 € |
| Heizlastberechnung inkl. hydraulischem Abgleich | ab ca. 1.200 € | als Teil der Heizungskosten möglich | – | je nach Heizungsförderung |
Nicht über die Energieberatung gefördert: Energieausweis ca. 250–600 €, Thermografie ca. 500–5.000 €, Blower-Door-Test ca. 600–2.000 €. Alle Preise sind typische Spannen laut Marktangaben, eine amtliche Preisliste gibt es nicht.
Am stärksten schwanken die Kosten der Energieberatung beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Hier entscheidet ein Detail über Ihren Eigenanteil, das oft übersehen wird: der Deckel. Rechnen Sie ihn mit dieser Formel selbst nach:
Eigenanteil = Honorar − min(50 % × Honorar; 650 €)
Bis zu einem Honorar von 1.300 Euro zahlt das BAFA genau die Hälfte. Darüber wächst der Zuschuss nicht mehr mit. Jeden Euro über 1.300 Euro tragen Sie also allein. Ein Angebot über 2.500 Euro bringt Ihnen keinen Cent mehr Förderung als eines über 1.300 Euro.
Verwechseln Sie die Energieberatung nicht mit dem Energieausweis. Der Ausweis ist ein Pflichtdokument für Verkauf und Vermietung, berät Sie aber nicht. Nach aktuellem Stand ändern sich seine Regeln mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz zum 01.01.2027.
Energieberater rechnen nach Stundensatz (meist 100 bis 200 Euro), Tagessatz, Festpreis oder bei der Baubegleitung nach Aufwand bzw. als Anteil der Bausumme ab. Der Stundensatz ist zugleich die Antwort auf die häufige Frage, was ein Energieberater pro Stunde verdient. Welches Honorar-Modell für Sie günstiger ist, hängt von der Leistung ab:
| Honorarmodell | Typisch bei | Spanne | Vorteil | Risiko |
|---|---|---|---|---|
| Stundensatz | Kurzberatung, Zusatzaufwand | ca. 100–200 € pro Stunde | nur echter Aufwand | Endsumme offen |
| Tagessatz | größere Gebäude, Gutachten | ca. 500–1.500 € pro Tag | planbar bei klaren Aufgaben | Zahl der Tage unklar |
| Festpreis/Pauschale | Sanierungsfahrplan, Vor-Ort-Beratung | beim iSFP meist 1.300–2.500 € | Kostensicherheit | Leistungsumfang muss feststehen |
| Anteil der Bausumme | Baubegleitung einer umfassenden Sanierung ca. 5 % der Bausumme | ab ca. 2.000 €, bei großen Sanierungen auch fünfstellig | wächst mit dem Aufwand | schwer vorab zu beziffern |
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist seit 2021 nur noch eine Orientierung. Honorare sind frei verhandelbar. Unsere Empfehlung: Vereinbaren Sie für den Sanierungsfahrplan einen Festpreis und für Stundenleistungen eine schriftliche Obergrenze.
Unser Tipp: Lassen Sie sich auflisten, was der Festpreis enthält: Vor-Ort-Termin, Bericht oder iSFP, Abschlussbesprechung und Förderantrag. In der Praxis sehen wir, dass nachträglich berechnete Leistungen die Rechnung am häufigsten nach oben treiben.
Die Kosten für einen Energieberater können für dasselbe Haus mehrere Hundert Euro auseinanderliegen. Fünf Faktoren erklären das, und bei jedem können Sie etwas tun:
Kostenlos ist bei vielen Energieberatern das Erstgespräch, bei EnerFokus ebenfalls. Darin klären Sie, welche Leistung Ihr Vorhaben wirklich braucht und welcher Zuschuss möglich ist. Für eine erste Einschätzung reicht das oft, etwa vor einem Heizungstausch.
Günstiger wird es außerdem dort, wo Kommunen und Landesenergieagenturen eigene Zuschüsse zur Energieberatung zahlen. Fragen Sie dort nach, denn die Programme unterscheiden sich von Ort zu Ort.
Die Grenze ist allerdings klar. Ein Erstgespräch ersetzt weder Sanierungsfahrplan noch Baubegleitung. Für Fördergeld führt der Weg zum gelisteten Experten.
Wie viel der Staat dann vom Honorar übernimmt und warum ein teureres Angebot nicht mehr Förderung bringt, klärt der nächste Abschnitt.

Das BAFA übernimmt 50 Prozent des Energieberater-Honorars – höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Fachplanung und Baubegleitung einer Sanierung fördert der Staat zusätzlich mit 50 Prozent.
Sie als Auftraggeber zahlen zunächst das volle Honorar. Den Zuschuss überweist das BAFA seit dem 01.04.2025 nachträglich an Sie, nicht mehr direkt an den Berater.
Das Programm heißt Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Träger ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), abgewickelt wird es vom BAFA. Welche Stelle welche Leistung fördert, zeigt die Übersicht:
| Leistung | Förderstelle | Satz | Obergrenze | Stand |
|---|---|---|---|---|
| Energieberatung/iSFP, Ein- und Zweifamilienhaus | BAFA (EBW) | 50 % | max. 650 € | Okt. 2026 |
| Energieberatung/iSFP, ab 3 Wohneinheiten | BAFA (EBW) | 50 % | max. 850 € | Okt. 2026 |
| Erläuterung des iSFP in der WEG-Versammlung | BAFA (EBW) | 100 % | max. 250 € einmalig | Okt. 2026 |
| Fachplanung/Baubegleitung einer Einzelmaßnahme | BAFA (BEG EM) | 50 % | EFH/ZFH max. 2.500 € (5.000 € förderfähig); MFH 2.000 € förderfähig je Wohnung, max. 10.000 € | Richtlinie Juli 2026 |
| Fachplanung/Baubegleitung Effizienzhaus | KfW (Kredit 261) | 50 % Tilgungszuschuss | EFH/ZFH bis 5.000 €; MFH bis 2.000 € je Wohnung, max. 20.000 € | KfW 2026 |
EFH/ZFH = Ein-/Zweifamilienhaus, MFH = Mehrfamilienhaus, BEG EM = Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Gut zu wissen – Mythos-Check: Diese vier Aussagen kursieren noch im Netz, stimmen aber nicht mehr.
Rechnen wir das an einem typischen Angebot durch.
Beispielrechnung (Annahmen): Familie Berger, Einfamilienhaus, Baujahr 1978, Angebot für einen Sanierungsfahrplan über 1.600 €
Was bleibt bei den häufigsten Vorhaben übrig? Die Tabelle fasst die Kosten der Energieberatung aus allen Beispielrechnungen zusammen.
| Vorhaben | Berater-Leistung (Annahme) | Förderung auf die Berater-Kosten | Ihr Eigenanteil bzw. Vorteil |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus, Sanierungsfahrplan | iSFP 1.600 € | BAFA 650 € | 950 € Eigenanteil |
| Neue Fenster für 18.000 € | Baubegleitung 1.100 € | BAFA 550 € | 550 € Eigenanteil |
| WEG mit 8 Wohnungen | iSFP 2.400 € + Erläuterung 250 € | 850 € + 250 € | 193,75 € je Wohnung |
| Hauskauf | Kaufberatung 500 € | keine | 500 € Eigenanteil |
| Dach + Fenster 45.000 € mit iSFP | iSFP 1.600 € | BAFA 650 € + 3.000 € Mehrförderung auf die Maßnahme | 2.050 € Vorteil |
| Fassade 40.000 €, Steuerweg | Baubegleitung 4.000 € | 2.000 € Steuerermäßigung | 2.000 € Eigenanteil |
Den BAFA-Zuschuss zu den Energieberater-Kosten erhalten Sie nur, wenn fünf Bedingungen erfüllt sind. Prüfen Sie diese Liste, bevor Sie unterschreiben:
Den Antrag dürfen Sie selbst stellen oder Ihr Berater mit Ihrer Vollmacht. Aus über 500 erfolgreich begleiteten Förderanträgen empfehlen wir die Vollmacht, denn dann liegen Fristen und Formulare in einer Hand. Alle Details stehen in den Förderbedingungen des BAFA für die Energieberatung. Die Beratungsförderung können Sie mit der späteren Förderung Ihrer Sanierung kombinieren, dieselben Kosten fördert der Staat aber nur einmal. Welche Fristen gelten, zeigt der Ablauf in 8 Schritten.
Für Einzelmaßnahmen fördert das BAFA Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent, beim Ein- und Zweifamilienhaus bis 2.500 Euro. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus übernimmt die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) 50 Prozent als Tilgungszuschuss zum Kredit, bis 5.000 Euro.
Die KfW zahlt also kein Geld aufs Konto. Sie erlässt Ihnen einen Teil des Kredits, den Sie über das Programm 261 aufnehmen. Ohne Kredit gibt es auch keinen Zuschuss für die Baubegleitung.
Bei beiden Wegen muss der Baubegleiter ein Energieeffizienz-Experte sein, der für Ihr Vorhaben unabhängig beauftragt ist. Auf diese Kosten gibt es keinen iSFP-Bonus.

Wir rechnen in der kostenfreien Erstberatung vorab aus, was für Ihr Haus nach Zuschuss übrig bleibt.
Vorab lohnt deshalb die Frage: Brauchen Sie für Ihr Projekt überhaupt einen Experten?

Pflicht ist ein Energieberater 2026 für Privateigentümer nur, wenn Sie bestimmte Förderungen nutzen wollen: für Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), Anlagentechnik wie Lüftung, Baubegleitung bzw. Effizienzhaus-Sanierung oder den iSFP-Bonus. Für den reinen Heizungstausch genügt die Erklärung des Fachbetriebs.
| Vorhaben | Experte nötig? | Typische Leistung | Typische Berater-Kosten | Zuschuss auf die Berater-Kosten |
|---|---|---|---|---|
| Fenster, Haustür, Dämmung, Lüftung/Anlagentechnik | nur für den Zuschuss | Fachplanung/Baubegleitung | ca. 590–5.000 € | 50 % (BAFA) |
| Heizungstausch, Wärmepumpe | nein | optional Heizlastberechnung | ab ca. 1.200 € | kein eigener Zuschuss |
| Sanierung zum Effizienzhaus | ja | Planung + Baubegleitung | ab ca. 2.000 €, auch fünfstellig | 50 % Tilgungszuschuss (KfW) |
| Schrittweise Sanierung mit iSFP-Bonus | ja | Sanierungsfahrplan | 1.300–2.500 € | 50 %, max. 650 € (BAFA) |
| Hauskauf | nein | Kaufberatung | ca. 300–800 € | keiner |
| WEG, Mehrfamilienhaus | für Zuschuss und Bonus | Sanierungsfahrplan | ab ca. 1.700 € | 50 %, max. 850 € + 250 € |
Beachten Sie: Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) statt des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026). Die frühere Pflicht zur Beratung vor dem Einbau einer Öl- oder Gasheizung ist damit entfallen, ebenso die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien.
Der Energieberater ist heute also vor allem Ihr Schlüssel zum Fördergeld. Welche Kosten für den Energieberater konkret anfallen, hängt vom Vorhaben ab. Beginnen wir mit dem, was die meisten zuerst planen: den Fenstern.
Neue Fenster dürfen Sie ohne Energieberater einbauen; für den BAFA-Zuschuss muss jedoch ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein. Planung und Begleitung kosten meist 590 bis 1.100 Euro, die Hälfte davon übernimmt das BAFA.
Der Experte bestätigt nach Abschluss auch, dass die Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllt und welche Ausgaben förderfähig sind. Für die Gebäudehülle zahlt das BAFA eine Grundförderung von 15 Prozent.
Beispielrechnung (Annahmen): Neue Fenster für 18.000 €
Für den Heizungstausch brauchen Sie keinen Energieberater – den KfW-Antrag stellen Sie mit der Erklärung Ihres Fachbetriebs. Sinnvoll ist ein Berater vor allem für eine Heizlastberechnung. Sie zeigt, wie groß die neue Wärmepumpe sein muss. Mit hydraulischem Abgleich – dabei wird jeder Heizkörper so eingestellt, dass er genau die nötige Wärmemenge bekommt – kostet sie ab etwa 1.200 Euro, und diese Kosten des Energieberaters können Teil der förderfähigen Heizungskosten sein.
Einen iSFP-Bonus gibt es für die Heizung nicht. Die Heizungsförderung selbst sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich in mehreren Schritten. Klären Sie den aktuellen Stand deshalb mit Ihrem Fachbetrieb, bevor Sie das Wärmepumpen-Angebot unterschreiben.
Eine Kaufberatung vor dem Hauskauf kostet etwa 300 bis 800 Euro und wird nicht gefördert. Der Berater schätzt ein, welche Sanierungen auf Sie zukommen. Das hilft in der Preisverhandlung.
Beispielrechnung (Annahmen): Eine Kaufberatung für 500 € kostet Sie genau 500 €.
Nach dem Kauf können Sie sofort eine geförderte Beratung beantragen, die Vier-Jahres-Sperre gilt für neue Eigentümer nicht. Bei sehr hohem Energiebedarf (Klasse H) lohnt der Sanierungsfahrplan ab 2027 zusätzlich wegen des WPB-Bonus, eines Extra-Zuschusses für die energetisch schlechtesten Gebäude („Worst Performing Building“).
Für die Sanierung zum Effizienzhaus über das KfW-Programm 261 müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Die Kosten des Energieberaters für Fachplanung und Baubegleitung beginnen je nach Umfang bei etwa 2.000 Euro, bei großen Projekten auch fünfstellig. Davon übernimmt die KfW 50 Prozent als Tilgungszuschuss, beim Einfamilienhaus bis 5.000 Euro. Bei 2.000 Euro Honorar sind das 1.000 Euro. Den Kredit selbst gibt es bis 150.000 Euro je Wohneinheit.
Ein Sanierungsfahrplan für ein Mehrfamilienhaus kostet ab etwa 1.700 bis 1.840 Euro und steigt mit der Zahl der Wohnungen. Das BAFA zahlt ab drei Wohneinheiten bis zu 850 Euro. Eine WEG erhält zusätzlich bis zu 250 Euro, wenn der Berater den Fahrplan in der Eigentümerversammlung erläutert.
Beispielrechnung (Annahmen): WEG mit 8 Wohnungen
Ab acht Wohnungen liegt der Eigenanteil damit unter 200 Euro je Einheit.
Ob sich der Fahrplan danach rechnet, hängt bei Einzelmaßnahmen von einer neuen Schwelle ab.

Ja, aber erst ab einer bestimmten Investitionshöhe: Seit dem 21.07.2026 gibt es den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten im Einfamilienhaus nur noch für förderfähige Kosten über 30.000 Euro. Bei 60.000 Euro bringt der Sanierungsfahrplan bis zu 6.000 Euro mehr Zuschuss.
So regelt es die Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) seit dem Neustart der Förderung am 21.07.2026. Wer bis zum 20.07. beantragt hatte, fällt noch unter die alten Bedingungen; vom 09. bis 20.07.2026 war technisch keine Antragstellung möglich. Viele Ratgeber rechnen noch mit der alten Regel, nach der der Bonus auf die gesamte Summe galt.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle gilt bei der ersten Wohneinheit:
| Förderfähige Kosten | Zuschuss ohne iSFP | Zuschuss mit iSFP | Mehrförderung durch den iSFP |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | 3.000 € | 3.000 € | 0 € |
| 35.000 € | 4.500 € (Deckel bei 30.000 €) | 5.500 € (5.250 € + 250 € Bonus) | 1.000 € |
| 45.000 € | 4.500 € | 7.500 € (6.750 € + 750 € Bonus) | 3.000 € |
| 60.000 € | 4.500 € | 10.500 € (9.000 € + 1.500 € Bonus) | 6.000 € |
Die letzte Zeile entspricht dem offiziellen Rechenbeispiel des Bundeswirtschaftsministeriums: 10.500 Euro statt 4.500 Euro. Als Faustformel gilt: Die Mehrförderung beträgt 20 Prozent des Betrags über 30.000 Euro, höchstens 6.000 Euro.
Entscheidend ist, ab wann sich Ihr Eigenanteil an den Kosten der Energieberatung zurückverdient. Die Schwelle berechnen Sie mit 30.000 € + 5 × iSFP-Eigenanteil:
| iSFP-Honorar | Ihr Eigenanteil nach BAFA | iSFP rechnet sich rein förderseitig ab |
|---|---|---|
| 1.300 € | 650 € | ca. 33.250 € förderfähigen Kosten |
| 1.600 € | 950 € | ca. 34.750 € |
| 2.500 € | 1.850 € | ca. 39.250 € |
Beispielrechnung (Annahmen): Sie planen Dach und Fenster für zusammen 45.000 €. Der Sanierungsfahrplan bringt 3.000 € mehr Zuschuss. Abzüglich Ihres iSFP-Eigenanteils von 950 € bleibt ein Vorteil von 2.050 €. Das lohnt sich.
Der Bonus gilt für höchstens drei Anträge, und Sie haben 15 Jahre Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Für Heizung sowie Fachplanung und Baubegleitung gibt es keinen Bonus. Bei jedem Antrag mit iSFP-Bonus prüft ein Energieeffizienz-Experte, ob die Maßnahme Ihrem Fahrplan entspricht.
Gut zu wissen – Ausblick 2027: Ab dem ersten Quartal 2027 gibt es den WPB-Bonus („Worst Performing Building“) von 5 Prozent für die Dämmung der Gebäudehülle, aber nur für Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan. Fenster sind ausgenommen. Er gilt für energetisch besonders schlechte Häuser, die mindestens 300 Kilowattstunden Energie pro Quadratmeter und Jahr benötigen (Endenergiebedarf, kWh/(m²a)) oder einen Energiebedarfsausweis der Klasse H haben, höchstens für drei Anträge je Gebäude.
Ja – auch ohne Bonus hilft ein Energieberater, Sanierungsschritte in der richtigen Reihenfolge zu planen und teure Fehlinvestitionen wie eine zu groß dimensionierte Heizung zu vermeiden. Den Wert sehen Sie an vier Stellen:
Förderseitig rechnet sich der Sanierungsfahrplan vor allem dann nicht, wenn Sie nur eine einzelne, kleinere Maßnahme planen, nur die Heizung tauschen oder erst einmal Orientierung suchen. Wir empfehlen ihn trotzdem, denn er zeigt Ihnen vorher, welche Maßnahme sich an Ihrem Haus wirklich lohnt. Viele unserer Kunden wissen nicht, dass der Bonus seit Juli 2026 bei kleinen Vorhaben komplett entfällt. Vier Fälle zeigen es:
Hatten Sie vor weniger als vier Jahren schon eine geförderte Beratung für dasselbe Haus, gibt es ohnehin keine neue geförderte Beratung. Umgekehrt kippt die Rechnung schnell zugunsten des Fahrplans, wenn Sie mehrere Maßnahmen über die nächsten Jahre planen oder Ihr Haus ab 2027 für den WPB-Bonus infrage kommt.

Die 30.000-Euro-Schwelle entscheidet – wir prüfen sie für Sie.
Wir rechnen aus, ob der Sanierungsfahrplan seinen Eigenanteil bei Ihrem Vorhaben über den Bonus wieder hereinholt und welche Maßnahmen sich an Ihrem Haus lohnen.
Der dritte Weg klingt nach Bürokratie, schlägt in unserem Beispiel aber den besten Zuschuss um 2.450 Euro. Den Haken dabei zeigt die Steuerrechnung.

Ja: Nach § 35c EStG können Selbstnutzer 50 Prozent der Energieberater-Kosten von der Steuer abziehen, wenn der Berater die energetische Sanierung planerisch begleitet oder beaufsichtigt. Das gilt allerdings nur, wenn für dieselbe Maßnahme kein Zuschuss fließt.
Grundlage ist § 35c Abs. 1 Satz 4 EStG. Laut Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 14.01.2021 (Randziffer 50) ziehen Sie die 50 Prozent der Beraterkosten vollständig in dem Jahr ab, in dem die Maßnahme abgeschlossen wird. Der Berater muss vom BAFA für die Energieberatung zugelassen sein. Den vollständigen § 35c EStG im Wortlaut können Sie online nachlesen.
Die Maßnahme selbst bringt 20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre: 7, 7 und 6 Prozent. Insgesamt sind höchstens 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt möglich. Die Kosten des Energieberaters zählen dabei mit.
Damit Ihre Energieberatung steuerlich absetzbar ist, müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:
Eintragen müssen Sie die Kosten in der Anlage „Energetische Maßnahmen“ zu Ihrer Einkommensteuererklärung, die Bescheinigung geht ans Finanzamt. Prüfen Sie die genaue Bezeichnung in Ihrem aktuellen ELSTER-Formular.
Achtung: Nehmen Sie für eine Maßnahme einen BAFA- oder KfW-Zuschuss, ein zinsverbilligtes Darlehen oder die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a, ist § 35c für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. Ein reiner Sanierungsfahrplan ohne anschließende Maßnahme lässt sich über § 35c nicht absetzen.
Welcher Weg mehr bringt, zeigt ein Vergleich. Annahmen: Herr Keller bewohnt sein Haus von 1985 selbst, lässt die Fassade für 40.000 € dämmen und beauftragt den Energieberater mit der Baubegleitung für 4.000 €.
| Position | Zuschuss mit iSFP | Zuschuss ohne iSFP | Steuerweg (§ 35c) |
|---|---|---|---|
| Förderung der Maßnahme | 6.500 € (15 % × 40.000 € + 5 % × 10.000 €) | 4.500 € (15 % × 30.000 €, Deckel) | 8.000 € (20 % × 40.000 €, verteilt auf 2.800 / 2.800 / 2.400 €) |
| Förderung der Baubegleitung | 2.000 € (50 %, BAFA) | 2.000 € | 2.000 € (50 % im Abschlussjahr) |
| Eigenanteil Sanierungsfahrplan | −950 € | – | – |
| Vorteil gesamt | 7.550 € | 6.500 € | 10.000 € über drei Steuerjahre |
| Voraussetzung | Antrag vor Auftrag | Antrag vor Auftrag | genug Einkommensteuer: ca. 4.800 € im 1., 2.800 € im 2., 2.400 € im 3. Jahr |
Für Herrn Keller bringt der Steuerweg 2.450 Euro mehr als der beste Zuschussweg. Das Geld kommt allerdings später, verteilt über drei Steuererklärungen. Als Faustregel gilt: Liegt Ihr Zuschusssatz unter 20 Prozent und zahlen Sie genug Steuern, prüfen Sie § 35c. Bei der Heizungsförderung mit Boni ist der Zuschuss meist die bessere Wahl.
Können Sie den BAFA-Zuschuss für den Sanierungsfahrplan nehmen und später die Baubegleitung über § 35c absetzen? Der Ausschluss im Gesetz bezieht sich auf „dieselben Maßnahmen“. Ob beides kombinierbar ist, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung. Die Rechnung oben ist vereinfacht und ersetzt keine Steuerberatung.
§ 35c gilt nur für Gebäude, die Sie zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Als Vermieter setzen Sie die Kosten des Energieberaters meist als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung an. Ob es sich um sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand oder um Herstellungskosten handelt, hängt von der Maßnahme ab.
Den BAFA-Zuschuss für die Beratung können auch Vermieter erhalten. Erhaltene Zuschüsse mindern dann die absetzbaren Kosten. Wer ein Arbeitszimmer oder ein Betriebsgebäude saniert, lässt den Einzelfall am besten steuerlich prüfen.

Wir rechnen beide Wege in der kostenfreien Erstberatung für Ihr Vorhaben durch, inklusive iSFP-Bonus-Check.
Ob Zuschuss oder Steuerweg: Beides steht und fällt mit der richtigen Reihenfolge. Wie die aussieht, zeigt der Ablauf.

Stellen Sie den BAFA-Antrag vor der Beauftragung, zahlen Sie nach der Beratung das volle Honorar und reichen Sie den Verwendungsnachweis fristgerecht ein – erst dann zahlt das BAFA den Zuschuss aus. Laut BAFA beginnt das Vorhaben bereits mit dem Abschluss des Beratungsvertrags. Die Förderung muss deshalb vor der Beauftragung beantragt werden.
So läuft eine geförderte Energieberatung ab:
Wichtiger Hinweis: Verpassen Sie die Frist für den Verwendungsnachweis, wird der Bescheid seit dem 01.01.2025 automatisch unwirksam. Ein Widerspruch ist dann nicht mehr möglich. Eine einmalige Verlängerung um sechs Monate müssen Sie vor Fristablauf beantragen.
Bis zum fertigen Sanierungsfahrplan vergehen vom ersten Kontakt an laut Marktangaben meist zwei bis fünf Monate. Bei unseren Kunden zeigt sich: Wer den Antrag stellt, sobald das Angebot passt, verliert die wenigsten Wochen.
Der Energieberater prüft beim Vor-Ort-Termin Dach, Fassade, Fenster, Keller, Heizung, Warmwasser und Lüftung und gleicht sie mit Ihren Verbrauchsdaten ab. Daraus entsteht ein Bericht oder Sanierungsfahrplan mit Maßnahmen und Reihenfolge.
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller geht es. Diese Dokumente helfen:

In der kostenfreien Erstberatung klären wir, was Sie wann tun müssen, damit kein Euro Förderung verloren geht.
Der Ablauf steht und fällt mit Schritt 1: dem richtigen Berater. Woran Sie einen seriösen Experten erkennen, zeigen wir gleich.

Einen seriösen Energieberater erkennen Sie an der Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste, einem schriftlichen Festpreis-Angebot mit klarem Leistungsumfang und korrekten Förderangaben. Die Berufsbezeichnung „Energieberater“ ist nicht geschützt. Pauschal unseriös ist die Branche deshalb nicht, aber nicht jeder, der sich Energieberater nennt, kann Ihnen zu Fördergeld verhelfen.
Die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes führt die dena. Sie umfasst mehr als 20.000 Einträge, jeder Eintrag gilt drei Jahre. Über die Postleitzahl finden Sie dort gelistete Energieberater in Ihrer Nähe, auch die Experten von EnerFokus sind dort gelistet.
Praxistipp: Verspricht Ihnen ein Anbieter 2026 noch 80 Prozent Förderung oder soll der Vertrag ohne Förderbedingung schon vor dem Antrag unterschrieben werden, fragen Sie nach. Beides entspricht nicht den aktuellen BAFA-Regeln.
Legen Sie diese acht Punkte neben Ihr Angebot:
Diese Fehler kosten am meisten Geld. Alle lassen sich vermeiden:
Konsequenz: Zuschuss komplett weg.
Lösung: Erst Antrag, dann Vertrag, oder Vertrag nur mit Förderbedingung.
Konsequenz: Bescheid unwirksam, ohne Widerspruchsmöglichkeit.
Lösung: Frist notieren, Verlängerung rechtzeitig beantragen.
Konsequenz: 0 € Bonus.
Lösung: Mit der Schwellen-Formel nachrechnen: 30.000 € + 5 × iSFP-Eigenanteil. Den Fahrplan empfehlen wir trotzdem, weil er zeigt, welche Maßnahme sich an Ihrem Haus lohnt.
Konsequenz: Steuerermäßigung ausgeschlossen.
Lösung: Je Maßnahme einen Weg wählen.
Konsequenz: keine Förderung für Beratung und Maßnahme.
Lösung: Expertenliste vor der Anfrage prüfen.
Konsequenz: volles Honorar vorstrecken.
Lösung: Liquidität vorab einplanen.

Wir prüfen es kostenfrei gegen die Checkliste.
Stimmt die Förderangabe? Ist der Vertrag an die Zusage geknüpft? Wir sagen es Ihnen, bevor Sie unterschreiben.
Sechs Fehler, sechs einfache Gegenmittel. Bleiben noch die Spezialfälle: Hauskauf, Steuer, Mietobjekt. Die beantworten wir kompakt in den häufigsten Fragen.
Die Kosten für den Energieberater trägt der Auftraggeber, also meist der Eigentümer oder die WEG. Mieter und Pächter können mit Zustimmung des Eigentümers ebenfalls beauftragen. Den Zuschuss erhalten Sie erst nach der Zahlung.
Oft nichts. Viele Energieberater bieten ein kostenfreies Erstgespräch an, auch EnerFokus. Darin klären Sie, welche Leistung Sie brauchen und welcher Zuschuss für Ihr Haus möglich ist.
Dann zahlen Sie das Honorar allein. Ein Vertrag vor dem Antrag kostet den Zuschuss, das Honorar bleibt trotzdem fällig. Eine verpasste Nachweisfrist macht den Bescheid unwirksam, ein Widerspruch ist nicht möglich.
Ja. Die Regel, dass zwischen zwei geförderten Beratungen vier Jahre liegen müssen, gilt nicht für neue Eigentümer. Sie können direkt nach dem Kauf eine geförderte Energieberatung beantragen.
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Sicherer ist § 35c EStG mit 50 Prozent der Beraterkosten bei begleiteter Sanierung. § 35a und § 35c schließen sich für dieselbe Maßnahme aus, Einzelfälle klärt Ihre Steuerberatung.
Für den öffentlich geförderten Teil einer Maßnahme meist nicht. Zinsverbilligte Darlehen und steuerfreie Zuschüsse schließen die Steuerermäßigung für dieselben Kosten aus.
Bei selbst genutztem Wohneigentum ist ein Zuschuss nach derzeitigem Stand kein steuerpflichtiges Einkommen. Vermieter müssen ihn dagegen berücksichtigen, weil er die absetzbaren Kosten mindert.
Das ist kein Entweder-oder. Zuständig ist das BAFA für die Energieberatung sowie für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Für Heizungsförderung und Effizienzhaus ist die KfW zuständig.
Gefördert werden 2026 Gebäudehülle (15 Prozent, mit Fahrplan plus 5 Prozent auf Kosten über 30.000 Euro), Heizung (derzeit 30 Prozent Grundförderung plus Boni), Effizienzhaus (KfW-Kredit bis 150.000 Euro je Wohnung) und Energieberatung (50 Prozent). Alternativ gibt es den Steuerbonus nach § 35c mit 20 Prozent.
Die Förderung von Einzelmaßnahmen ist auf 70 Prozent gedeckelt, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) auf 80 Prozent. So hohe Sätze erreicht praktisch nur die Heizungsförderung mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus (40, 30 oder 10 Prozent bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro). Für die Energieberatung gelten immer 50 Prozent.
Das hängt von Größe, Baujahr und Zustand ab. Ein Sanierungsfahrplan ordnet die Maßnahmen und schätzt die Kosten je Schritt. 150.000 Euro je Wohneinheit sind zugleich der Kredithöchstbetrag der KfW für die Sanierung zum Effizienzhaus.
Für einen geförderten Sanierungsfahrplan im Einfamilienhaus zahlen Sie 2026 meist zwischen 650 und 1.850 Euro selbst. Der iSFP-Bonus holt diesen Betrag erst ab rund 33.000 bis 39.000 Euro förderfähigen Kosten an der Gebäudehülle wieder herein, darunter lohnt er sich vor allem als Planungsgrundlage für Ihr Haus. So halten Sie Ihre Energieberater Kosten niedrig:
Planen Sie mit Vorlauf: Auf einen gelisteten Experten warten Sie oft mehrere Wochen, und vor dem Antrag darf kein Vertrag stehen. Ein zu früh unterschriebener Vertrag kostet Sie bis zu 650 Euro Zuschuss.

Kostenfreies Erstgespräch, Ergebnis: Ihr Eigenanteil auf den Euro genau.
Wir prüfen mit Ihren Zahlen, ob sich Sanierungsfahrplan, Baubegleitung oder Steuerweg für Sie rechnet, und stellen den Förderantrag fristgerecht – bevor ein Vertrag steht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien von BAFA und KfW.